Memo!! Fuehreschein umschreiben
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Es kann schon sein das ich verkehrt liege mit meinen Aussagen wie gesagt von dem Test habe ich auch gehört, der soll aber nur für Schweizer Pflicht sein.Zitat von mr.mr Beitrag anzeigenIch halte mich einfach hier dran:
und an die telefonische Auskunft des Traffico.
Da ich Deutscher bin betrifft das mich dann wohl nicht, ich warte jetzt erstmal ab bis ZEC meinen Original Führerschein anfordert und damit nach Santa Cruz fährt
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Nun ja, der Test ist sogar regelmäßig für die Spanier Pflicht, warum sollte es dann für deutsche anderes sein wenn die einen Fhs wollen. Aber schauen wir mal was raus kommt.Zitat von Weltenwanderer Beitrag anzeigenEs kann schon sein das ich verkehrt liege mit meinen Aussagen wie gesagt von dem Test habe ich auch gehört, der soll aber nur für Schweizer Pflicht sein.
Da ich Deutscher bin betrifft das mich dann wohl nicht, ich warte jetzt erstmal ab bis ZEC meinen Original Führerschein anfordert und damit nach Santa Cruz fährt
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Das thema mit dem test fuer deutsche residenten mit dt. fuehrerschein in spanien/TF hatten wir doch vor einigen monaten schon einmal.
Stand damals war, dass man zwar mit dem dt. FS hier rumfahren darf, aber ein dokument/kopie ueber den absolvierten test zudem dabeihaben muss. Einige hatten sogar etwas von 400 € multa geschrieben, weil sie ohne test erwischt worden sind. Kann dies nicht bestaetigen, da ich zum glueck noch nie nach diesem papier gefragt wurde.
Also finde ich, dass es nur logisch ist, wenn die behoerden auch fuer die umschreibung das testpapier verlangen.
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Kann mich zwar nicht an den Thread erinnern, aber habe iwo mal gelesen/gehört das man als Resident ab 65 alle 5 Jahre einen Test machen muß.Zitat von Sam Bellamy Beitrag anzeigenDas thema mit dem test fuer deutsche residenten mit dt. fuehrerschein in spanien/TF hatten wir doch vor einigen monaten schon einmal.
A weiß ich nicht ob das so stimmt und B hätte das nichts mit dem jetzigen Thema zu tun.
Du schreibst das du zum Glück noch nie danach gefragt wurdest, darf ich fragen ob Du die Testbescheinigung denn hättest wenn die Policia diese sehen will
Edith schreibt das mit der Logik ist immer so eine Sache, würde Dir eigentlich auch Recht geben aber warum sagt mir dann die Gestoria was anderes..kopfkratzZuletzt geändert von Gast; 04.02.2015, 14:35.
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Zitat von Sam Bellamy Beitrag anzeigen... darfste ...
hoffe die Policia hat dann auch soviel Humor 

Edith ist meine Sekretärin die immer nachträglich ihren Senf dazu geben muß
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Nein, mit dem alter hat das nix zu tun. Zwei gute Freunde haben z.B. letzte Woche den Test gemacht um ihren Führerschein zu verlängern zu können und die sind beide unter 40.
Die Gültigkeit der Erneuerung ist altersabhängig und beläuft sich grundsätzlich auf 10 Jahre (5 Jahre bei Fahrern ab 65 Jahren).
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habe den thread gefunden - nun... einige monate war falsch ... aber hier gibts einige fakten dazu, wovon deine gestoria anscheinend nix weiss
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Leute wir kommen hier immer mehr in den Wald, mein Deutscher Führerschein ist der alte graue Lappen und der ist bis 2033 gültig.Zitat von mr.mr Beitrag anzeigenum ihren Führerschein zu verlängern
Diese Führerscheinaktion zum 19.01. betrifft eigentlich nur die Umstellung wegen den Punkten wenn ich das richtig sehe
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Der Thread ist von 2008, der hilft da nicht wirklich weiter, da es ja 2013 die Gesetzesänderung gab, die jetzt zum 1.1. in Kraft getreten ist.Zitat von Sam Bellamy Beitrag anzeigenhabe den thread gefunden - nun... einige monate war falsch ... aber hier gibts einige fakten dazu, wovon deine gestoria anscheinend nix weiss
http://www.forumteneriffa.de/tenerif...weiterhin.html
Da hilft das schon eher:
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nein !!!!! hat nix mit grauem lappen oder fs-kartenformat zu tun. Lediglich ging es darum, dass wenn man als deutscher im ausland/spanien mit dem auto rumjuckelt, und die deutschen FS niemals erneuert werden muessen, die spanischen behoerden zumindest vorschreiben, dass die piloten/innen regelmaessig den im gastland vorgeschriebenen gesundheits/reaktionscheck machen muessen.
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richtig, der thread ist alt - aber mir gings doch nur um die sache mit dem gesundheitscheck. Es ist eher unwahrscheinlich, dass im rahmen der umschreibung nun, Jahre spaeter, darauf verzichtet werden sollte.Zitat von mr.mr Beitrag anzeigenDer Thread ist von 2008, der hilft da nicht wirklich weiter, da es ja 2013 die Gesetzesänderung gab, die jetzt zum 1.1. in Kraft getreten ist.
Da hilft das schon eher:
http://www.mallorcazeitung.es/behoer...nks/34039.html
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da eben ist mein Wissensstand das Deutsche Residenten diesen Check erst ab 65 über sich ergehen lassen müssen und dies dann alle 5 Jahre, bei den Spaniern glaube ich gilt das ab 55 Jahre dann nach 10 Jahren und ab 65 dann alle 5 JahreZitat von Sam Bellamy Beitrag anzeigendass die piloten/innen regelmaessig den im gastland vorgeschriebenen gesundheits/reaktionscheck machen muessen.
Schön langsam können wir ein Verkehrsquiz veranstalten
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Dann ist eben dieser Wissenstand falsch.Zitat von Weltenwanderer Beitrag anzeigenda eben ist mein Wissensstand das Deutsche Residenten diesen Check erst ab 65 über sich ergehen lassen müssen und dies dann alle 5 Jahre, bei den Spaniern glaube ich gilt das ab 55 Jahre dann nach 10 Jahren und ab 65 dann alle 5 Jahre
(oder meiner) Sinn der ganzen Übung ist ja das die deutschen und anderen europäischen FS Inhaber der gleichen Gesetzgebung unterliegen (sollen) wie die spanischen Inhaber. Sonst macht das ganze ja noch weniger Sinn als es eh schon macht.
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ja, das ist schon ein gewisses Kuddelmuddel, je nachdem, an wen man gerät.
Im offiziellen Merkblatt deutscher Vertretungen in Spanien heißt es wörtlich:
"Esto significa que los titulares de permisos de conducir alemanes que hayan trasladado su residencia a Espa?a antes del 19 de enero de 2013 y que estén en posesión de un carné de conducir alemán de validez indefinida deberán canjear dicho permiso por uno espa?ol ante la Jefatura de Tráfico competente a partir del 19 de enero de 2015."
bzw. in der deutschen fassung
"Dies bedeutet, dass Inhaber von deutschen Führerscheinen, die ihren Wohnsitz vor dem 19. Januar 2013 nach Spanien verlegt haben und über einen unbefristeten Führerschein verfügen, diesen ab dem 19. Januar 2015 bei der zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico) in einen spanischen Führerschein umtauschen müssen."
Ich wohne zwar schon ein paar Jährchen hier, aber wenn ich meine Deutschkenntnisse nicht ganz verloren habe, steht da nun mal klar und deutlich:
..."diesen ab dem 19. Januar 2015..."
Eine Frist, bis zu der das passieren muss, steht nicht drin. Mir hat man seinerzeit (allerdings vor Gesetzesänderung) erklärt, dass man diese Bestätigung hinsichtlich der Gesundheitsuntersuchung bei sich führen solle, um Ärger zu vermeiden.
Jetzt geistern Gerüchte hinsichtlich Strafen von ca. 200 Euro durch die Gegend, wenn man den unbefristeten Lappen nicht umtauscht, aber ohne, dass dafür eine klare Frist benannt ist. Was nützt da die Formulierung "ab..."? Da kann man doch diese Datum nicht handhaben, wie eine Frist, bis zu der das passieren muss? Oder steht da was entsprechendes im Gesetzestext?
Hat jemand eine Ahnung, ob ältere Gesundheitsuntersuchungen wenigstens anerkannt werden für diese Umtauschaktion?
Und weiß jemand, ob die ollen deutschen Führerscheinklassen hier in Spanien eine Entsprechung finden (etwa die integrierte Fahrerlaubnis der alten 3er Führerscheine für Zweiräder bis 125 ccm?Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 10.02.2015, 19:36....
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Am kommenden Donnerstag mache ich nun wie für Schweizer vorgeschrieben den Umtausch in einen spanischen Führerschein plus Gesundheitsquatsch.
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Heute hatte ich den Tag zum CH-Führerschein in spanischen umtauschen hinter mich gebracht.
Eines muss man haben ganz viel Zeit, es geht leider nicht in einem Durchgang. Ausser man wohnt auf der Insel Gomera oder hat ein für diesen Tag ein gültiges Abflugticket.
Für alles benötigt man einen vorher vereinbarten Termin den man telefonisch vorher vereinbaren muss, diese Regelung ist seit ein paar wenigen Wochen in Kraft:
Für den Fahrtest
Medizinische Abklärung
Umtauschen des Führerscheines.
Nachdem ich die zwei ersten Positionen hinter mich gebracht hatte konnte ich einen Termin zum Umtausch vereinbaren. Also nächste Woche wieder mit dem neuen Lichtbild vorbei gehen das ich heute machen liess. Kosten 8? für das Lichtbild, dann 55? für den amtlichen Teil.
Mitzubringen ist schon für die Tests die NIE, Residencia, Führerschein und neues biometrisches Lichtbild.
Wenn dann der Umtausch vorbei ist werde ich hier wieder berichten.
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