Beim dem Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen Spanischen wird doch gar kein Gesundheitszeugnis verlangt. Das ist erst der Fall wenn der Führerschein abläuft.
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es handelte sich hier aber um einen deutschen, zeitlich unbefristeten führerschein. daher wurde die untersuchung notwendig. selbst wenn man im besitz einer eigentlich noch gültigen älteren medizinischen untersuchung ist, wird für den umtausch eine neue untersuchung fällig, die max. 3 monate alt sein darf....
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Ich habe noch einmal nachgeschaut, bei EU Führerscheinen, Island, Lichtenstein und Norwegen ist bei der Erstausstellung eines zeitlich unbefristeten Führerscheines kein Gesundheitszeugnis erforderlich, sondern erst nach Ablauf des spanischen Führerscheins. Ich kann dies aus eigener Erfahrung bestätigen. Anders sieht das bei schweizer Führerscheinen aus oder bei Ländern mit einem separaten Abkommen. Ich füge es hier mal ein damit man den Unterschied sieht:
1XXX--.Canje del permiso de conducción de países de la Unión Europea, Islandia, Liechtenstein y Noruega.
Requisitos
- Tener la residencia en Espa?a
- Tener la edad establecida en la normativa espa?ola
- Que el permiso no se haya obtenido siendo residente en Espa?a
Documentación
1. Solicitud: en impreso oficial disponible en las Jefaturas de Tráfico y en la página web de la DGT en el que se incluye la declaración de que no se está privado del derecho a conducir y de que no se posee otro permiso de la UE o del EEE de igual clase que el solicitado o que haya sido restringido, suspendido o anulado.
2. Tasa: 26,60 ?
3. Acreditación de identidad y residencia:
- DNI o pasaporte: original en vigor.
- Autorización de residencia o Documento de Identidad de su país o Pasaporte junto con el Certificado de Inscripción en el Registro Central de Extranjeros para extranjeros comunitarios: original en vigor.
- Autorización de Residencia para extranjeros no comunitarios: original en vigor y fotocopia.
4. Permiso de conducción comunitario: original en vigor y fotocopia.
5. Fotografía: una original de 32x26 mm en color y con fondo liso, tomada de frente con la cabeza descubierta y sin gafas de cristales oscuros o cualquier otra prenda que pueda impedir o dificultar la identificación de la persona.
6. Talón foto: cumplimentado y firmado dentro del recuadro correspondiente.
2XXX--.Canje del permiso de conducción de Japón, República de Corea, Andorra y Suiza.
Documentación
1. Solicitud: en impreso oficial disponible en las Jefaturas de Tráfico y en la página web de la DGT en el que se incluye la declaración de que no se está privado del derecho a conducir y de que no se posee otro permiso de la UE o del EEE de igual clase que el solicitado o que haya sido restringido, suspendido o anulado.
2. Tasa: 26,60 ?
3. Acreditación de identidad y residencia:
- DNI o pasaporte: original en vigor.
- Autorización de residencia o Documento de Identidad de su país o Pasaporte junto con el Certificado de Inscripción en el Registro Central de Extranjeros para extranjeros comunitarios: original en vigor.
- Autorización de Residencia para extranjeros no comunitarios: original en vigor y fotocopia.
4. Informe de aptitud psicofísica telemático anotado en el Registro de Conductores por un Centro de Reconocimiento para Conductores.
5. Permiso de conducción comunitario: original en vigor y fotocopia.
6. Fotografía: una original de 32x26 mm en color y con fondo liso, tomada de frente con la cabeza descubierta y sin gafas de cristales oscuros o cualquier otra prenda que pueda impedir o dificultar la identificación de la persona.
7. Talón foto: cumplimentado y firmado dentro del recuadro correspondiente.
3XXX.--Canje del permiso de conducción de países con convenio.
Documentación
1. Solicitud: en impreso oficial disponible en las Jefaturas de Tráfico y en la página web de la DGT en el que se incluye la declaración de que no se está privado del derecho a conducir y de que no se posee otro permiso de la UE o del EEE de igual clase que el solicitado o que haya sido restringido, suspendido o anulado.
2. Tasa: 86,80 ? (cuando haya que realizar pruebas prácticas)
26,60 ? (cuando no haya que hacer pruebas prácticas)
3. Acreditación de identidad y residencia:
- DNI o pasaporte: original en vigor.
- Autorización de residencia o Documento de Identidad de su país o Pasaporte junto con el Certificado de Inscripción en el Registro Central de Extranjeros para extranjeros comunitarios: original en vigor.
- Autorización de Residencia para extranjeros no comunitarios: original en vigor y fotocopia.
4. Informe de aptitud psicofísica telemático anotado en el Registro de Conductores por un Centro de Reconocimiento para Conductores.
5. Permiso de conducción comunitario: original en vigor y fotocopia.
6. Fotografía: una original de 32x26 mm en color y con fondo liso, tomada de frente con la cabeza descubierta y sin gafas de cristales oscuros o cualquier otra prenda que pueda impedir o dificultar la identificación de la persona.
7. Talón foto: cumplimentado y firmado dentro del recuadro correspondiente.
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alles schon durchgekaut. in den im thread hauptsächlich behandelten fällen geht es um die ungültigkeit des deutschen unbefristeten führerscheins in spanien seit dem 19.1.15 und der damit verbundenen pflicht zum umtausch in einen spanischen. und wenn man den haben will, dann braucht man die gesundheitsuntersuchung. und jetzt mit ich zu müde, zum weiterschreiben....
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Hier die Information von der zuständigen Behörde: https://sede.dgt.gob.es/Galerias/tra...Castellano.pdf
Gibts auch auf deutsch: https://sede.dgt.gob.es/Galerias/tra...ega-Aleman.pdf
Da steht nichts einer Gesundheitsuntersuchung, wurde auch von mir nicht verlangt.
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Zitat von Justin Beitrag anzeigenHier die Information von der zuständigen Behörde: https://sede.dgt.gob.es/Galerias/tra...Castellano.pdf
Gibts auch auf deutsch: https://sede.dgt.gob.es/Galerias/tra...ega-Aleman.pdf
Da steht nichts einer Gesundheitsuntersuchung, wurde auch von mir nicht verlangt.
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Zitat von enrique48 Beitrag anzeigenDie müssen alle ab dem 60. Altersjahr in Spanien machen lassen.
Die Erneuerung des ?certificado médico? ist für alle Führerscheinbesitzer in Spanien bis zum 45. Lebensjahr alle 10 Jahre, danach alle 5 Jahre und ab einem Alter von 75 alle zwei Jahre nötig.
Die Pflicht, sich diesem Gesundheitstest zu unterziehen, besteht für ALLE, die in Spanien nicht nur touristisch Auto fahren, sondern deren Aufenthalt mehr als 3 Monate andauert (im Stück oder auch in mehreren Teilabschnitten). Das ist auch unabhängig von der residencia. So oder so, man muss.
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@Ulrich
Beim umschreiben in den spanischen Führerschein hatte ich dies mit dem Fahrtest am Computer gemacht.
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Zitat von Bonita Beitrag anzeigenWie will man das mit den 3 Monaten feststellen? Immer die letzte Bordkarte dabei haben?
wenn das Auto auf deinen Namen zugelassen ist dann hast du die Nachweispflicht
Bei einem offensichtlichen touristischen Mietwagen kommst du vermutlich mit dem deutschen Führerschein ohne Gesundheitszeugnis durch.
Grüsse
Anton
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Zitat von Bonita Beitrag anzeigenWie will man das mit den 3 Monaten feststellen? Immer die letzte Bordkarte dabei haben?
Ich bin in knapp neun Jahren Teneriffa nie kontrolliert worden, ein Freund der zwei Wochen Urlaub machte in der Zeit gleich zwei mal (mit unserem Auto, kein Mietwagen).
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Zitat von Bonita Beitrag anzeigenWie will man das mit den 3 Monaten feststellen? Immer die letzte Bordkarte dabei haben?
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justin, ich denke, ich verstehe jetzt die verwirrung ein wenig besser. das von dir verlinkte formular bezieht sich auf den FREIWILLIGEN umtausch eines prinzipiell gültigen führerscheins aus EU und anderen ländern. so ein ding hab ich schon vor sechs jahren in ähnlicher form in die hand bekommen mit den worten, dass mein deutscher führerschein hier auch gültig sei. diesbezüglich liegt aber mit der anderen bestimmung, dass seit dem 19.1.15 eben nur zeitlich limitierte deutsche führerschein gelten, eine neue regelung vor. einen zeitlich limitierten kannst du weiterhin nutzen, den unlimitierten eben nicht. und wenn du wie ich und viele andere den unlimitierten hast, brauchst du als resident einen neuen, liminierten schein, den du nur nach vorlage der untersuchung bekommst.
es fällt nicht nur uns hier schwer, bei dem dschungel durchzublicken, sondern auch den in den prozess involvierten bearbeitern, von flensburg bis zum polizist auf der strasse, der gelegentlich auch zu unrecht eine strafe kassieren möchte.
wirklich sehr viel verschwendete energie. ich hab´´s weiter oben schon mal geschrieben, dass es doch eigentlich ausreichend gewesen wäre (aber leider nicht ist), eine aktuelle gesundheitsuntersuchung mit sich zu führen.
ich wage gar nicht daran zu denken, was passiert, wenn man auf eu-ebene mal kompliziertere dinge vereinheitlichen will, wie kranken- oder sozialversicherung, steuerrecht etc.Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 16.06.2015, 09:28....
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Zitat von Ulrich Beitrag anzeigenDas musst du die Herrschaften fragen, die diese Vorschriften erfunden haben
Ich bin in knapp neun Jahren Teneriffa nie kontrolliert worden, ein Freund der zwei Wochen Urlaub machte in der Zeit gleich zwei mal (mit unserem Auto, kein Mietwagen).
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Zitat von Bonita Beitrag anzeigenMich interessiert nun wirklich, wurde der Freund tatsächlich nach einem Gesundheitszeugnis gefragt?
Ich wollte mit meinem Beitrag auch nur aufzeigen, dass man nie weiß nach welchen Kriterien überhaupt kontrolliert wird und wenn ja, was. Habe von Kontrollen gehört bei denen über das Wetter diskutiert wurde und bei anderen wurden sämtliche Papiere incl. Versicherungsnachweis, Gesundheitszeugnis etc. verlangt.
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Erfahrung
Teneriffa ist eine Insel. Und hier ist jeder mit jedem mehr oder weniger verwandt. Und wer glaubt, hier heimlich leben zu können irrt. Das gilt zumindest für Personen, die auf dem Land leben. Aus eigener Erfahrung kann ich jedem, der länger hier bleiben möchte nur raten, die paar wenigen Dinge, die auch in jedem anderen Land sein müssen, zeitnah zu erledigen. Man kann natürlich alles selber machen. Man kann sich aber auch professionelle Hilfe holen. Dann geschieht innerhalb kurzer Zeit vieles geschmeidiger .
Manchmal hat man hier das Gefühl, daß man nur deshalb von dem einen Amt zum anderen geschickt wird, damit auch die ganze Verwandtschaft den Frischling kennen lernt. Das ist Gefühl und kann nicht bewiesen werden.
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das wort "geschmeidig" umschreibt den sachverhalt auf eine sehr diplomatische weise. und die erwähnten familiären netzwerke sind tatsächlich sehr ausgeprägt. über die zeit macht man sehr interessante beobachtungen und hat aufschlussreiche begegnungen, positive, negative und gelegentlich sehr merkwürdige.
kürzlich las ich einen interessanten artikel in einer spanischen tageszeitung, finde ihn blöderweise aber nicht mehr. da war von gegenläufigen strömungen die rede, die gibt es durchaus auch in den hiesigen familiären netzwerken. da gibt es auf der einen seite einen ausgeprägten protektionismus, die verteidigung vorhandener pfründe mit unterschiedlichsten mitteln. andererseits aber auch diejenigen, die sich dem zunehmenden internationalen wettbewerb stellen wollen, soll heißen, verbesserte erziehung, aus- und weiterbildung fördern und die bereitschaft, kontinuierlich zu lernen, eben auch von anderen kulturen. angesichts der extremen arbeitslosenzahlen wird die zweite gruppe hoffentlich in einigen jahren deutlich in der überzahl sein. kurzfristig mach ich mir da eher wenige hoffnungen.
was das mit dem thema zu tun hat? ganz einfach: umständliche bürokratie, herumreichen von pontius zu pilatus und nahelegen des aufsuchens eines verwandten gestors, das sind bestandteile eines systems, das doch ziemlich in die jahre gekommen ist und hier und da ganz schön quietscht und knarrt. ganz geschmeidig läuft es dann nicht immer ab, die schmiermittelgegner formieren sich zu gruppen, die beachtliche erfolge erzielen.
im november sind bekanntlich wahlen und man sieht jetzt schon, wie sich ein widerstand gegen bisherige denk- und handelsweisen formiert. hoffentlich ist der anstehende prozess dann auch geschmeidig. ein bisserl mehr echte freie marktwirtschaft würde dem land gut tun, dann würde man vielleicht nicht von einem ins andere extrem fallen....
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