Sie entziehen nicht die Fahrerlaubnis (das können sie nicht), sondern - im Einklang mit den geltenden EU-Richtlinien - sie sorgen dafür, dass jeder innerhalb der EU immer nur einen Führerschein erhält. In diesem Fall eben einen spanischen.
Merke: Der Führerschein ist keine Fahrerlaubnis, sondern nur die Dokumentation der erteilten Fahrerlaubnis...
Wer also seinen deutschen Führerschein im Ausland abgeben musste, und dafür einen ausländischen Führerschein erhalten hat, der kann bei der Rückwanderung seinen ausländischen wieder in einen deutschen Führerschein umtauschen. Er muss nur die Gebühr beim Landratsamt bezahlen und ein neues Foto vorlegen. Und natürlich den ausländischen wieder abgeben, der wird dann an die ausländische Behörde zurückgeschickt.
Der Führerschein wird aufgrund der im Landratsamt registrierten Fahrerlaubnis neu ausgestellt.
Merke: Der Führerschein ist keine Fahrerlaubnis, sondern nur die Dokumentation der erteilten Fahrerlaubnis...
Wer also seinen deutschen Führerschein im Ausland abgeben musste, und dafür einen ausländischen Führerschein erhalten hat, der kann bei der Rückwanderung seinen ausländischen wieder in einen deutschen Führerschein umtauschen. Er muss nur die Gebühr beim Landratsamt bezahlen und ein neues Foto vorlegen. Und natürlich den ausländischen wieder abgeben, der wird dann an die ausländische Behörde zurückgeschickt.
Der Führerschein wird aufgrund der im Landratsamt registrierten Fahrerlaubnis neu ausgestellt.
Kommentar