Das Landwirtschaftsamt gewährt Hilfen für die Vieh/Landwirte die Schäden durch die Feuer im Sommer hatten.
Die Consejeria der Land/Vieh/Fisch/ Lebensmittelwirtschaft der kanarischen Regierung, unter der Ratsherrin Pilar Merino Troncoso, hat die Verordnung ( resolución vom 12. September) der Zahlungen für die Hilfen der vom Feuer betroffenen Landwirte auf den Inseln Tenerife, La Gomera, Gran Canaria und La Palma verabschiedet.
Innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verordnung müssen die Anträge der Betroffenen eingereicht werden. Auch die bereits vor dem Decreto 326/2007 am 7 .August. gestellten Anträge werden anerkannt.
Die Höhe der Hilfen kann bis zu 100% des Schadens betragen, sowohl für Sachschäden als für Produktionsverluste/Schäden, unter der Bedingung, dass alle Requisiten der Verordnung erfüllt sind, wird ohne Verzögerung ausgezahlt.
Die Consejeria der Land/Vieh/Fisch/ Lebensmittelwirtschaft der kanarischen Regierung, unter der Ratsherrin Pilar Merino Troncoso, hat die Verordnung ( resolución vom 12. September) der Zahlungen für die Hilfen der vom Feuer betroffenen Landwirte auf den Inseln Tenerife, La Gomera, Gran Canaria und La Palma verabschiedet.
Innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verordnung müssen die Anträge der Betroffenen eingereicht werden. Auch die bereits vor dem Decreto 326/2007 am 7 .August. gestellten Anträge werden anerkannt.
Die Höhe der Hilfen kann bis zu 100% des Schadens betragen, sowohl für Sachschäden als für Produktionsverluste/Schäden, unter der Bedingung, dass alle Requisiten der Verordnung erfüllt sind, wird ohne Verzögerung ausgezahlt.
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