Die versichern aber nur bis zum Eintrittsalter 65 danach ist Schluss. Oder irre ich mich?
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Das ist bei fast allen Versicherungen so. Das Gesetz sieht für Kranken- und Lebensversicherungen eine Eintrittsaltersgrenze von 65 Jahren vor. Für ältere Personen sind nur noch Kranken- oder Sterbegeldversicherungen vorgesehen, dann aber zu saftigen Aufschlägen - klar, weil das höhere Risiko aus dieser Versicherungsgruppe heraus gedeckt werden muss.Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!
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Danke soweit. Nur eine Frage bleibt noch:
Was ist wenn man wegen einer Krankheit mehrere Operationen hintereinander braucht und man eine hohe Zuzahlung bei Operationen hat? Zahlt das dann üblicherweise wieder und wieder, oder nur einmal pro Behandlung?
Ich vermute ja das es wohl auch wieder auf die Versicherung ankommt ...
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Zitat von Snr_Crusoe Beitrag anzeigenDanke soweit. Nur eine Frage bleibt noch:
Was ist wenn man wegen einer Krankheit mehrere Operationen hintereinander braucht und man eine hohe Zuzahlung bei Operationen hat? Zahlt das dann üblicherweise wieder und wieder, oder nur einmal pro Behandlung?
Ich vermute ja das es wohl auch wieder auf die Versicherung ankommt ...
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Zitat von enrique48 Beitrag anzeigenDie versichern aber nur bis zum Eintrittsalter 65 danach ist Schluss. Oder irre ich mich?
Einige Gesellschaften stufen ihre Versicherten ab einem bestimmten Alter zurück, d.h. sie bekommen dann einen neuen Tarif, der evtl. keine freie Arztwahl (Reembolso) mehr beinhaltet.
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Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigenIm Prinzip hast du Recht, aber der Gesetzestext sagt etwas anderes:
También deberá aportar un seguro de enfermedad público o privado, contratado en Espa?a o en otro país, que proporcione cobertura en Espa?a durante su período de residencia equivalente a la proporcionada por el Sistema Nacional de Salud.
Also: Der EU-Bürger (soweit er nicht als Arbeitnehmer oder Selbständiger sich hier niederlässt; in diesen Fällen hat er ja eine Versicherung über die Seguridad Social) MUSS eine öffentliche oder private Krankenversicherung vorweisen, abgeschlossen in Spanien oder in einem anderen Land, die in Spanien während seines Aufenthaltes eine Deckung erbringt, die der der vom Nationalen Gesundheitssystem erbrachten gleichwertig ist.
Du hast die Motive richtig dargelegt, aber ungenaue Schlüsse daraus gezogen. Die staatliche Aufsicht ist eben gerade NICHT für die Residencia entscheidend, sondern allein die territoriale und inhaltliche Deckung. Das kann ins Auge gehen... Übrigens: Die Leistungen der Mapfre im Tarif CajaSalud gehen noch über die staatlichen Leistungen hinaus. Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherer ist NICHT einheitlich. Der Staat überwacht nur die Zahlungsfähigkeit und die Einhaltung der Versicherungsgesetze. Darin sind aber keine einheitlichen Bedingungen vorgeschrieben, weshalb man hier (wie bei der Autoversicherung auch) genau hinschauen sollte, was man für sein Geld bekommt.
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Zitat von Lola-Tenerife Beitrag anzeigenViele Gesellschaften nehmen nur biz maximal 65 Jahre auf. Die DKV bis 75 Jahre. Aber Achtung: Voererkrankungen ausgeschlossen.
Einige Gesellschaften stufen ihre Versicherten ab einem bestimmten Alter zurück, d.h. sie bekommen dann einen neuen Tarif, der evtl. keine freie Arztwahl (Reembolso) mehr beinhaltet.
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