Der Führerschein :
ich kann nachweisen, dass man eine Prüfung gemacht hat; und ein Fahrzeug führen darf.
Dieser muß weder umgetauscht, noch registriert werden.
Dies hat vor ca. 6 Jahren der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Dabei waren England, Holland und Spanien.
Mit der Gesundheitsprüfung ist es in Ordnung,
ich kann nachweisen, dass man eine Prüfung gemacht hat; und ein Fahrzeug führen darf.
Dieser muß weder umgetauscht, noch registriert werden.
Dies hat vor ca. 6 Jahren der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Dabei waren England, Holland und Spanien.
Mit der Gesundheitsprüfung ist es in Ordnung,



Mitarbeiterinnen extra für "Canje" also Ummeldung des Führerscheins, auf einen spanischen Führerschein.
Kommentar