Hallo,
also ich habe vor 5 Jahren ein Auto gekauft, dass im Sommer bei einem Freund in der Garage steht. Ich miete im Winter hier eine Wohnung (keine feste) für 4-5 Monate und nutze während dieser Zeit mit meinem dt. Führerschein (Scheckkarte) mein Auto.
Dann trifft die Neuregelung also nicht auf mich zu, oder ?
Beste Grüße
Robbie
also ich habe vor 5 Jahren ein Auto gekauft, dass im Sommer bei einem Freund in der Garage steht. Ich miete im Winter hier eine Wohnung (keine feste) für 4-5 Monate und nutze während dieser Zeit mit meinem dt. Führerschein (Scheckkarte) mein Auto.
Dann trifft die Neuregelung also nicht auf mich zu, oder ?
Beste Grüße
Robbie
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