Hallo Kroesus,
schau einmal hier http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...7R3954:DE:HTML
Dort stehen sehr wohl Höchstwerte für Nahrungs- und Futtermittel im Anhang.
Im Artikel 7 - Nicht vorschriftsmäßige Erzeugnisse - der Durchführungsverordnung steht ganz klar, daß bis zur Höhe der in Verordnung 3954/87 und weiterer aus dem Jahr 1989 und 1990 festgelegten zulässigen Höchstwerte Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Diese angesprochenen Höchstwerte sind nur bindend aufgrund des jetzt eingetretenen atomaren Unfalls.
Nochmals ein Nachtrag - vielleicht ein wenig leichter verständlich:
http://www.focus.de/panorama/welt/ts...id_612520.html
Huhu, hab noch mehr und viel besseres und ausführlicheres aus dem JAHRE 2004 gefunden:
http://umweltinstitut.org/radioaktiv...itteln-69.html
Jetzt alles klar ?
schau einmal hier http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...7R3954:DE:HTML
Dort stehen sehr wohl Höchstwerte für Nahrungs- und Futtermittel im Anhang.
Im Artikel 7 - Nicht vorschriftsmäßige Erzeugnisse - der Durchführungsverordnung steht ganz klar, daß bis zur Höhe der in Verordnung 3954/87 und weiterer aus dem Jahr 1989 und 1990 festgelegten zulässigen Höchstwerte Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Diese angesprochenen Höchstwerte sind nur bindend aufgrund des jetzt eingetretenen atomaren Unfalls.
Nochmals ein Nachtrag - vielleicht ein wenig leichter verständlich:
http://www.focus.de/panorama/welt/ts...id_612520.html
Huhu, hab noch mehr und viel besseres und ausführlicheres aus dem JAHRE 2004 gefunden:
http://umweltinstitut.org/radioaktiv...itteln-69.html
Jetzt alles klar ?
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