Irgendwer im Forum hat die Frage gestellt wie er an der Europawahl teilnehmen kann. Mangels Forum-Suchfunktion konnte ich den Eintrag nicht mehr finden und eröffne ich einen neuen Beitrag.
Wer hier in Spanien mit Erstwohnsitz gemeldet ist und ein Empadronamieto (Wohnsitzanmeldung) hat, kann sich im Rathaus seiner Gemeinde in die Wahlliste eintragen lassen. So eingetragen erhält man bei bevorstehenden Wahlen eine Wahleinladung.
Wer als Auslandsdeutscher ununterbrochen 25 Jahre und länger mit Erstwohnsitz im Ausland lebt, der braucht sich über eine Wahlteilnahme in Deutschland sowieso keine Gedanken mehr zu machen, denn IM Erika (Merkel) hat ganz nach alter DDR-Gesinnung den Langzeit-Auslandsdeutschen das Wahlrecht entzogen.
Text aus dem Gesetz:
Wahlberechtigung in Deutschland für Auslandsdeutsche !
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Viele deutsche Mitarbeiter in den deutschen Botschaften und Konsulaten leben häufig länger als 25 Jahre mit Erstwohnsitz im Ausland. Sie sind berechtigt Auslandsdeutschen Fingerabdrücke für die neuen, elektronischen Personalausweise (seit 2012) und Reisepässe abzunehmen, aber wahlberechtigt sind sie nicht.
Merkels Physikerhirn hatte bei diesem Gesetzesentwurf ganz offensichtlich eine Fehlfunktion.
https://www.youtube.com/watch?v=QwPWDUicA-s
Wer hier in Spanien mit Erstwohnsitz gemeldet ist und ein Empadronamieto (Wohnsitzanmeldung) hat, kann sich im Rathaus seiner Gemeinde in die Wahlliste eintragen lassen. So eingetragen erhält man bei bevorstehenden Wahlen eine Wahleinladung.
Wer als Auslandsdeutscher ununterbrochen 25 Jahre und länger mit Erstwohnsitz im Ausland lebt, der braucht sich über eine Wahlteilnahme in Deutschland sowieso keine Gedanken mehr zu machen, denn IM Erika (Merkel) hat ganz nach alter DDR-Gesinnung den Langzeit-Auslandsdeutschen das Wahlrecht entzogen.
Text aus dem Gesetz:
Wahlberechtigung in Deutschland für Auslandsdeutsche !
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Viele deutsche Mitarbeiter in den deutschen Botschaften und Konsulaten leben häufig länger als 25 Jahre mit Erstwohnsitz im Ausland. Sie sind berechtigt Auslandsdeutschen Fingerabdrücke für die neuen, elektronischen Personalausweise (seit 2012) und Reisepässe abzunehmen, aber wahlberechtigt sind sie nicht.
Merkels Physikerhirn hatte bei diesem Gesetzesentwurf ganz offensichtlich eine Fehlfunktion.
https://www.youtube.com/watch?v=QwPWDUicA-s
Kommentar