Auslandsdeutsche / Wahlrecht in Deutschland

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Auslandsdeutsche / Wahlrecht in Deutschland

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Auslandsdeutsche / Wahlrecht in Deutschland

    Irgendwer im Forum hat die Frage gestellt wie er an der Europawahl teilnehmen kann. Mangels Forum-Suchfunktion konnte ich den Eintrag nicht mehr finden und eröffne ich einen neuen Beitrag.

    Wer hier in Spanien mit Erstwohnsitz gemeldet ist und ein Empadronamieto (Wohnsitzanmeldung) hat, kann sich im Rathaus seiner Gemeinde in die Wahlliste eintragen lassen. So eingetragen erhält man bei bevorstehenden Wahlen eine Wahleinladung.

    Wer als Auslandsdeutscher ununterbrochen 25 Jahre und länger mit Erstwohnsitz im Ausland lebt, der braucht sich über eine Wahlteilnahme in Deutschland sowieso keine Gedanken mehr zu machen, denn IM Erika (Merkel) hat ganz nach alter DDR-Gesinnung den Langzeit-Auslandsdeutschen das Wahlrecht entzogen.

    Text aus dem Gesetz:

    Wahlberechtigung in Deutschland für Auslandsdeutsche !

    Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

    Viele deutsche Mitarbeiter in den deutschen Botschaften und Konsulaten leben häufig länger als 25 Jahre mit Erstwohnsitz im Ausland. Sie sind berechtigt Auslandsdeutschen Fingerabdrücke für die neuen, elektronischen Personalausweise (seit 2012) und Reisepässe abzunehmen, aber wahlberechtigt sind sie nicht.

    Merkels Physikerhirn hatte bei diesem Gesetzesentwurf ganz offensichtlich eine Fehlfunktion.


    https://www.youtube.com/watch?v=QwPWDUicA-s
    Zuletzt geändert von mijitas; 19.05.2019, 18:10.

  • Schriftgröße
    #2
    Bei den Briten gibt es solch eine Regelung schon länger, in anderen Ländern ebenso. Wer so lange Zeit aus freien Stücken außerhalb seines Landes lebt, hat ja auch irgendwo den Bezug dazu verloren. Warum sollte er dann in einem Land mitbestimmen wollen, in dem er seit Jahrzehnten nicht mehr leben will.

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Zitat von Rosa Rugosa Beitrag anzeigen
      Bei den Briten gibt es solch eine Regelung schon länger, in anderen Ländern ebenso. Wer so lange Zeit aus freien Stücken außerhalb seines Landes lebt, hat ja auch irgendwo den Bezug dazu verloren. Warum sollte er dann in einem Land mitbestimmen wollen, in dem er seit Jahrzehnten nicht mehr leben will.
      Weil er auf Grund seiner Staatszugehörigkeit an die Bestimmungen seines Heimatlandes rechtlich gebunden ist.

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Das wurde ja nun schon ausreichend geklaert.
        Als Ergebnis meines Threads:
        https://www.forumteneriffa.de/teneri...wahl-mich.html

        habe ich mich beim Ayuntamiento gemeldet und eintragen lassen .
        Habe 14 Tage spaeter meine
        tarjeta censal
        electiones mayo 2019


        bekommen
        Die einzige Person, mit der Sie sich vergleichen sollten, ist die Person, die Sie gestern waren. Das ist die Person, die Sie übertreffen und zu der Sie aufschauen sollten, um besser zu werden.

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Der Beitrag #5 ist nicht akzeptabel.
          ******************************************

          ?

          Nein, nichts Neues !

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            AfD - Das Wort zum Sonntag - Herzlichen Glückwunsch....

            Zitat von mijitas Beitrag anzeigen
            .....denn IM Erika (Merkel) hat ganz nach alter DDR-Gesinnung den Langzeit-Auslandsdeutschen das Wahlrecht entzogen.
            Merkels Physikerhirn hatte bei diesem Gesetzesentwurf ganz offensichtlich eine Fehlfunktion.
            https://www.youtube.com/watch?v=QwPWDUicA-s
            Sprung in der Schüssel Der Link sagt alles.

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              der OP könnte nach Ibiza ziehen . . .

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Bleiben wir beim Thema?

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  @ mijitas

                  - wirf mal einen Blick auf die Forum Anmeldedaten von LaTorre u Kaleika,
                  sowie die Anzahl der abgegebenen Beiträge von beiden, dann sollte jedem
                  Leser der Status beider Forummitglieder klar sein.

                  - aus den bis Dato mitgeteilten Beiträgen beider Mitgleider erkennt man eindeutig die selbstständigen Persönlichkeiten beider User.
                  Ein alter Freund ist besser als zwei neue

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    Wer die Wahl hat.....

                    Zitat von mijitas Beitrag anzeigen
                    Bleiben wir beim Thema?
                    Sie haben es doch mit dem PEGIDA-Humbug.

                    Früher gab es ein Wahlrecht bis zu 10 Jahren Aufenthalt im Ausland. Das wurde vom BGH gekippt, danach gab es einige Zeit kein Wahlrecht. Dann die 25 Jahre. 2007 kam der Lissabonvertrag & 2013 das EU-Wahlrecht.
                    Was ich bedaure ist, dass ich als Auslandsdeutscher weder an den Regionalwahlen in Spanien, noch den Landtagswahlen in D. teilnehmen kann. Das liegt wohl daran, dass es in der EU Staaten ohne Regional-Parlamente gibt z.B. Frankreich. Ach so, zum Bundestag & zum spanischen Parlament, bin ich auch nicht wahlberechtigt.
                    Am kommenden Sonntag wähle ich aber neben dem EU-Parlament auch meinen hiesigen Bürgermeister & den Gemeinderat.
                    Zuletzt geändert von rayfaro; 20.05.2019, 12:12.

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      Ich lach mich schlapp

                      Bis jetzt hatte Österreich "Politiker"
                      jetzt übernehmen "Experten" die Regierung.
                      😂😂😂😂😂
                      Na ja, besser spät als nie.
                      🤣🤣🤣🤣🤣

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #12
                        Verleumdung ist strafbar, auch wenn sie anonym im Internet geschieht (§ 187 StGB)

                        Im Wortlaut: § 187 StGB

                        Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

                        Rayfaro hat die Texte verfasst und Islas Canarias, sowie Kaleika haben dem Textinhalt zugestimmt.

                        Die Einträge wurden von mir als Screenshot gespeichert.
                        Zuletzt geändert von mijitas; 22.05.2019, 12:01.

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #13
                          Was fuer eine fuerchterliche Zusammenfassung!! Und was haettest Du von Deiner Anzeige- bekaemst du wenigstens das Geld? Toll, das wuerde ja passen. Aber in diesem ulkigen "Fall" wuerde ich doch lieber versuchen, mit einer Unterlassungserklärung die Verleumdungen zeitnah zu unterbinden.
                          Mein "Like" bezieht sich darauf , dass hier einer gut kontrolliert, wer zu uns passt und wer nicht. Dazu gehoeren auch Kumpels mit schraegen Meinungen, manchmal Agressionen, wie das halt im Leben ist- aber Du gehoerst sicherlich keineswegs dazu. Das hast du nun reichlich bewiesen. Und was heisst hier < wider besseres Wissen.... Ich habe kein besseres Wissen, als das dem ich zugestimmt habe.
                          Das alles gehoert ausserdem keineswegs zum Thread- Thema. Vielleicht kapierst du das endlich und kannst Deine politischen Partei- Beleidigungen (auch gegen Merkel usw) besser in irgendeiner Grantler-Ecke bei Bild postieren.

                          Hoffentlich wird dieser Thread bald geschlossen
                          Zuletzt geändert von Kaleika; 22.05.2019, 12:38.
                          Die einzige Person, mit der Sie sich vergleichen sollten, ist die Person, die Sie gestern waren. Das ist die Person, die Sie übertreffen und zu der Sie aufschauen sollten, um besser zu werden.

                          Kommentar


                          • Schriftgröße
                            #14
                            Und was haettest Du von Deiner Anzeige- bekaemst du wenigstens das Geld?

                            Kaleika legt mit den Verleumdungen noch mehr in die Waagschale von Justizia.

                            Kommentar


                            • Schriftgröße
                              #15
                              Hoffentlich wird dieser Thread bald geschlossen

                              Kaleika will mit Schließung des Beitrages so einen genannten "Internet-Mundtod" erzielen. Der Forumbetreiber, der laut Impressum in Deutschland seinen Sitz hat und dessen deutsche Festnetztelefonnummer permanent auf eine Tel.-Weiterleitung nach Teneriffa programmiert ist, wird sich bei Vertuschung auch Verantworten müssen.

                              Kommentar


                              • Schriftgröße
                                #16
                                Quelle Wikipedia!

                                Auslandsdeutsche

                                Das Grundgesetz sieht keine konkreten Regelungen für im Ausland lebende Deutsche vor.

                                Seit 3. Mai 2013 ist eine Regelung in Kraft (BGBl. I S. 962), nach der Auslandsdeutsche wahlberechtigt sind, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und seit dem Wegzug nicht mehr als 25 Jahre vergangen sind. Andere Auslandsdeutsche dürfen nur dann wählen, wenn sie „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“.

                                Bis 1985 hatten Auslandsdeutsche nur dann das aktive Wahlrecht, wenn sich sie als öffentliche Bedienstete oder Soldaten im Auftrag ihres Dienstherren im Ausland lebten oder zum Hausstand einer solchen Person gehörten. 1985 erhielten zusätzlich die Auslandsdeutschen das Wahlrecht, die seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen ihre Wohnung oder sonstigen gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten und entweder seit weniger als 10 Jahren im Ausland lebten oder in einem Mitgliedsstaat des Europarates lebten.[17] 1998 wurde die Frist von 10 auf 25 Jahre verlängert und 2008 gestrichen.[18] Somit waren seit 2008 alle Auslandsdeutschen aktiv wahlberechtigt, wenn sie seit 23. Mai 1949 mindestens drei Monate lang in Deutschland gelebt haben. Die Regelung wurde im Juli 2012 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.[19] Da keine Übergangsregelung getroffen wurde, bestand keine Rechtsgrundlage für ein Wahlrecht von Auslandsdeutschen, weswegen diese von Juli 2012 bis Mai 2013 nicht wahlberechtigt waren.[20]

                                In anderen EU-Staaten ansässige Deutsche dürfen in Deutschland an Europawahlen teilnehmen, sofern sie nicht dort ihr Wahlrecht ausüben.

                                Kommentar


                                • Schriftgröße
                                  #17
                                  Anschuldigungen

                                  Rayfaro, im Verlauf dieses Threat geht es jetzt um die Anschuldigungen/Verleumdungen meiner Person.

                                  Kommentar


                                  • Schriftgröße
                                    #18
                                    Das ist genau so lächerlich wie vergeblich.

                                    Kaleika, entspann dich, der Typ hat nix in der Hand.
                                    Der ist hier in diesem Thread von niemandem - auch nicht von dir - strafrechtlich relevant angegangen worden.
                                    Das Einzige, was ev. verfolgbar wäre, sind seine Beleidigungen gegen Frau Angela Merkel.
                                    Der will nur spielen

                                    Viel Spaß bei deinem Unterfangen.

                                    Und jetzt hau ich noch meine Meinung raus - denn Freude muss sein:
                                    Aus meiner persönlichen Sicht ist dieser Schreiberling ein ganz armes Würstchen mit wenig intelektueller Kapazität und dafür mehr Luft in der Birne.

                                    Versuchs und mach was draus. Hahahahahaha
                                    Zuletzt geändert von Islas Canarias; 23.05.2019, 08:03.

                                    Kommentar


                                    • Schriftgröße
                                      #19
                                      [QUOTE=Islas Canarias;317359]Das ist genau so lächerlich wie vergeblich.

                                      Kaleika, entspann dich, der Typ hat nix in der Hand.
                                      Der ist hier in diesem Thread von niemandem - auch nicht von dir - strafrechtlich relevant angegangen worden.
                                      Das Einzige, was ev. verfolgbar wäre, sind seine Beleidigungen gegen Frau Angela Merkel.


                                      Eben im Posteingang. Der erste Klarnamen samt zugehöhriger Adresse ist der von Islas Canarias.

                                      Zu dem was ich geschrieben habe stehe ich.

                                      https://www.youtube.com/watch?v=QwPWDUicA-s
                                      Zuletzt geändert von mijitas; 23.05.2019, 14:08.

                                      Kommentar


                                      • Schriftgröße
                                        #20
                                        Trollig wieder mal...

                                        Zitat von mijitas Beitrag anzeigen
                                        .

                                        Zu dem was ich geschrieben habe stehe ich.

                                        https://www.youtube.com/watch?v=QwPWDUicA-s
                                        Zusammen mit dem sinnfreien Video beweist das nur, dass Sie ein widerlicher Troll sind, der zudem nicht alle Latten am Zaun hat.

                                        Kommentar

                                        Lädt...
                                        X