Für eine strafrechtliche Verfolgung muss zwingend ein messbarer Schäden entstanden sein. Dieser muss nachgewiesen werden.
Das dürfte hier keinesfalls vorliegen.
Ein diffuses Gefühl von subjektivem Beleidigtsein ist alles, was du vorzuweisen hast.
Selbst wenn du Namen hättest, und ich sehe das als leere Behauptung deinerseits, lacht sich jeder Anwalt schlapp.
Du verbreitest wirre, inhaltslose Drohungen, so sehe ich das.
Vor dir muss keiner zittern, eher über deine Wichtigtuerei lachen.
Das dürfte hier keinesfalls vorliegen.
Ein diffuses Gefühl von subjektivem Beleidigtsein ist alles, was du vorzuweisen hast.
Selbst wenn du Namen hättest, und ich sehe das als leere Behauptung deinerseits, lacht sich jeder Anwalt schlapp.
Du verbreitest wirre, inhaltslose Drohungen, so sehe ich das.
Vor dir muss keiner zittern, eher über deine Wichtigtuerei lachen.
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