Hllo Gunnar,
sicher hat es einen Gund wenn man als selbständiger in der GKV ist, da man nämlich wenn man das 55. Lebensjahr vollendet hat NIE wieder in die GKV zurückkehren kann - sondern von seiner Rente mal eben bis zu 800.- Euro für die PKV aufbringen muss.
Wenn man jung ist ist die PKV super günstig - wenn die Klasse geschlossen wird wird es immer teurer - und jedes Familienmitglied muss eigens versichert werden.
( Diese Regelung gibt es seit etwa 5 Jahren )
Aber die Ausgaben für die GKV sind KEINE Betriebsausgaben sondern Sonderausgaben.
( merks Du wenn Du auf einmal eine Betriebsprüfung bekommst und die GKV als Betriebsausgaben gebucht hast)
Und um die Steuerlast zu senken gibt es "schönere" Betriebsausgaben ( welche ich sofort abschreiben kann und 2 Tage später wieder verkaufen kann).
Ich wünsche allen einen schönen Tag und hoff das wieder zum eigentlichen Thema zurückgekommen wird.
Naja, Betriebsprüfung in deinem Fall war dann mal frühestens im 5ten Jahr deines Bestehens. Dann folgt das normalerweise 2 Jahre später nochmals, wenn es nötig ist. Wenn nicht, hast du mindestens weitere 5 Jahre ruhe. Das ist kurz vor der Verjährung. Und Sonderausgaben werden genauso behandelt wie Betriebsausgaben. So wohl als auch.
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