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    #1

    Ein & Ausreise

    Hier heisst es - taegl. aktualisiert

    https://www.adac.de/news/kanaren-corona-reisen/
    Die einzige Person, mit der Sie sich vergleichen sollten, ist die Person, die Sie gestern waren. Das ist die Person, die Sie übertreffen und zu der Sie aufschauen sollten, um besser zu werden.

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    #2
    Memo fuer Stufe 3

    Rote Corona – Ampel: das sind die Maßnahmen für Fuerteventura, Gran Canaria und Teneriffa
    https://www.fuerteventurazeitung.de/...und-teneriffa/

    z.B.
    ......
    Reisebeschränkungen

    Die Reisebeschränkungen gelten NICHT für touristische Reisen aus anderen Ländern also, wenn die Buchung eines Hotels oder eine offizielle Ferienwohnung nachzuweisen ist.

    In Stufe 3 (rot) gelten folgende Reisebeschränkungen: Die ein uns Ausreise für Personen von den Inseln ist eingeschränkt auf wichtige Ausnahmen:

    a) Das Aufsuchen von Gesundheits-Zentren, -Diensten und Einrichtungen [Arzt, Krankenhaus etc.]

    b) Zur Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, behördlichen und rechtlichen Verpflichtungen

    c) Das Aufsuchen von Universitäten, Ausbildungsstätten und Schulen, einschließlich Kindergärten

    d) Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz oder Familienwohnsitz
    besonders Verletzlichen.

    f) Zum Aufsuchen von Finanzinstituten und Versicherungen oder von Tankstellen in benachbarten Territorien

    g) Dringende Akte bzw. Akte, zu denen man geladen wurde, bei Behörden, der Justiz oder in Notariaten

    h) Erneuerung von Genehmigungen und öffentlicher Dokumentation, sowie andere unaufschiebbare Behördengänge

    i) Durchführung von unaufschiebbaren offiziellen Examen oder Prüfungen

    j) Pflege und Hilfe von Haustieren oder Tieren auf Farmen

    k) Training oder Wettkämpfe von Profi- oder Verbandssportlern auf nationaler oder internationaler Ebene

    l) Aus Gründen höherer Gewalt oder eine Notlage

    m) Jede andere Aktivität analoger Natur mit entsprechendem Nachweis
    Treffen im öffentlichen und privaten Raum
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird für die Ampelstufen 3 auf ein Maximum von 4 Personen festgesetzt.

    Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.
    Nächtliche Ausgangssperre
    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    In Stufe 3 (rot) gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr

    Ausnahmen von der Ausgangssperre:

    Kauf von Medikamenten, Medizinprodukten und anderen lebensnotwendigen Gütern.
    Das Aufsuchen von medizinischen Einrichtungen/ Ärzten.
    Das Aufsuchen von Tierärzten aufgrund eines Notfalls.
    Die Erfüllung von arbeitsvertraglichen, beruflichen, geschäftlichen, behördlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
    Die Rückkehr zur Wohnung nach der Verrichtung der voranstehenden Tätigkeiten.
    Die Betreuung von Alten oder Minderjährigen, Pflegebedürftigen, Behinderten oder besonders gefährdeten Personen.
    Aus Gründen höherer Gewalt oder in einer Situation der Notwendigkeit.
    Tätigkeiten analoger Natur, die ausreichend nachgewiesen werden.
    Tanken, wenn es zur Realisierung der oben genannten Tätigkeiten erforderlich ist.
    Pflege und Hilfe von Haustieren oder Tieren auf Bauernhöfen
    Freiluftevents, die Teil eines internationalen Wettbewerbs sind, der aufgrund seine Charakteristika ganz oder teilweise innerhalb der nächtlichen Ausgangssperre stattfinden ( diese Diese Events bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die kanarische Gesundheitsbehörde.
    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Gastronomiebetriebe

    Gastronomiebetriebe bleiben in Stufe 3 geöffnet, dürfen aber nur die Außenbereiche (Terrassen) nutzen. Auf den Außenbereichen dürfen sich nur maximal 50% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Die Innenbereiche müssen geschlossen bleiben.

    Erlaubt sind maximal 4 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)


    Buffet und Selbstbedienung ist in geschlossenen Räumen verboten, aber unter freiem Himmel erlaubt. Eine Ausnahme bilden Buffets in Hotels. Diese sind weiterhin erlaubt, müssen aber von Hotelpersonal begleitet sein.

    Gastronomiebetriebe müssen vor 22 Uhr (Beginn nächtliche Ausgangssperre) schließen.

    Kunden können Essen abholen (nur bis vor 22h)

    An den Tischen sind die Stühle sind so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.

    Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.

    Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten.
    Hotel:

    – maximal erlaubte Personenanzahl in Gemeinschaftsbereichen wird auf 33% begrenzt

    – nur 4er Gruppen sind erlaubt

    – Buffet erlaubt, wenn von Hotelpersonal begleitet
    Ausflüge:

    – Maximal 20 Personen (in Vierergruppen)
    – Bootsausflüge: maximal 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen, Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien
    Strände:

    -max. 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen
    Pools:

    -max. 33% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen
    Sauna und Spa:

    – Saunas: geschlossen

    – Spas in geschlossenen Räumen: geschlossen
    Kinos, Konzertsäle

    -bleiben offen, max. Personenanzahl wird auf 55% begrenzt

    – Gruppen von max. 4 Personen, zwei Sitzplätze zwischen den Gruppen müssen frei bleiben
    Museen, Ausstellungen

    Offen, 33% der max. Personenanzahl erlaubt
    Fitness-Studio:

    Bleiben geöffnet, max. 33% der normalerweise erlaubten maximalen Personenanzahl
    Allgemeine Hinweise

    Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Ampelstufe in der sich die Insel befindet:

    Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten
    Der Konsum alkoholischer Getränke offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
    Essen und trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.


    Wer die Maßnahme im Einzelnen (in spanischer Sprache) nachlesen möchte, kann das unter folgendem Link: BOC-A-2021-057-1476

    Die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin, alle Informationen zur Maskenpflicht finden Sie unter diesem Link
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      #3
      Wie sieht es eigentlich aus mit Reisen vom und zum Festland?
      Welchen Test brauchen die SpanierInnen gerade für hierher?

      Außerdem, wie ist die Regelung nach Mallorca ab nächster Woche, Direktflug?
      2-3 Tage hin und zurück. Welcher Test, gar Quarantäne?
      Weiß das jemand von euch?
      Wäre eine Dienstreise.

      Danke schön.
      Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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        #4
        Sorry Kaleika, aber deine Informationen sind komplett veraltet... Seit dem Ende des Alarmzustands in Spanien gibt es keine Ausgangssperren mehr, die Einschränkung der Reisefreiheit für die Einwohner der Inseln in Phase 3 und 4 ist bereits im Mai vom Obersten Gerichtshof gekippt worden...

        Tatsächlich gelten die folgenden Regeln (Quelle: Kanzlei Perez Alonso auf Facebook mit Hallo Gran Canaria)

        23.06.2021: Teneriffa in der Risikostufe 3

        Gesundheitsminister Blas Trujillo und der Generaldirektor für öffentliche Gesundheit, José Juan Alemán, haben nach dem EZB-Rat an diesem Mittwoch die Änderung Teneriffas in die Alarmstufe 3 für Coronavirus nach dem unaufhaltsamen Anstieg der Pandemie in den letzten Tagen angekündigt.
        Alle anderen Inseln bleiben in ihrer jetzigen Stufe.

        Die Entscheidung beinhaltet eine Verschärfung der Beschränkungen und Maßnahmen. "Der Infektionsherd auf Teneriffa liegt bei Menschen unter 45 Jahren, und Infektionen werden bei Menschen über 65 beobachtet", sagte Trujillo. All diese Daten haben zu dieser Entscheidung geführt.

        Die Entscheidung wird nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) für mindestens zwei Wochen ab Inkrafttreten beibehalten.

        Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in der Risikostufe 3 (Rot)

        - Treffen in der Öffentlichkeit und im eigenen Haushalt wird auf 4 Personen festgelegt

        - Gastronomie: Service in den Innenräumen ist verboten. Der Außenbereich darf zu 50% genutzt werden. Pro Tisch dürfen mit max. 4 Personen besetzt werden. Livemusik, Tanzen, Karaoke oder Animationen sind nicht erlaubt. Die Gastronomie muß um 23:00 Uhr schließen.

        - Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden

        – Sport in Innenräumen (Fitnesstudios) erlaubt, allerdings nur mit einem Limit von 33 % der Kapazität und maximal in Gruppen von 4 Personen! Diese Regelung gilt auch für öffentliche Schwimmbäder der Gemeinden! Sport im Freien ist nur als Kleinstgruppe von bis zu 4 Personen erlaubt. Der Mindestabstand von 2 Metern muss jederzeit eingehalten werden. Mannschaftssport ist ebenfalls möglich, aber schwer eingeschränkt auch im Amateurbereich, sofern kein Körperkontakt entstehen kann. KEINE ZUSCHAUER ZUGELASSEN! Nur bei Kinderveranstaltungen mit vorheriger Genehmigung und maximal 15 % Belegung.

        – In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Mit minimalen Ausnahmen bei Minderjährigen, schwangeren Frauen und für Patienten im Endstadium, es bleibt aber immer eine Abwägung des Arztes. Einwohner aus Altenheimen dürfen die Zentren nicht verlassen. Bewohner, die bereits infiziert waren, sind von der Regelung ausgenommen.

        https://m.facebook.com/groups/899849...2229734189958/

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          #5
          ***Facbook hat keine Relevanz, entscheidend ist was in der BOE steht,
          auch der ADAC Hinweis ist z Z aktuell.
          Zuletzt geändert von bugsi; 25.06.2021, 06:59.
          Ein alter Freund ist besser als zwei neue

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            #6
            Erst einmal kommen die Infos aus einer Anwaltskanzlei.

            Zweitens würden die Maßnahmen im BOC und nicht im BOE stehen, denn es betrifft die Canarias, daher BOC.

            Drittens schreibt selbst der ADAC die aktuellen Regeln so auf, wie sie hier von mir aufgelistet wurden.

            Der Alarmzustand endete im Mai, damit sind zum Beispiel die Reisebeschränkungen zwischen den Inseln und die Ausgangssperren nach spanische Recht nicht mehr möglich... Die Daten aus Kaleikas Quelle sind aus dem März!

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              #7
              BOC Nº 129. Jueves 24 de junio de 2021 - 3163 (Auszug)

              "1.- Para acceder a los establecimientos turísticos de alojamiento de Canarias será preciso que los usuarios turísticos mayores de seis años, que no provengan del territorio de la Comunidad Autónoma de Canarias demuestren la realización, en el plazo máximo de las 72 horas previas a su llegada, del test de diagnóstico de infección activa que establezcan las autoridades sanitarias y que acredite que el usuario turístico no ha dado positivo como transmisor de la COVID-19.

              2.- Con carácter previo a la formalización de la reserva o contratación de los servicios de alojamiento turístico en cualquiera de los establecimientos turísticos de Canarias, se informará de que entre las condiciones de acceso al mismo se incluye la de acreditar la realización del referido test diagnóstico.

              3.- No resultará de aplicación la condición de acceso a la que se refiere el párrafo primero a quien acredite la condición de residente en Canarias, y declare bajo su responsabilidad que no ha abandonado el territorio de la Comunidad Autónoma de Canarias en los 15 días previos a su llegada al establecimiento y que además en dicho período no ha tenido síntomas compatibles con la COVID-19.

              Tampoco será necesaria la demostración de la realización del referido test diagnóstico a los no residentes que acrediten mediante su documento de viaje haber permanecido en el territorio de la Comunidad Autónoma de Canarias los 15 días previos a la fecha de acceso al establecimiento turístico de alojamiento, y que además declaren bajo su responsabilidad que en dicho período no han tenido síntomas compatibles con la COVID-19.

              4.- Las condiciones establecidas en los apartados 1 y 3 para los usuarios turísticos, podrán modificarse mediante Acuerdo del Gobierno a propuesta de la Autoridad Sanitaria, en función de la evolución de la situación epidemiológica en los territorios de origen o en la propia Comunidad Autónoma de Canarias."

              En uso de la autorización establecida en el señalado apartado 4, el Gobierno, mediante Acuerdo adoptado el 12 de noviembre de 2020, estableció como test de diagnóstico de infección activa válidos, a los efectos de acreditar a los usuarios turísticos como negativos como transmisores de la COVID-19, la PCR (RT-PCR de COVID-19) y los test rápidos de detección de antígeno (BOC nº 233, de 13.11.2020).

              Igualmente, en uso de la autorización conferida por el apartado 4 del artículo único del citado Decreto ley 17/2020, el Gobierno, mediante Acuerdo adoptado el 27 de mayo de 2021, modificó las condiciones de acceso a los establecimientos turísticos de alojamiento de Canarias establecidas en los apartados 1 y 3 del citado artículo (BOC nº 112, de 2.6.2021).

              Con posterioridad, la Resolución de 4 de junio de 2021, de la Dirección General de Salud Pública, relativa a los controles sanitarios a realizar en los puntos de entrada de España (BOE nº 134, de 5.6.2021), deja sin efectos la Resolución de 11 de noviembre de 2020, de la Dirección General de Salud Pública, relativa a los controles sanitarios a realizar en los puntos de entrada de España y la Resolución de 9 de diciembre de 2020, de la Dirección General de Salud Pública, por la que se especifican las modalidades de Pruebas Diagnósticas de Infección Activa para SARS-CoV-2 en relación con los controles sanitarios a realizar en los puntos de entrada de España.

              La nueva resolución contiene modificaciones relevantes en cuanto a los controles sanitarios exigibles a los pasajeros que lleguen a España como destino final. En particular afecta a los requisitos sanitarios exigibles y las certificaciones admisibles para su acreditación, que se concretan en los siguientes:

              a) Certificado que confirme que el titular ha recibido una vacuna contra la COVID-19 (certificado de vacunación).

              b) Certificado que indique el resultado de una Prueba Diagnóstica de Infección Activa de COVID-19 que se haya realizado el titular (certificado de diagnóstico).

              c) Certificado que confirme que el titular se ha recuperado de la COVID-19 (certificado de recuperación).

              Respecto al Certificado de Vacunación se admiten como válidos los expedidos por las autoridades competentes del país de origen a partir de los 14 días posteriores a la fecha de administración de la última dosis de la pauta vacunal completa. Deberá incluir, al menos, la siguiente información:


              usw usw usw,



              "Um Zugang zu den touristischen Beherbergungsbetrieben der Kanarischen Inseln zu erhalten, müssen touristische Nutzer, die älter als sechs Jahre sind und nicht aus dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln stammen, innerhalb eines Zeitraums von maximal 72 Stunden vor ihrer Ankunft den Abschluss des von den Gesundheitsbehörden festgelegten Diagnosetests für aktive Infektionen nachweisen, der bescheinigt, dass der touristische Nutzer nicht positiv als Überträger von COVID-19 getestet wurde.

              2 .- Vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses von touristischen Unterkunftsleistungen in einer der touristischen Einrichtungen auf den Kanarischen Inseln, wird darüber informiert, dass zu den Bedingungen für den Zugang dazu die Akkreditierung des Abschlusses des oben erwähnten diagnostischen Tests gehört.

              3.- Die im ersten Absatz genannte Zugangsbedingung gilt nicht für Personen, die die Bedingung des Wohnsitzes auf den Kanarischen Inseln anerkennen und unter ihrer Verantwortung erklären, dass sie das Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln in den 15 Tagen vor ihrer Ankunft in der Einrichtung nicht verlassen haben und dass sie außerdem in diesem Zeitraum keine mit COVID-19 vereinbaren Symptome hatten.

              Der Nachweis, dass der genannte Diagnosetest durchgeführt wurde, ist auch nicht erforderlich für Nichtansässige, die anhand ihres Reisedokuments nachweisen können, dass sie sich in den 15 Tagen vor dem Datum des Zugangs zum Beherbergungsbetrieb auf dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln aufgehalten haben, und die außerdem unter ihrer Verantwortung erklären, dass sie während dieses Zeitraums keine mit COVID-19 kompatiblen Symptome hatten.

              4.- Die in den Abschnitten 1 und 3 festgelegten Bedingungen für touristische Nutzer können auf Vorschlag der Gesundheitsbehörde durch Regierungsbeschluss geändert werden, je nach der Entwicklung der epidemiologischen Situation in den Herkunftsgebieten oder in der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln selbst".

              In Anwendung der im vorgenannten Absatz 4 festgelegten Ermächtigung hat die Regierung durch eine am 12. November 2020 verabschiedete Vereinbarung die PCR (RT-PCR von COVID-19) und den Antigen-Schnelltest als gültige Diagnosetests für eine aktive Infektion festgelegt, um touristische Nutzer als negativ als Überträger von COVID-19 zu akkreditieren (BOC nº 233, vom 13.11.2020).

              Ebenso hat die Regierung in Ausübung der Ermächtigung des Abschnitts 4 des einzigen Artikels des genannten Gesetzesdekrets 17/2020 durch eine am 27. Mai 2021 verabschiedete Vereinbarung die in den Abschnitten 1 und 3 des genannten Artikels festgelegten Bedingungen für den Zugang zu Beherbergungsbetrieben auf den Kanarischen Inseln geändert (BOC Nr. 112, vom 2.6.2021).

              In der Folge wurde der Beschluss der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit vom 4. Juni 2021 über die an den Einreisepunkten nach Spanien durchzuführenden Gesundheitskontrollen (BOE Nr. 134 vom 5.6. 2021), lässt den Beschluss der Generaldirektion für Öffentliche Gesundheit vom 11. November 2020 in Bezug auf die an den Einreisepunkten nach Spanien durchzuführenden Gesundheitskontrollen und den Beschluss der Generaldirektion für Öffentliche Gesundheit vom 9. Dezember 2020, in dem die Modalitäten der aktiven Infektionsdiagnosetests für SARS-CoV-2 in Bezug auf die an den Einreisepunkten nach Spanien durchzuführenden Gesundheitskontrollen festgelegt sind, wirkungslos.

              Die neue Resolution enthält relevante Änderungen bezüglich der erforderlichen Gesundheitskontrollen für Passagiere, die in Spanien als Endziel ankommen. Sie betrifft insbesondere die gesundheitlichen Anforderungen und die für ihre Zulassung zulässigen Zertifizierungen, die wie folgt festgelegt sind:

              a) Bescheinigung darüber, dass der Inhaber eine Impfung gegen COVID-19 erhalten hat (Impfbescheinigung).

              b) Bescheinigung über das Ergebnis eines Tests zur Diagnose einer aktiven Infektion auf COVID-19, dem sich der Inhaber unterzogen hat (Diagnosebescheinigung).

              c) Bescheinigung, die bestätigt, dass der Inhaber von COVID-19 genesen ist (Genesungsbescheinigung).

              Was die Impfbescheinigung betrifft, so werden die von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes 14 Tage nach dem Datum der Verabreichung der letzten Dosis des vollständigen Impfplans ausgestellten Bescheinigungen als gültig anerkannt. Es muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:


              Tatsache ist, das die Grundlage aller BOC Mitteilungen, egal zu welchem Thema,
              auf dem BOE basieren, es sei denn das spanische Rechtssytem hat sich
              grundlegend geändert.

              Boletín Oficial del Estado (BOE) - offizielles spanisches Gesetzblatt.

              Boletín Oficial de Canarias (BOC) - Canarisches Amtsblatt
              Zuletzt geändert von bugsi; 25.06.2021, 13:55.
              Ein alter Freund ist besser als zwei neue

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                #8
                Alles zwar soweit korrekt, hat aber auch nichts mit den von mir angesprochenen Reisebeschränkungen und Ausgangssperren zu tun. Richtig ist natürlich, dass grundsätzlich erst einmal das BOE gilt, aber nicht direkt im Zusammenhang mit den Regeln der verschiedenen Phasen, denn diese werden über das BOC geregelt, die Grundsätze, ob und wie Maßnahmen eingeführt werden können, regelt dazu das BOC.

                Und hier kommt dann die wichtige Info - durch Ende des landesweiten Alarmzustands sind derzeit Ausgangssperren und Reisebeschränkungen für Einwohner der Kanaren aktuell nicht einfach möglich... Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass die Infos im zweiten Post nicht mehr aktuell sind, wenn du auf die angegebene Quelle schaust, siehst du auch, dass die Regeln aus dem März diesen Jahres, also weit vor dem Ende des Alarmzustands stammen... Nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben

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                  #9
                  Wie schaut es eigentlich mit den vorgeschriebenen Corona Test beim Einchecken ins Hotel aus? Reicht da so ein do it your self Test, oder muss der von einem Testzentrum, Arzt/ect gemacht worden sein?

                  Kann man den Test vielleicht sogar vor Ort in der Rezeption selbst durchführen und das Ergebnis vorzeigen?
                  Hoffentlich bald wieder in Puerto...

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                    #10
                    https://www.auswaertiges-amt.de/de/R...herheit/210534

                    Teilzitat <Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.

                    Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) übersandt werden.

                    Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgte Erstimpfung oder einen Nachweis über eine nicht länger als 6 Monate zurückliegende COVID-19 Infektion vorlegen, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.

                    Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen müssen alle Personen ab sechs Jahren (auch wenn sie aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten wollen, an der Rezeption (noch einmal) nachweisen:

                    entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis
                    oder die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
                    oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und 4 Monaten vor der Ankunft

                    oder die Genesung von einer COVID-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens 6 Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
                    Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.

                    Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
                    Die einzige Person, mit der Sie sich vergleichen sollten, ist die Person, die Sie gestern waren. Das ist die Person, die Sie übertreffen und zu der Sie aufschauen sollten, um besser zu werden.

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                      #11
                      Zitat von Michael Schuler Beitrag anzeigen
                      Wie schaut es eigentlich mit den vorgeschriebenen Corona Test beim Einchecken ins Hotel aus? Reicht da so ein do it your self Test, oder muss der von einem Testzentrum, Arzt/ect gemacht worden sein?

                      Kann man den Test vielleicht sogar vor Ort in der Rezeption selbst durchführen und das Ergebnis vorzeigen?
                      DIY Test ist in keinem Fall offizielles Testergebnis und nur damit lässt es sich verreisen, die DIY dienen nur den Vertreibern, den Drittwagen zu finanzieren und fürs eigene Gemüt.
                      Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                        #12
                        Zitat von Achined Beitrag anzeigen
                        DIY Test ist in keinem Fall offizielles Testergebnis und nur damit lässt es sich verreisen, die DIY dienen nur den Vertreibern, den Drittwagen zu finanzieren und fürs eigene Gemüt.
                        Also vorher einen Test im Testzenzrum machen.?

                        In ganz Spanien wird die strenge Maskenpflicht im Freien ja stark gelockert, bzw. mehr oder weniger aufgehoben. Die Kanaren gehen da mit. Aber was ist mit Teneriffa im speziellen? Da gibt's widersprüchliche Infos.
                        Hoffentlich bald wieder in Puerto...

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                          #13
                          Bei einer Pauschalreise brauchst Du im Hotel gar keinen Test, den hast Du ja schon beim Flugantritt gemacht.
                          In der Stadt wirst du eine Maske tragen müssen und im Bus auch, aber beim Wandern und am Strand, wenn Du genügend Abstand zum Nachbarn hast, keine.
                          Wir gehen heute in Vilsbiburg zum Wochenmarkt, da ist auch Maskenpflicht, obwohl wir einen 7-Tagesindiz von 2,8 haben.
                          Beim Aufheben von Beschränkungen tun sich unsere Politiker schwer, weil eine neue Variante im Anmarsch sein könnte, die noch gefährlicher sein könnte wie die Urform.
                          aber wir haben während der ganzen Epedimiedauer nur 3,8 Mio Infizierte gehabt, das sind weniger wie 5% der Bevölkerung........

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                            #14
                            Zitat von Mayerhofer Beitrag anzeigen
                            Bei einer Pauschalreise brauchst Du im Hotel gar keinen Test, den hast Du ja schon beim Flugantritt gemacht.
                            In der Stadt wirst du eine Maske tragen müssen und im Bus auch, aber beim Wandern und am Strand, wenn Du genügend Abstand zum Nachbarn hast, keine.
                            Wir gehen heute in Vilsbiburg zum Wochenmarkt, da ist auch Maskenpflicht, obwohl wir einen 7-Tagesindiz von 2,8 haben.
                            Beim Aufheben von Beschränkungen tun sich unsere Politiker schwer, weil eine neue Variante im Anmarsch sein könnte, die noch gefährlicher sein könnte wie die Urform.
                            aber wir haben während der ganzen Epedimiedauer nur 3,8 Mio Infizierte gehabt, das sind weniger wie 5% der Bevölkerung........
                            Mit dem Abschaffen von Gesetzen haben wir uns ja schon immer schwer getan...
                            Hoffentlich bald wieder in Puerto...

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                              #15
                              Auf GC heute viele ohne Masken, einige nur halb, viele tragen sie noch. Draussen. Denke mal ist auf Teneriffa genauso?

                              Meine kanarischen Nachbarn sagten nur man soll die Maske immer griffbereit bzw. gar in der Hand haben, wenn draussen mal nicht genug Abstand ist.

                              Das ist ja immerhin mal ein Fortschritt, dass es auch mal ein paar "Freiheiten" (zurück) gibt.

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                                #16
                                Zitat von mar Beitrag anzeigen
                                Auf GC heute viele ohne Masken, einige nur halb, viele tragen sie noch. Draussen. Denke mal ist auf Teneriffa genauso?

                                Meine kanarischen Nachbarn sagten nur man soll die Maske immer griffbereit bzw. gar in der Hand haben, wenn draussen mal nicht genug Abstand ist.

                                Das ist ja immerhin mal ein Fortschritt, dass es auch mal ein paar "Freiheiten" (zurück) gibt.
                                Irgendwo las ich, das auf Teneriffa die Maske im freien weiterhin getragen werden soll. Mittlerweile liest man aber nichts mehr davon. Scheinbar war das vielleicht der Wunsch der Behörden, der aber nicht umgesetzt wurde.

                                Im freien halte ich die Maske eh für verzichtbar...
                                Hoffentlich bald wieder in Puerto...

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                                  #17
                                  Die Fake-Maske

                                  Und viele Menschen werden nun Probleme haben, Leute wiederzuerkennen, wenn sie diese bislang nur maskiert sahen.

                                  Aber auch dagegen gibt es inzwischen Abilfe, die Fake-Maske:

                                  https://www.youtube.com/watch?v=FzRGVavJuIo
                                  ...

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                                    Zitat von Michael Schuler Beitrag anzeigen
                                    Irgendwo las ich, das auf Teneriffa die Maske im freien weiterhin getragen werden soll.
                                    Ich denke das wird auch kommen, dass die Alarmstufen auch Auswirkungen auf die Maskenpflicht haben, sofern das noch nicht so ist.

                                    Aber mal generell zu dem Thema, wird man nicht durch die Fluggesellschaften informiert, was immer aktuell die genauen Bestimmungen sind für Ein/Ausreise? Oder ist es besser das Konsulat bzw. aus Deutschland das AA zu fragen?

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                                      Zitat von mar Beitrag anzeigen
                                      Ich denke das wird auch kommen, dass die Alarmstufen auch Auswirkungen auf die Maskenpflicht haben, sofern das noch nicht so ist.

                                      Aber mal generell zu dem Thema, wird man nicht durch die Fluggesellschaften informiert, was immer aktuell die genauen Bestimmungen sind für Ein/Ausreise? Oder ist es besser das Konsulat bzw. aus Deutschland das AA zu fragen?
                                      Die Maskenpflicht im Freien ist ja äußerst umstritten. Möglicherweise wurde sie deshalb letztlich auch auf Teneriffa gestrichen?
                                      Hoffentlich bald wieder in Puerto...

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                                        Wie ist das eigentlich beim Reisen über ein Drittland. Sagen wir mal, von hier über D nach A. Sind da auf alle Fälle auch die jeweiligen Bestimmungen des Zwischenstopp-Landes einzuhalten?

                                        Hier auf TF Residente bekommen den Test ja offenbar für umme. Oder gilt das nur für Reisen innerhalb von Spanien.

                                        (Ich frage für einen Freund, weil ich bleib ja eh im Bunker.)
                                        ...

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