Diebstahl in Vilaflor, Frust am Teide

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    #41
    Diebstahl Vorkehrungen

    Ich habe meine mir wichtig erscheinenden Dokumente als PDF Datei gescannt und an meinen e-mail Account geschickt. Dort lagern diese Dateien in einem gesonderten Ordner. Sollte ich eines der Dokumente z.B. nach einem Diebstahl des Originals benoetigen, kann ich mein e-mail Postfach von jedem Rechner aus oeffnen und die gescannten Dokumente ausdrucken. Das hilft sowohl bei Diebstahlanzeigen als auch bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten.
    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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      #42
      So ähnlich habe ich auch "vorgesorgt" Pass, spanischen FS, NIE, Certificado de Viaje usw. als pdf in der Dropbox und somit überall, auch mit dem Smartphone, abrufbar.

      Hat mir sogar schon mal geholfen, als ich zum Ayuntamiento in La Laguna musste und mir ein Dokument fehlte, in der Praxis eines befreundeten Arztes ausgedruckt und fertig.
      Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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        #43
        Zitat:
        Ich fotografiere immer die Leute und die auf oder in der Nähe der Parkplätze sind und dies gar nicht diskret.
        Ich denke dies schreckt potentielle Langfinger ein wenig ab.
        Zitatende

        @Enrique

        Genau zwei Möglichkeiten:
        1. die fotografierten verprügeln dich
        2. die fotografierten zeigen dich an.

        Schon mal was vom Recht auf sein eigenes Bild gehört?
        Personen zu fotografieren ist nicht erlaubt.

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          #44
          Solange ich die Bilder nicht veröffentliche sollte dies rechtlich kein Problem sein.


          .

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            #45
            Zitat von enrique48 Beitrag anzeigen
            Solange ich die Bilder nicht veröffentliche sollte dies rechtlich kein Problem sein.

            Doch, jedenfalls in Deutschland, seit Januar 2015 bei gewissen Umständen.

            § 201a Strafgesetzbuch.

            Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.?


            Herstellen kann u.U. also schon reichen.

            Allerdings ist die absolute Aussage "Personen zu fotografieren ist nicht erlaubt" so auch nicht zutreffend.

            Gehört aber nicht unbedingt zum eigentlichen Thema.

            Verwundert habe ich gelesen, dass es Zeitgenossen gibt, die tatsächlich glauben, dass eine über Wertsachen ausgebreitete Decke hilft vor Diebstahl zu schützen.




            .

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              #46
              @Ulrich solange Teneriffa spanisches Hoheitsgebiet ist gelten hier spanische und nicht deutsche Gesetze.

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                #47
                .En resumen se considera ilegítimo:

                .?La captación, reproducción o publicación por fotografía, filme o cualquier otro procedimiento, de la imagen de una persona en lugares o momentos de su vida privada o fuera de ellos, cuando no se cuente con la debida autorización.

                .? La utilización del nombre, de la voz o de la imagen de una persona para fines publicitarios, comerciales o de naturaleza análoga, sin el debido consentimiento.

                .Y legítimo:

                .? La captación, reproducción o publicación por cualquier medio cuando se trate de personas que ejerzan un cargo público o una profesión de notoriedad o proyección pública y la imagen se capte durante un acto público o en lugares abiertos al público.
                http://www.delitosinformaticos.com/1...redes-sociales

                http://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1982-11196

                http://derecho.isipedia.com/segundo/...a-constitucion
                Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                  #48
                  @Erik
                  solltest du an einen geraten den nicht interessiert ob du darfst oder nicht,

                  stelle dich schon mal auf Variante 1 ein.

                  An deinem Krankenbett könnte dann stehen:

                  er durfte ein Foto machen - die Brüche hatte er nicht einkalkuliert

                  Dann mal "Bitte recht freundlich"

                  und ich denke dann brauchst du auch ein neues Smartphone / Digitalkamera

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                    #49
                    Wenn ich das so lesen bin ich froh einen eingebauten Safe unter der hinteren Sitzbank zu haben;-) Hilfst zwar nicht gegen eine kaputt geschlagene Scheibe, aber die zahlt dann ja eh die Versicherung.

                    Handschuhfach auf, kenne ich übrigens auch und praktiziere dass z.B. wenn ich mein Wagen mal ne´ Woche am Flughafen stehen lasse.

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                      #50
                      Exkurs zum Thema Fotos

                      Hier mal ein kleiner Exkurs zum Thema Fotos machen...

                      Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
                      § 201a Strafgesetzbuch.

                      Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.?


                      .
                      Das Wort "höchstpersönlichen" ist hier das Entscheidende. Nach der Sphärentheorie gibt es 3 Schutzzonen. Intimsphäre, Privatsphäre, Sozialsphäre.

                      Höchstpersönlich gehört ausschließlich nur in die Intimsphäre. D.H. hierunter fallen i.d.R. erniedrigende Sexualbilder. Nacktbilder (z.B. sich sonnende Leute am Strand fallen aber z.B. schon in die Sozialsphäre).
                      Das alles ist aber Strafgesetzbuch.

                      Das recht am eigenen Bild ist auch relativ. Geschrieben steht:

                      "§ 22 KunstUrhG:

                      ?Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt (...)".

                      Hier geht es ganz klar nur um die Verbreitung bzw. Veröffentlichung.
                      Nur ein Foto zum selber anschauen von fremden Leuten machen ist zulässig.
                      D.H. im Klartext, ich kann jeden auf dem Parkplatz in Großaufnahme ablichten. Auch könnte ich z.B. auch am FKK Strand Großaufnahmen der Damen und Herren machen, ohne das diese dort rechtliche handhabe haben...
                      So sieht aber nur die Gesetzeslage in DE aus. Die Spanischen sind sicher nochmal anders
                      El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
                      La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
                      El jefe responde: ? cambia la reunión para lunes!

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                        #51
                        So ganz ohne ist es in Spanien warscheinlich auch nicht, sonst würde google nicht alle Gesichter / Autonummernschilter unkenntlich machen.
                        https://www.google.de/maps/@28.05326...NtkXdnNNiQ!2e0

                        In D darf auch keine Überwachungskamera im öffentlichen Raum ohne Genehmigung filmen.

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                          #52
                          Zitat von keule Beitrag anzeigen
                          In D darf auch keine Überwachungskamera im öffentlichen Raum ohne Genehmigung filmen.
                          Stimmt. Eine festinstallierte Kamera - das steht wieder auf einem anderen Blatt und ist nicht so ohne weiteres erlaubt.
                          Ein Foto mit einer nicht ortsfesten Einrichtung zu machen ist jedoch erlaubt.

                          Google veröffentlicht ja, daher müssen sie pixeln.
                          El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
                          La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
                          El jefe responde: ? cambia la reunión para lunes!

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                            #53
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                            Seit Januar 2015 ist es in Deutschland strafbar von einer "hilflosen" Person Fotos herzustellen.
                            Also schon das Drücken des Auslösers beim Fotografieren eines auf der Parkbank schlafenden Betrunkenen ist strafbar.

                            Es ist also keinesfalls zulässig ein Foto einer besagten "hilflosen" Person zu machen, auch dann nicht, wenn ich es nur selber anschauen möchte. Hilflos kann im Zweifel auch eine schlafende Nackte am FKK-Strand sein. Also Vorsicht mit den Großaufnahmen

                            Das neue Gesetz wird unter Fotografen heiß diskutiert, stellt es doch das gesamte Genre der sozialkritischen street-Fotografie in Frage.




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                              ich meine das betrifft eher nahaufnahmen. wenn aber bei einer uebersichtsaufnahme "zufaellig" eine hilflose person mit ins bild kommt, duerfte es erstmal keine strafbare handlung nach sich ziehen. anders natuerlich, wenn ich aus dieser ausnahme die hilflose person vergroessere und nur selbige zeige.
                              wie immer bei der juristerei ist der wichtigste satz " es kommt drauf an"!

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