Hallo Zusammen,
sicher gibt es hier einige, die sich mit der Ferienhausvermietung auskennen.
Es ist ja so, dass in Wohnanlagen, die nicht dafür freigegeben wurden, die Vermietung an Urlauber verboten ist und auch mit hohen Geldstrafen geahndet wird.
Auf einer Mallorca Seite habe ich nun gelesen, dass freistehende Einfamilienhäuser davon nicht betroffen sind, da es bei dieser Gesetzgebung um den Schutz von direkten Nachbarn vor Lärmbelästigung geht und bei Einfamilienhäusern eben kein Nachbar Wand an Wand wohnen würde.
Ist das richtig?
sicher gibt es hier einige, die sich mit der Ferienhausvermietung auskennen.
Es ist ja so, dass in Wohnanlagen, die nicht dafür freigegeben wurden, die Vermietung an Urlauber verboten ist und auch mit hohen Geldstrafen geahndet wird.
Auf einer Mallorca Seite habe ich nun gelesen, dass freistehende Einfamilienhäuser davon nicht betroffen sind, da es bei dieser Gesetzgebung um den Schutz von direkten Nachbarn vor Lärmbelästigung geht und bei Einfamilienhäusern eben kein Nachbar Wand an Wand wohnen würde.
Ist das richtig?
Kommentar