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    #1

    Legale Ferienhausvermietung

    Hallo Zusammen,

    sicher gibt es hier einige, die sich mit der Ferienhausvermietung auskennen.

    Es ist ja so, dass in Wohnanlagen, die nicht dafür freigegeben wurden, die Vermietung an Urlauber verboten ist und auch mit hohen Geldstrafen geahndet wird.

    Auf einer Mallorca Seite habe ich nun gelesen, dass freistehende Einfamilienhäuser davon nicht betroffen sind, da es bei dieser Gesetzgebung um den Schutz von direkten Nachbarn vor Lärmbelästigung geht und bei Einfamilienhäusern eben kein Nachbar Wand an Wand wohnen würde.

    Ist das richtig?

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    #2
    http://www.friderecho.net/41301/40758.html ich denke da ist alles gesagt....

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      #3
      An alle Vermieter, Wohnungsverwalter und weiteren interessierten Personen:

      Wir haben heute einen wichtigen letzten Aufruf von Frau Doris Borrego, der Präsidentin der Vereinigung für touristische Ferienvermietung bekommen:

      Die Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf präsentiert, der sehr negativ für uns alle ausfällt!!!!!!!!!!!!!!

      Wenn dieser Gesetztesentwurf tatsächlich verabschiedet werden sollte, wird der Grossteil aller Vermieter aus der touristischen Vermietung ausgeschlossen!!!!!!!

      Dies würde ausserdem bedeuten, dass die gesamte Arbeit und investierte Kraft des Vereins und seiner Mitglieder und vor allem Repräsentanten während eines ganzes Jahres komplett umsonst gewesen wäre!!!!!



      Am kommenden Montag, den 15. Dezember 2015 findet ein Forum statt.....

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        #4
        Nicht aufregen ob diesem Entscheid. Das mit dem Privat Vermieten von Ferienwohnungen ist demnächst in Berlin auch nicht mehr legal. Dies wurde so im TV berichtet.

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          #5
          Ja nur nicht aufregen ist von jemanden der kein eigentum hier hat und es gerne vermieten möchte ...oder sogar schon viele Jahre macht ...leicht gesagt
          Denn die Strafen sind gewaltig ...und müssen all die Jahre nachgezahlt werden
          Das wird dann schnell mal 5 Stellig
          Und es wird sehr viel kontrolliert ...oder man hat böse Nachbarn ...
          Ich verstehe nicht das man da keine andere Lösung finden kann um es legal zu machen ....denn wenn jemand das Hotelleben liebt ist das ok wer aber gern fuer sich ein Ferienhaus oder App. Mieten möchte bleibt jetzt weg ...was macht Teneriffa dann ...davon sind ja nicht nur die Vermieter die Mieter betroffen sondern auch Restaurant und so vieles mehr...
          Ja in Berlin gilt die Regelung schon eine Weile so ...

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            #6
            http://www.wochenblatt.es/1000003/10...3/article.html
            https://www.facebook.com/asociacionascav
            Zuletzt geändert von keule; 10.12.2014, 14:35.

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              #7
              Muss ich das so verstehen, dass die Vermietung eines einzelnen Wohnobjektes immer illegal ist und nur Ferienanlagen (in denen es ja auch Wohnungen oder Einfamilienhäuser geben kann) für die touristische Vermietung zur Verfügung stehen?

              Dann habe ich 1. noch nie legal gemietet und frage mich 2. ob das nicht auch die auf dieser Seite angebotenen Ferienhäuser und -Wohnungen betrifft.
              Liebe Grüße vom Micha

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                #8
                Wenn man 3 Monate mietet oder vermietet ist es legal ....in Apparthotels kann kurzfristig vermietet werden sofern sie dieses vor vielen Jahren legalisiert haben in einigen Häusern zum Beispiel puerto da darf man garnicht vermieten...es wird immer noch viel illegal vermietet und gemietet ...Rual Vermietung ist genehmigt

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                  #9
                  Touristische Vermietung

                  Entsprechend der regelmaessigen Aenderungen der Vorschriften und einer sicherlich irgendwann anstehenden Entscheidung des EugH rate ich den Eigentuemern nicht ohnehin ueberschuldeter Wohnungen zur Vorsicht bei der Vermietung. Jede Befristung eines Mietvertrages kann derzeit als touristische Vermietung angesehen werden. Jede unbefristete Vermietung birgt die Gefahr einen Mietnomaden am Hals zu haben, den man erst nach Jahren und ggf. gegen Bezahlung los wird.
                  Ein gangbarer Weg ist die unbefristete Vermietung der eigenen Wohnung an einen Unternehmer, der moeglichst seinen Sitz im Ausland hat. Ob und wie dieser Mieter die Wohnung nutzt b.z.w. im eigenen Namen auf eigene Rechnung weiter vermietet hat der Wohnungseigentuemer rechtlich nicht zu verantworten.
                  Die Rendite Erwartungen aus der Kurzzeitvermietung des eigenen Eigentums sind sicherlich fuer die naechsten Jahre geplatzt, auch beim Modell mit dem "Zwischenmieter" . Selbst nach einer rechtskraeftigen Verurteilung der Kanaren Regierung vor dem EugH wird diese erfahrungsgemaess ihr Verhalten nicht grundlegend aendern. Alle paar Jahre ein paarhunderttausend Euro Bussgeld an die EU zu zahlen ist kein Problem, wenn im gleich Zeitraum ein paar Millionen Euro an Bussgeldern eingetrieben wurden. Gegen die Lobby der Hoteliers sind Vereinigungen der Kleinvermieter bedeutungslos. Selbst eine Gleichbehandlung von Hotelier und Privatvermieter bringt dem Kleinvermieter keine Vorteile. Allein die Vorschrift ein Inspektionsbuch jederzeit bei unangemeldeten Kontrollen vorzulegen und jederzeit Beschwerdeblaetter an Gaeste herauszugeben ist fuer einen privaten Vermieter in der Praxis oft unerfuellbar, fuer einen Hotelier durch seine 24 Stunden Rezeption jedoch bereits erfuellt.

                  In der Praxis gehe ich davon aus, dass derzeit auch sehr viele Hotelanlagen keine Erlaubniss zur touristischen Vermietung haben b.z.w. diese jederzeit entzogen werden kann. Es ist gaengige Praxis, das Hotels einzelne Apartements verkaufen, um die die Kasse zu fuellen. Aufgrund des Grundsatzes der einheitlichen Vermietung genuegt es nunmehr, wenn nur einer dieser Apartement Eigentuemer sein Eigentum dem Hotelier nicht zur touristischen Vermietung ueberlaesst oder unbefristet vermietet und es den Behoerden mitteilt.

                  Hier kann dann die bisherige Lobbyarbeit der Hoteliers gegen diese wirken.
                  Zuletzt geändert von heinz1965; 11.12.2014, 14:12.
                  Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                  Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                    #10
                    Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                    ... In der Praxis gehe ich davon aus, dass derzeit auch sehr viele Hotelanlagen keine Erlaubniss zur touristischen Vermietung haben b.z.w. diese jederzeit entzogen werden kann. ...
                    Zudem ja davon noch genug Hotel`s im 100/200m Bereich zur Küste stehen was ja auch nicht legal ist aber legal gemacht werden soll. Ich denke die Spanier sind Europameister im Gesetzebeugen.

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                      #11
                      Wenn die Ferienhausvermietung in vielen Fällen nicht mehr legal ist, dürfte es vielfach auch mit der Finanzierung recht eng werden. Vermutlich werden etliche Häuser verkauft, weil sie einfach keine Rendite mehr bringen. Das dürfte die Immobilien Preise drücken.
                      LG

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                        #12
                        Das Gesetz in seiner Urform ist, wenn ich mich nicht täusche, von 1995 also nicht gerade neu.
                        Seitdem und auch heute werden Ferienwohnungen vermietet auch wird dieses Gesetz den Verkaufspreis nicht sinken lassen.

                        Aber was lamentieren die Leute über Gesetze?

                        Was ist mit dem Küstenschutz?
                        Noch immer verweigern Hotelanlagen Spaziergängern den Durchgang an der Küste.
                        Zwischen Westhaven Bay und Maravilla ist Illegal seit Jahren eine Mauer ( Costa del Silencio).
                        Zeitweise bis vor 6 – 7 Jahren wurde sogar der Durchgang durch den ganzen Komplex durch Wachleute verhindert.
                        (Aber das Spanische Verfassunggericht hat ja 2 x 30 Jahre Zeit gegeben bis zur entgültigen Enteignunm - das wäre dann 2048 !!!

                        Noch immer - im Bereich del Duque - wird so getan als wäre der Strand Eigentum des ( Las Americas)
                        Gran Hotel Bahia del Duque - ein klarer Verstoß gegen das Küstenschutzgesetz.

                        Zwar wurde der Strand „NUR“ durch das Hotel möbliert – aber auch das verstößt gegen das Gesetz.

                        @TF-Sonne

                        eine Genehmigung für Einzelhäuser in Touristengebieten ist recht einfach zu bekommen, kostet aber Geld ( Ausstattung zb. Feuerlöscher etc. ) und wird von den Eigentümern vielfach nicht gewünscht, da sie dann alle Einnahmen wirklich versteuern müssten.
                        Für Einzelhäuser außerhalb der Touristengebiete wäre die AEDL für die Vermarktung zuständig, dies ist bisher nicht sehr erfolgreich gelaufen.
                        ( Alleine anbieten darfst du dort nicht)

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                          #13
                          Zitat von boris-guia Beitrag anzeigen
                          ...
                          Was ist mit dem Küstenschutz?
                          Noch immer verweigern Hotelanlagen Spaziergängern den Durchgang an der Küste.
                          ...
                          (Aber das Spanische Verfassunggericht hat ja 2 x 30 Jahre Zeit gegeben bis zur entgültigen Enteignunm - das wäre dann 2048 !!!
                          http://www.wochenblatt.es/1000002/10...6/article.html
                          http://www.welt.de/wirtschaft/articl...randbuden.html
                          http://www.copp-menth.de/immorecht/priv/priv129.htm

                          In Costa del Silencio am Montana wurde jetzt sogar im Naturschutzgebiet ein Strandimbiss mit Notstromagregat direkt ans Meer gebaut.
                          https://www.google.es/maps/@28.00902...2e0!3e11?hl=de
                          Zuletzt geändert von keule; 12.12.2014, 15:59.

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                            Zitat von Safari Beitrag anzeigen
                            Wenn die Ferienhausvermietung in vielen Fällen nicht mehr legal ist, dürfte es vielfach auch mit der Finanzierung recht eng werden. Vermutlich werden etliche Häuser verkauft, weil sie einfach keine Rendite mehr bringen. Das dürfte die Immobilien Preise drücken.
                            habe dazu einen Beitrag gefunden

                            Neubewertung von Immobilien
                            Bei dieser Maßnahme geht es nicht darum, ob eine bauliche Veränderung legal oder illegal vorgenommen wurde. Es geht um die Wertsteigerung, die sich auf die jährliche Grundbesitzsteuer auswirkt.
                            Zuletzt geändert von keule; 12.12.2014, 18:34.

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                              Zur Vermietung für touristische Zwecke (=gewerbliche Nutzung der Immobilie) braucht es nicht nur die touristischen Erlaubnisse (die tatsächlich manch eine alte Anlage nicht oder nicht mehr hat), sondern auch eine Betriebserlaubnis des Ayuntamientos. Und das darf solche Gewerbebetriebe in reinen Wohngebieten nicht genehmigen. Dazu kommt noch die Versteuerung der Einnahmen (ganz gleich, ob der Vermieter oder Untervermieter in Spanien ansässig ist oder nicht).

                              In der Praxis hat man sich selten um touristische Erlaubnisse gekümmert, am wenigsten die Privatleute, die ihr Apartement für Ferienzwecke zur Verfügung stellen. Solche Privatleute haben auch keine licencia de apertura vom Ayuntamiento. Und normalerweise auch die Angabe der Mieteinnahmen in ihrer spanischen Steuererklärung vergessen. Das sind dann eben gleich mal drei multas von drei Behörden. Plus die Steuernachzahlung, selbstredend.

                              Mietverträge mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten werden normalerweise nicht als touristische Vermietung gewertet. Aber: die Einnahmen sollten in der Steuererklärung des spanischen Finanzamtes (und dann entsprechend auch in der des Heimatlandes) auftauchen.
                              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                                #16
                                Ja, und wenn man das alles richtig macht, rechnen sich manche Immobilien einfach nicht. Was tun? Weiter Steuern hinterziehen, oder verkaufen?

                                Einfach weiter machen kann teuer werden.
                                LG

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                                  #17
                                  Safari

                                  Einfach nicht so ewtwas, das gegen das Gesetz ist, ausueben, oder ?

                                  Was soll das ganze gejammere ueber Vermitung an Urlauber oder welche Papiere ich nicht brauche oder sonst etwas, uber die Deutschen hinwegsehen in einem anderen Land.
                                  Nach Jahren, hier lebend, kennt manch einer / e die einfachsten Dinge der Gesetze nicht.

                                  Unfassbar !!!

                                  Das verhalten der Englaender, Russen usw. ist mir nicht bekannt.

                                  Dieses Forum lebt durch die unwahrscheinlich Ignoranz der deutschen.

                                  Punkt

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                                    #18
                                    touristische Vermietung

                                    @safari
                                    Die "Langzeit" Vermietung rechnet sich heute in der Regel nur fuer diejenigen, die vor 20 Jahren oder frueher gekauft haben. Wer bei der Vermietung mit weniger als 5% Rendite rechnet schreibt nach Abzug der Dinge, die schief laufen immer rote Zahlen.
                                    Die Immobilienpreise sind nur auf Teneriffa und Gran Canaria noch sehr hoch. Auf den anderen Inseln und den Urlaubsregionen des Festlandes liegen sie inzwischen erheblich tiefer.
                                    Der eigentliche Preisrueckgang wird allerdings erst erfolgen, wenn in den muslimischen Urlaubslaendern Ruhe eingekehrt ist und sich die derzeitigen Rekord Touristenzahlen halbieren.
                                    Eine weitere Bedrohung fuer den hiesigen Wohnungseigentuemer sind die zunehmenden Hausbesetzungen. Zuerst waren es fast nur leerstehende Wohnanlagen im Bankenbesitz, inzwischen werden aber bereits andere voruebergehend unbewohnte Wohnungen aufgebrochen und bewohnt. Da die Besetzer in der Regel inzwischen Mietvertraege und Zahlungsquittungen anfertigen hat der Eigentuemer dann grosse Probleme diese "Mieter" los zu werden.
                                    Zuletzt geändert von heinz1965; 12.12.2014, 22:35.
                                    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                      #19
                                      @keule
                                      der Imbiss steht meiner Meinung nach aber unterhalb des Chasna also
                                      "nur am Naturschutzgebiet".
                                      Den Verlauf des Naturschutzgebietes ist bei Google Earth "grün" umrundet.

                                      @Heinz1965
                                      ja das waren noch Zeiten als man auf Teneriffa Wohnungen für 20000.- DM kaufen konnte - leider lange, lange vorbei.

                                      Und wenn man dann noch bei Dauervermietung das sehr strenge
                                      MIETERSCHUTZRECHT
                                      betrachtet, vermietet nur einer der an das Gute im Menschen glaubt an Dauermieter.
                                      Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                                      Gruß Günter

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                                        #20
                                        Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
                                        Und wenn man dann noch bei Dauervermietung das sehr strenge
                                        MIETERSCHUTZRECHT
                                        betrachtet, vermietet nur einer der an das Gute im Menschen glaubt an Dauermieter.
                                        Das neue Mietrecht hat da aber gründlich aufgeräumt. Vom Schutz der Mieter ist da nicht mehr viel übrig geblieben...
                                        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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