Helmpflicht (Fahrrad) in Spanien

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    #21
    Zitat von bici Beitrag anzeigen
    Das mit der Vorfahrt ist wirklich total bescheuert. Eigentlich läuft es überhaupt nicht so ab, zumindest ist mir die "Vorfahrt" wie ich sie auch als Autofahrer habe, noch nie als Radfahrer genommen worden, aber im Falle eines Unfalles, wird man als Radfahrer sicherlich damit konfrontiert werden und somit der Verlierer sein.
    Das Problem ist nun eben, kennt der Autofahrer Dir gegenüber die Regel und handelt er auch so, oder macht er es nach den alten Vorschriften?
    Ich hatte schon mal einen Flyer im Briefkasten und habe es auch von einem Profi erzählt bekommen.
    Oder lest mal hier unter "Los cambios que vienen":
    http://www.dgt.es/revista/num147/pages/ciclistas.htm
    Ich werde mich aber bemühen, genau die Quelle und den Artikel des Gesetzes noch zu beizubringen.
    Der angebene Link bezieht sich auf das Gesetz 43/1999 mit dem einige Artikel des Gesetzes 339/1990 geändert wurden. Dieses Gesetz wurde einzig und alleine erlassen um das Fahrradfahren zu erleichtern (Wie man in der "Exposición de motivos" nachlesen kann). Alleine schon deshalb konnte ich mir keine Verschlechterung für den Fahrradfahrer vorstellen. Ich finde, dass der Text in deinem link, obwohl er von der Verkehrsbehörde selbst stammt, unglücklich formuliert ist, denn statt zu schreiben, dass der Fahrradfahrer in gewissen Situationen Vorfahrt vor den motorisierten Fahrzeugen bekommen hat (was vorher nicht geregelt war) steht es dort so, als ob die motorisierten Fahrzeuge mehr Rechte bekommen hätten und das wäre unlogisch.
    Übrigens handelt es sich um eine Änderung die vor 10 Jahren stattgefunden hat und nicht vor 1 Jahr, wie du schriebst. Das hatte mich etwas verwirrt, denn mir waren keine Neuerungen in Bezug auf Fahrräder die kürzlich passiert sein soll zu Ohren gekommen.

    Noch aktueller nämlich aus dem Jahr 2003 ist der Reglament Real Decreto 1428/2003 konkret der Artikel 64. Darin steht:

    Artikel 64 Normas generales y prioridad de paso de ciclistas.
    Como regla general, y siempre que sus trayectorias se corten, los conductores tienen prioridad de paso para sus vehículos en la calzada y en el arcén, respecto de los peatones y animales, salvo en los casos enumerados en los artículos 65 y 66, en que deberán dejarlos pasar, llegando a detenerse si fuera necesario.
    Los conductores de bicicletas tienen prioridad de paso respecto a los vehículos de motor:
    1. Cuando circulen por un carril bici, paso para ciclistas o arcén debidamente se?alizados.
    2. Cuando para entrar en otra vía el vehículo de motor gire a derecha o izquierda, en los supuestos permitidos, y haya un ciclista en sus proximidades.
    3. Cuando circulando en grupo, el primero haya iniciado ya el cruce o haya entrado en una glorieta.
    En los demás casos serán aplicables las normas generales sobre prioridad de paso entre vehículos.
    Übersetzung: Artikel 64: Generelle Normen und Vorfahrtspriorität der Radfahrer.
    Als generelle Regel und immer dann wenn ihre Wege sich kreuzen, haben die Fahrer (dazu zählen meiner Meinung auch die Fahrradfahrer) für ihre Fahrzeuge auf der Strasse und auf dem Randstreifen Vorfahrt gegenüber Fussgängern und Tieren, ausser in denen in den Artikeln 65 und 66 aufgezählten Fällen (Hier zählt man die Vorfahrtsregeln von Fussgänger und Tieren gegenüber den Fahrern auf); in denen sie diese vorlassen und sogar anhalten müssen wenn es nötig wäre.
    Die Fahrradfahrer haben Vorfahrt gegenüber den motorisierten Fahrzeugen:
    1. Wenn sie auf einer Fahrradweg, Fahrradübergang oder gekennzeichneten Seitenstreifen fahren.
    2. Wenn das motorisierte Fahrzeug um in eine andere Strasse einzufahrern, sofern dies erlaubt ist, nach rechts oder links abbiegen muss und sich ein Fahrradfahrer in ihrer Nähe befindet.
    3. Wenn in Gruppe gefahren wird, der erste die Kreuzung eingefahren ist oder den Kreisverkehr erreicht hat.
    In den weiteren Fällen gelten die generellen Regelungen über die Vorfahrt zwischen Fahrzeugen.

    Hier übrigens der Flyer der damals an ziemlich viele Haushalte geschickt wurde: http://www.aseta.es/autopistasesp/nue_traf.pdf Da steht es positiver: ""CICLISTAS, PRIORIDAD RESPECTO A VEHÍCULOS A MOTOR" und das diese Vorfahrt zuvor nicht geregelt war.

    Ich glaube das das Grundproblem darin liegt, übrigens auch in dem Artikel den du mir per PN schicktest, dass viele diesen Satz

    Als generelle Regel und immer dann wenn ihre Wege sich kreuzen, haben die Fahrer für ihre Fahrzeuge auf der Strasse und auf dem Randstreifen Vorfahrt gegenüber Fussgängern und Tieren, ausser in denen in den Artikeln 65 und 66 aufgezählten Fällen (Hier zählt man die Vorfahrtsregeln von Fussgänger und Tieren gegenüber den Fahrern auf); in denen sie diese vorlassen und sogar anhalten müssen wenn es nötig wäre.
    das "Fahrer für ihre Fahrzeuge" nur den Autofahrer sehen während ich der Meinung bin, dass dieser Ausdruck auch die Fahrradfahrer beinhaltet.
    Wenn ich dazu komme werde ich das demnächst mit meinem Rechtschutz besprechen, wie die das sehen.

    In diesem Sinne: Auf ein erfolgreiches Fahrradfahren und ich hoffe, dass ich nach Vertiefung in die Materie Fahrrad wieder mal Luft in die Reifen meiner beiden Fahrräder pumpe. Das Wetter wird ja auch endlich wieder besser.
    Zuletzt geändert von ; 15.03.2009, 21:43.

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      #22
      Erst mal danke.
      Und wenn man als Radfahrer auf der Strasse unterwegs ist, sollte man doch die gleichen Vorschriften und Rechte wie die anderen Teilnehmer haben. Als Kind habe ich schon in der Schule eine Fahrprüfung als Radler vor der Polizei in D abgelegt. Hier gibt es das ja nicht und in der Fahrschule lernt man anscheinend auch nicht, wie man einen Radfahrer überholt.
      Und wann wurde der Flyer verschickt? Mir kommt es wie ein Jahr vor. Aber man kann sich täuschen, die Zeit rast ja so schnell.....
      Zuletzt geändert von ; 15.03.2009, 22:51.

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