
Liebe Grüße bohgab
Ein Gerücht welches sich hartnäckig hält, ist die Behauptung dass die Rente gekürzt wird, sobald man Deutschland verlässt und dass man sich deshalb lieber unangemeldet im neuen Wohnland aufhalten sollte!
Das stimmt nicht!
Ihre Rente wird wie bisher von der Deutschen Rentenversicherung auf ein Konto Ihrer Wahl in Deutschland oder Spanien überwiesen. Grundsätzlich gibt es keine Rentenkürzungen! (Ausnahmen: sog. Fremdrenten aus dem ehemaligen Reichsgebiet)
Krankenversicherung
Leider gibt es in Deutschland immer noch Sachbearbeiter von Krankenversicherungen die bei einer Anfrage zum Wohnlandwechsel behaupten, Sie müssten Ihre Krankenversicherung kündigen und die Versicherungskarte zurückgeben! Auch das stimmt nicht!
Sie teilen ihrer Krankenkasse mit, dass Sie das Wohnland wechseln, Sie leiten in Spanien alle nötigen Registrierungsformalitäten in die Wege und dann lassen Sie sich von Ihrer deutschen Krankenkasse den E 121 Schein zusenden mit dem Ihre Einschreibung bei der spanischen Krankenkasse Ihres neuen Wohnortes vorgenommen werden kann.
Kann man sich dann weiterhin in Deutschland behandeln lassen? Ja, Sie sind weiter in Deutschland versichert und haben weiterhin das Recht, während eines Aufenthaltes in Deutschland alle Leistungen über Ihre deutsche Krankenversicherungskarte in Anspruch zu nehmen.
Kommentar