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    #1

    Überführung Auto nach Tenerife

    Hi, will jemand sein Auto nach Tenerife überführen lassen?

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    #2
    Wo liegt das Problem?

    1. Physische Überführung des Fahrzeugs per Fähre oder per Container - zu den Kosten kann ich nichts sagen, das hängt zu stark vom Einzelfall ab.

    2. Soll das Fahrzeug eine spanische Zulassung erhalten, ist ein COC (Certificate of Conformity) sehr hilfreich, ein solches Zertifikat muss seit 1996 für jedes in der EU neu in Verkehr gebrachte Fahrzeug existieren und dem Käufer ausgehändigt werden. Gibt es ein solches COC nicht, kann ein Einzelgutachten über das Fahrzeug angefertigt werden - das hört sich schlimmer an, als es ist. Die Kosten für so ein Gutachten bewegen sich im mittleren dreistelligen Bereich. Die Kosten für die (Ersatz-)Beschaffung eines COCs beim Fzg.-Hersteller übrigens auch, wenn ein COC nicht vorhanden ist.

    3. Ist Gutachten / COC vorhanden, stellt man das Fahrzeug damit beim ITV vor. Dort werden die neuen (spanischen) FZG-Papiere für das Fahrzeug erstellt. Für mein Motorrad hat das exakt 100 Euro gekostet, die neuen Papiere waren eine Woche nach Vorstellung des Fzgs. beim ITV fertig und lagen für mich zur Abholung bereit.

    4. Mit den neu erstellten Fzg.-Papieren durchläuft man dann das ganz normale Zulassungsverfahren. Ich habe damit "Documentos Express", eine auf Fahrzeug-Zulassungen spezialisierte Gestoria in Las Chafiras beauftragt, Dieser Service hat mich incl. aller Gebühren, den KFZ-Steuern für das erste Jahr und Einfuhr-"Zoll" rd. 350 Euro gekostet - allerdings wurde mein Motorrad Bj. 2011 und 25.000 km auf dem Tacho auch nur mit einem Wert von 350 Euro bewertet, entsprechend gering war der "Zoll" / die Einfuhrsteuer. Sorry: Für das Geld mache ich mir die Arbeit nicht, nach Sta. Cruz zu fahren und mich mit spanischen Behörden rumzuschlagen. Die Profis können das besser und VIEL effizienter als ich. Die eigentliche Gebühr für die Dienstleistung der Gestoria betrugen meiner Erinnerung nach ca. 150 Euro, der Rest waren von den Behörden erhobene Gebühren / Steuern.

    5. Man lässt sich in einem Shop ein Kennzeichen für das Fahrzeug erstellen - Kosten: ca. 15 - 30 Euro.

    6. Für Deusche eine Besonderheit: Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung wird erst NACH der Zulassung des Fahrzeugs benötigt / abgeschlossen. Man kann das Fahrzeug also zulassen ohne ein solche Versicherung zu haben. Da mein Motorrad nach der Zulassung zuerst mal ein halbes Jahr in der Garage stand, habe ich die Versicherung also auch erst ein halbes Jahr nach der Zulassung abgeschlossen - vollkommen legal und problemlos. Aber ich habe die Versicherung natürlich abgeschlossen, bevor ich das Fahrzeug nach der Ummeldung erstmalig wieder im öffentlichen Verkehrsraum bewegt habe.

    7. Die deutschen Fahrzeug-Papiere (Schein / Brief / Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) werden von der spanischen Behörde eingezogen - das ist ein ganz normaler Vorgang, der erfolgt so auch in Deutschland, wenn man dort ein noch nicht in Deutschland zugalssenes Fahrzeug anmelden möchte. Das deutsche Kennzeichen verbleibt allerdings beim bisherigen Besitzer. Dieses Kennzeichen muss nach Deutschland zur zuständigen KFZ-Zulassungsstelle. Dort wird mit der Abgabe des alten KFZ-Kennzeichens die Abmeldung des Fahrzeugs RÜCKWIRKEND auf das Datum der Zulassung des Fahrzeugs in Spanien vorgenommen, die spanischen Behörden haben die deutschen Behörden bereits entsprechend informiert. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann dem Kennzeichen für die Abmeldung natürlich (ggf. beglaubigte) Kopien der spanischen Fahrzeugs-Papiere beifügen. Mir ist nicht bekannt, ob das Honorar-Konsulat in PdlC oder die deutsche Botschaft auf GC da hilfreich sein und die Abmeldung des Fahrzeugs erledigen kann.

    Ein Bekannter von mir hat das deutsche KFZ-Kennzeichen nach der Ummeldung seines Autos für die Abmeldung per Einschreiben (Certificado) zur zuständigen Zulassungsstelle nach D geschickt.

    Ende der Hexerei - alles kein Problem.


    Ach so: Ständiger Streitpunkt bei der Ummeldung von Fahrzeugen von D nach ES sind Fzg.-Besonderheiten (z. B. Anhängerkupplungen), die in Deutschland mit einer ABE verbaut und betrieben werden dürfen. Spanien kennt keine ABEs. Wenn die Anbauteile dort nicht nach der Nase des jeweiligen ITV-Sachverständigen in den Fahrzeug-Papieren eingetragen sind (und die Prüfer sind sich da oftmals selbst nicht einig, in welcher Form das geschehen muss), wird die Zulassung ... schwierig.

    Also besser VORHER unter Vorlage von entsprechenden Dokumenten und Fotos klären, wie der spansiche ITV-Prüfer das gerne eingetragen hätte - und hinterher auch wieder zum gleichen Prüfer gehen. Denn es kann - wie gesagt - sein, dass ein anderer Prüfer das gerne anders hätte.

    Ach ja, und noch eine (positive) Kleinigkeit: Mit der Neu-Zulassung in Spanien wird das Fahrzeug ITV-technisch scheinbar zum "Neufahrzeug", auch wenn es schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Mein Motorrad hat also bei der Zulassung wie ein Neufahrzeug drei Jahre "TÜV" bekommen. Vielleicht war das ein Versehen, aber ich bin jetzt mal gespannt, wie es mit den ITV-Intervallen für das alte Schlachtross weitergeht.


    Wer sich diesen geringen Aufwand nicht zutraut oder vermeiden möchte, kann natürlich entsprechende "All-Inclusive"-Anbieter beauftragen - mit entsprechenden Kosten, denn gratis oder auch nur billig arbeiten die in aller Regel nicht.


    Have fun!
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    Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

    *** Es ist ja deins. ***

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      #3
      Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
      Ach ja, und noch eine (positive) Kleinigkeit: Mit der Neu-Zulassung in Spanien wird das Fahrzeug ITV-technisch scheinbar zum "Neufahrzeug", auch wenn es schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Mein Motorrad hat also bei der Zulassung wie ein Neufahrzeug drei Jahre "TÜV" bekommen. Vielleicht war das ein Versehen, aber ich bin jetzt mal gespannt, wie es mit den ITV-Intervallen für das alte Schlachtross weitergeht. 🤣
      Ich denke, das war tatsächlich ein Versehen, zu dem ich Dich beglückwünsche. Ich habe 2022 4 Fahrzeuge hierher gebracht, alle wurden (in 2 2er Gruppen) altersgemäß eingestuft und mussten demzufolge jährlich zum ITV. Was ja auch Sinn ergibt, wenn man die Fristenregelung hier als sinnvoll betrachten mag.

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