Was beim Autoverkauf beachten (Kaufvertrag etc.)?

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Was beim Autoverkauf beachten (Kaufvertrag etc.)?

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    #1

    Was beim Autoverkauf beachten (Kaufvertrag etc.)?

    Hallo zusammen, ich verkaufe gerade mein Auto, was muss ich hierbei beachten? Ich frage deshalb nach, da eine Nachbarin auch ihr Auto verkauft hat und der neue Käufer das Auto scheinbar nicht umgemeldet hat und sie immer wiedr neue Strafzettel, z.B. wegen Falschparken, bekommt. Wie kann ich sicher mein Auto verkaufen, da es scheinbar einige Fallstricke in Spanien gibt? Hat einer von euch auch noch einen Hinweis, wo ich einen Kaufvertrag her bekomme, in Englisch, oder Spanisch/Deutsch, oder etwas in der Art? Ich spreche selbst kein Spanisch. Feue mich über jedes Feedack.

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    #2
    Gib das Auto halt nicht aus der Hand, bevor der Käufer nicht mit der Ummeldung bei Dir auf der Matte steht. Dafür musst Du allerdings - wie schon richtig bemerkt - einen entsprechenden Kaufvertrag ausfertigen und dem Käufer die für die Ummeldung notwendigen Papiere aushändigen.
    * * *

    Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

    *** Es ist ja deins. ***

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      #3
      Man sollte auch die Grenzen für Bargeschäfte beachten, um Ärger zu vermeiden. Und vielleicht den Käufer zur Ummeldung begleiten? Am besten sollte der auch schon mit einer Bestätigung seiner Versicherung antanzen. Freund Chatti meint dazu Gebrauchtwagenverkauf auf Teneriffa (Spanien) – das Wichtigste


      💶 Bargeld
      • Max. 2.500 € bar bei Privatverkauf an Privat
      • Alles darüber per Überweisung (sonst hohes Bußgeld)

      📝 Kaufvertrag
      • Schriftlicher Contrato de compraventa
      • Mit: Daten beider Parteien (DNI/NIE), Fahrzeugdaten, Preis, Datum & Uhrzeit
      • Mehrere Originale unterschreiben

      🔁 Ummeldung (sehr wichtig!)
      • Eigentumsübertragung (Cambio de titularidad) beim DGT
      • Frist: 30 Tage
      • Käufer zahlt:
        • ITP-Steuer (auf den Kanaren meist niedriger)
        • DGT-Gebühr (~55 €)
      • Tipp: Gestoría nutzen oder selbst beim DGT melden → sonst bleibst du haftbar für Knöllchen & Steuern

      🛡️ Versicherung
      • Versicherung geht nicht auf Käufer über
      • Du kannst:
        • Police kündigen (anteilige Rückerstattung)
        • oder auf anderes Auto übertragen
      • Käufer muss vor der Fahrt eigene Versicherung abschließen

      📄 Fahrzeugunterlagen
      • Permiso de Circulación
      • Ficha Técnica / ITV-Karte
      • ITV darf abgelaufen sein (aber dann keine Fahrt!)

      ✅ Extra-Tipp
      • Nach Verkauf eine „Notificación de venta“ beim DGT einreichen → maximale Absicherung für dich
      ...

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        #4
        Hinweis: In Spanien ist eine KFZ-Versicherung (Haftplicht) bei der Ummeldung nicht verpflichtend. Die "muss" man erst haben, wenn man das Fzg. im öffentlichen Strassenverkehr bewegt. Und wenn das Fzg. VORHER auf den Käufer umgemeldet wurde, interessiert den Verkäufer die Vesicherungspflicht überhaupt nicht mehr.

        Also: Lorenzos Hinweis auf die Versicherung ist zwar gut gemeint, aber für den Verkäufer vollkommen belanglos, wenn die Ummeldung vor Übergabe des Fahrzeugs erfolgt.
        * * *

        Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

        *** Es ist ja deins. ***

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        • SanLorenzo4
          SanLorenzo4 kommentierte
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          Das ist formal richtig, hat mich aber schon immer gestört. Hätte ein besseres Gefühl, wenn ich sicher sein könnte, dass der Käufer es versichert. Kann man denn sicher sein, dass im Unfall-Fall der Käufer schadensersatzpflichtig ist? Und wer zahlt, wenn der Käufer keine Kohle hat? Da scheint mir im hiesigen Ablauf doch ein gewisser Fehler zu sein.

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        #5
        Gibt es in Adeje eine Kfz Steuerbefreiung bei einem 25 Jahre alten Pkw ?

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        • SanLorenzo4
          SanLorenzo4 kommentierte
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          Ich war eigentlich der Meinung, das geht generell in Spanien erst ab 30 Jahre Alter. Aber offenbar gibt es in Adeje eine Sonderregelung. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass das automatisch geht.

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        #6
        Lieben Dank für die ganzen Hinweise. Auf Teneriffa ein Auto zu verkaufen ist ja ein richtiger Horror.

        Wenn ich es richtig verstanden habe, dann einige ich mich mit einem Verkäufer auf einen Preis und wir unterschreiben dann den Kaufvertrag. Danach überweist der Käufer mir das Geld. Kurze Frage dazu: wir könnten doch auch zur Bank gehen und er zahlt das Geld auf mein Konto ein, oder? Anschließend fahren wir dann zusammen zum DGT und melden das Fahrzeug um. Dabei übergebe ich dann dem Käufer die Fahrzeugpapiere und die Autoschlüssel. Die Ummeldebescheinigung zeige ich dann der Versicherung und melde die Verischerung damit ab. Wäre dies ein typischer Ablauf für einen Autoverkauf, bei dem ich sicher sein kann, dass nichts mehr passieren kann, oder?
        Wo ist denn in Adeje der DGT, weiß dies einer von euch?
        Wie ist es mit dem Kaufvertrag, wie gehe ich hier vor? Spanisch kann ich leider nicht, kann man diesen ggf. irgendwo kaufen, Spanisch/Englisch oder etwas in der Art?



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        • SanLorenzo4
          SanLorenzo4 kommentierte
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          DGT ist in der Hauptstadt, oder du gibst es einer vertrauenswürdigen Gestoria. Das Thema mit der Versicherung ist bis zu einem gewissen Grad abhängig von der Seriosität des Käufers. Aber ein Zwang wie in D mit der Deckungskarte als Nachweis gibts hier tatsächlich nicht.

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        #7
        Bedeutet dies, dass ich mir von dem Käufer eine neue Versicherung nachweisen lassen soll? Ich dachte, dass wenn ich das Auto umgemeldet habe und meine Verisicherung gekündigt, dann kann mir nichts mehr passieren, oder doch?

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        • SanLorenzo4
          SanLorenzo4 kommentierte
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          Das wird dir rechtssicher wahrscheinlich nur ein guter Anwalt erklären können. Die ganze Schadensabrechnerei verläuft in Spanien sowieso komplett anders als in D, da konnten wir im letzten Jahr intensive Bekanntschaft mit machen. Das war aber ein ganz anderer Fall.

          Zu den Verkäuferrisiken sagt Freund Chatti:

          Risiken für den Verkäufer (Spanien)

          1. Haupt­risiko: Zeitraum vor wirksamer Ummeldung

          Solange das Fahrzeug im DGT-Register noch auf den Verkäufer eingetragen ist:

          - Mithaftung als Halter bei Unfällen
          - Regress des Consorcio de Compensación de Seguros bei:
          - unversichertem Käufer
          - schweren Personen- oder Sachschäden
          (Haftung kann existenzbedrohend sein)

          2. Bußgelder und Verwaltungskosten

          Bis zur Ummeldung können dem Verkäufer zugehen:
          - Bußgelder (Geschwindigkeit, Parken, Umweltzonen)
          - Stilllegungsverfügungen
          - Abschlepp- und Verwahrkosten

          3. Steuern und Abgaben

          - Kfz-Steuer (IVTM) kann weiter dem Verkäufer zugerechnet werden
          - Verzugszuschläge möglich

          4. Vertrag schützt nicht nach außen

          Kaufvertrag wirkt nur intern

          Gegenüber:
          - Behörden
          - Geschädigten
          - Consorcio
          keine Entlastung

          5. Sonderfälle mit Risiko auch nach Ummeldung (selten)

          Nur relevant bei:
          - unwirksamer Ummeldung (Formfehler, offene Sperren)
          - fehlender notificación de venta
          - Mitwirkung an Rechtsverstößen oder Scheinverträgen

          ➡️ Dann kann der Verkäufer trotz „Verkaufs“ weiter in Anspruch genommen werden.

          Was den Verkäufer nicht trifft

          Nach wirksamer Ummeldung bei der DGT:

          - keine Unfallhaftung
          - kein Regress
          - keine Bußgelder
          - keine Versicherungspflichten

          Die Zahlungsunfähigkeit des Käufers ist irrelevant.

          Merksatz: Das einzige echte Risiko für den Verkäufer ist die Zeit zwischen Übergabe und Register-Umschreibung.

          Minimale Absicherung (in 3 Punkten)

          - Gemeinsam zur DGT und sofort ummelden
          - Übergabe erst nach Ummeldebestätigung
          - Alternativ/zusätzlich: notificación de venta abgeben

          Also hatte J-Man theoretisch Recht, wenn er sagt, dass Du nach der vollzogenen Ummeldung aus dem Schneider bist.
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