Was beim Autoverkauf beachten (Kaufvertrag etc.)?

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    #1

    Was beim Autoverkauf beachten (Kaufvertrag etc.)?

    Hallo zusammen, ich verkaufe gerade mein Auto, was muss ich hierbei beachten? Ich frage deshalb nach, da eine Nachbarin auch ihr Auto verkauft hat und der neue Käufer das Auto scheinbar nicht umgemeldet hat und sie immer wiedr neue Strafzettel, z.B. wegen Falschparken, bekommt. Wie kann ich sicher mein Auto verkaufen, da es scheinbar einige Fallstricke in Spanien gibt? Hat einer von euch auch noch einen Hinweis, wo ich einen Kaufvertrag her bekomme, in Englisch, oder Spanisch/Deutsch, oder etwas in der Art? Ich spreche selbst kein Spanisch. Feue mich über jedes Feedack.

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    #2
    Gib das Auto halt nicht aus der Hand, bevor der Käufer nicht mit der Ummeldung bei Dir auf der Matte steht. Dafür musst Du allerdings - wie schon richtig bemerkt - einen entsprechenden Kaufvertrag ausfertigen und dem Käufer die für die Ummeldung notwendigen Papiere aushändigen.
    * * *

    Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

    *** Es ist ja deins. ***

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      #3
      Man sollte auch die Grenzen für Bargeschäfte beachten, um Ärger zu vermeiden. Und vielleicht den Käufer zur Ummeldung begleiten? Am besten sollte der auch schon mit einer Bestätigung seiner Versicherung antanzen. Freund Chatti meint dazu Gebrauchtwagenverkauf auf Teneriffa (Spanien) – das Wichtigste


      💶 Bargeld
      • Max. 2.500 € bar bei Privatverkauf an Privat
      • Alles darüber per Überweisung (sonst hohes Bußgeld)

      📝 Kaufvertrag
      • Schriftlicher Contrato de compraventa
      • Mit: Daten beider Parteien (DNI/NIE), Fahrzeugdaten, Preis, Datum & Uhrzeit
      • Mehrere Originale unterschreiben

      🔁 Ummeldung (sehr wichtig!)
      • Eigentumsübertragung (Cambio de titularidad) beim DGT
      • Frist: 30 Tage
      • Käufer zahlt:
        • ITP-Steuer (auf den Kanaren meist niedriger)
        • DGT-Gebühr (~55 €)
      • Tipp: Gestoría nutzen oder selbst beim DGT melden → sonst bleibst du haftbar für Knöllchen & Steuern

      🛡️ Versicherung
      • Versicherung geht nicht auf Käufer über
      • Du kannst:
        • Police kündigen (anteilige Rückerstattung)
        • oder auf anderes Auto übertragen
      • Käufer muss vor der Fahrt eigene Versicherung abschließen

      📄 Fahrzeugunterlagen
      • Permiso de Circulación
      • Ficha Técnica / ITV-Karte
      • ITV darf abgelaufen sein (aber dann keine Fahrt!)

      ✅ Extra-Tipp
      • Nach Verkauf eine „Notificación de venta“ beim DGT einreichen → maximale Absicherung für dich
      ...

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        #4
        Hinweis: In Spanien ist eine KFZ-Versicherung (Haftplicht) bei der Ummeldung nicht verpflichtend. Die "muss" man erst haben, wenn man das Fzg. im öffentlichen Strassenverkehr bewegt. Und wenn das Fzg. VORHER auf den Käufer umgemeldet wurde, interessiert den Verkäufer die Vesicherungspflicht überhaupt nicht mehr.

        Also: Lorenzos Hinweis auf die Versicherung ist zwar gut gemeint, aber für den Verkäufer vollkommen belanglos, wenn die Ummeldung vor Übergabe des Fahrzeugs erfolgt.
        * * *

        Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

        *** Es ist ja deins. ***

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