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    Vandalismusschäden an Pkw

    Es ist jetzt ziemlich genau ein Jahr her, dass hier bei uns im Ort eine zweistellige Anzahl an Pkw zur Nachtzeit im Ortskern von einigen Jugendlichen teilweise erheblich beschädigt wurden. Schnell bildete sich eine Facebook-Gruppe, wo das Thema diskutiert wurde, verschiedene Betroffene brachten den Vorfall zur Anzeige bei der Guardia Civil.

    Offensichtlich war es einem Anwohner gelungen, mit der Smartphone-Kamera Aufnahmen von den Vorfällen zu machen und man sollte meinen, dass die Gerechtigkeit so ihren Gang nehmen würde.

    Letzten Freitag wollten wir uns bei der Guardia Civil nach dem Fortgang des Prozesses erkundigen, man verwies uns ans Gericht. Dieses wollte/konnte telefonisch keine Auskunft geben und so sprachen wir persönlich vor, zunächst bei der Stelle A, die uns zu B verwies. Bei B war der Vorgang nicht registriert und wir wurden an C verwiesen, die uns wieder zu B zurückschickten. Erinnerungen an Asterix und Obelix wurden wach. Nach penetrantem Insistieren kam dann zu Tage, dass das wohl in der Zuständigkeit einer gerichtlichen Abteilung in Sta. Cruz läge (da minderjährige Verdächtige) und nach mehreren Versuchen erhielten wir sogar eine Telefonnummer.

    Nach zweimaligem Weiterverbinden landeten wir tatsächlich bei einer auskunftsbereiten und freundlichen Person, die uns erklärte, dass das Video offenbar nicht zur zweifelsfreien Identifikation tauglich gewesen sei und das Thema offenbar zu den Akten gelegt wäre.

    Oder anders ausgedrückt, diejenigen, die keine Vollkasko mit Einschluß von Vandalismus haben, sind gekniffen und dürfen ihre Reparaturkosten selbst tragen. Ausgenommen die Glasschäden, die je nach Versicherung gedeckt sind.
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