Mietwagenkosten bei Unfall und Zeitwert versus Marktpreis

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    #1

    Mietwagenkosten bei Unfall und Zeitwert versus Marktpreis

    Vergeht doch irgendwie fast kein Tag ohne Stress...

    Bin ja selbst zufriedener Kunde bei Zurich in Adeje, aber ein Familienmitglied musste ja seine Karre hier im Dorf versichern, mit dem Erfolg, dass da niemand ans Telefon geht und man im Büro nur kryptische Auskünfte erhält.

    Hat jemand Erfahrung mit Kfz-Versicherungen, was die Frage der Übernahme von Mietwagenkosten angeht, bei einem nicht selbst verschuldeten Unfallschaden?

    Außerdem wäre interessant zu wissen, ob man neben dem Versicherungsgutachter auch ein weiteres Gutachten in Auftrag geben kann, wenn die Versicherung versucht, den Schaden bzw. den Zeitwert klein zu rechnen?

    Wenn ich mir die Marktpreise so anschaue, hat der vom Versicherungsbüro grob geschätzten Zeitwert eher nix mit dem Marktpreis zu tun, das Verhältnis liegt bei etwa 1:3 (geschätzter Zeitwert : Marktpreis). Dadurch, dass in Spanien die eigene Versicherung erstmal für die Schadensabwicklung zuständig ist, gestaltet sich die Durchsetzung von Ansprüchen doch recht schwierig, hab ich den Eindruck. Wenn ich richtig informiert bin, rechnen die Versicherer einmal jährliche ihre Salden gegeneinander auf. Der Versicherte ist dann doch eher der geleimte...?

    ...

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    #2
    Wie ich gehört habe steht dem Versicherungsnehmer bei einem nicht selbst verschuldetem Autounfall kein Mietwagen zu. Ja bei der Schätzung des Restwertes vom Unfallwagen ist immer eine große Differenz zu Schätzwert und Marktwert, da müsste die Versicherung des Unfallverursachers dem Geschädigten ein gleichwertiges Auto zu kaufen ermöglichen. Ohne finanzielle Verluste für den Geschädigten.

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    • SanLorenzo4
      SanLorenzo4 kommentierte
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      Müsste eigentlich schon, möchte die Versicherung aber standardmässig erstmal nicht. Und das mit dem Mietwagen, da hört man unterschiedliche Info, angeblich spricht der Gutachter da mit...

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    #3
    Aus Erfahrung von Freunden im letzten Jahr:

    Die ersten Angebote der gegnerischen Versicherungen zur Regulierung des Schadens sind ... Angebote. Angebote, die man getrost ablehnen und dann mit einem Anwalt drohen kann. Das Angebot zur Schadensregulierung bei oben genannten Freunden hat sich alleine mit der Drohung, aber zunächst ohne Einschaltung eines Anwalts in mehreren Schritten / Angeboten vervierfacht. Ein Anwalt wurde dann trotzdem eingeschaltet und der Anwalt hat eine noch erheblich höhere Schadensersatz-Summe in Aussicht gestellt.

    Allerdings wurde auch in dem Fall von der gegnerischen Versicherung die Übernahme der Kosten für einen Mietwagen abgelehnt. Ich werde am Sonntag mal nachfragen, ob es da schon weitere oder sogar endgültige Informationen zur Schadensabwicklung gibt.
    * * *

    Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

    *** Es ist ja deins. ***

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    • SanLorenzo4
      SanLorenzo4 kommentierte
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      Danke, das gibt Hoffnung. Da die Schadenshöhe vermutlich über dem Zeitwert liegt, kommt es ja nun darauf an, einen möglichst hohen Zeitwert zu erzielen und eine billige Reparaturlösung zu finden. Allerdings hatte ich es so verstanden, dass man das Theater mit der eigenen Versicherung hat (was ja komplett anders wäre als in D, wo man sich an die gegnerische Versicherung halten muss). Argumente gäbe es ja einige wie
      - geringe Laufleistung
      - tatsächliche Marktpreise
      - durchgeführte Inspektionen/Werterhaltungsmaßnahmen.

      Das mit dem Mietwagen ist etwas dubios, die Werkstatt meinte, das käme auf den Gutachter an...

    • J-Man
      J-Man kommentierte
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      Ich weiss nichts von "Theater mit der eigenen Versicherung" - kann das aus eigener Erfahrung auch nicht bestätigen. Mir wurde mal von einem unachtsamen Unfallgegner ein Mietwagen beschädigt (mein gemietetes Fahrzeug stand, der Unfallgegner ist von hinten aufgefahren) - der Unfall wurde von der Policia Local aufgenommen, der Autovermieter mit Rückgabe / Austausch des beschädigten Autos unverzüglich informiert, und der hat mir quasi "blind" nach dem Unfallbericht zugesichert, dass ich für den Unfall nicht verantwortlich wäre und meine Kaution vollumfänglich erstattet bekäme und auch kein "Selbstbehalt" zu leisten wäre - was dann auch später genau so der Fall war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein professioneller Autovermieter so ein Verhalten an den Tag legt, wenn er anschliessend bei der Schadensregulierung, egal ob bei Kasko oder gegnerischer Haftpflicht, drauflegen müsste.

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    #4
    In dem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen, ob es Anwälte gibt, die gegen Erfolgsbeteiligung arbeiten (z.B. X % des erzielten Mehrwertes gegenüber dem Angebot der Versicherung).

    Ist für mich wirklich nicht einzusehen, dass ein Versicherter, der unverschuldet in einen Unfall gerät, mit ein paar Euronen abgespeist wird, die etwa zwischen 1/3 oder 1/4 des Wiederbeschaffungswertes entsprechen würden.
    ...

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    • J-Man
      J-Man kommentierte
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      Ich kenne die spanische Rechtslage nicht, aber in D wird der eigene Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung als "dem Geschädigten durch den Unfall entstandener Schaden" bezahlt.

      In Deutschland kannst Du Anwalts-Honorare übrigens auch frei verhandeln - Du musst nur einen Anwalt finden, der sich darauf einlässt.

      Vielleicht fragst Du vor der Erteilung des Mandats mal einen Anwalt, wie das in Spanien gehandhabt wird. Je nach Auskunft kannst du dann ja immer noch entscheiden, ob dieser Anwalt beauftragt wird - oder eben nicht.

    • SanLorenzo4
      SanLorenzo4 kommentierte
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      ja, die ganze Abwicklung hier ist anders und nicht gerade zugusten des Geschädigten. Wenn Du von einer erfolgreichen Arbeit dieses Anwalts deines Bekannten hörst, würde mich der Name interessieren. Mir wurde einer in Medano und ein anderer in Sobradillo empfohlen, Medano wäre näher...

      Bei Zurich hab ich schon vier Schadensfälle ziemlich ohne Stress abgewickelt, dreimal Aufprall durch unachtsame Fahrer aufs stehende Auto, einmal nachts Hund überfahren, aber Sohnemann musste ja seine eigenen Brötchen backen und ist bei Axa. Mal schauen, wie das weitergeht. Schreiben für den Anwalt ist schon aufgesetzt, hoffe, wir brauchen es nicht.
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