Mietwagenkosten bei Unfall und Zeitwert versus Marktpreis

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    #1

    Mietwagenkosten bei Unfall und Zeitwert versus Marktpreis

    Vergeht doch irgendwie fast kein Tag ohne Stress...

    Bin ja selbst zufriedener Kunde bei Zurich in Adeje, aber ein Familienmitglied musste ja seine Karre hier im Dorf versichern, mit dem Erfolg, dass da niemand ans Telefon geht und man im Büro nur kryptische Auskünfte erhält.

    Hat jemand Erfahrung mit Kfz-Versicherungen, was die Frage der Übernahme von Mietwagenkosten angeht, bei einem nicht selbst verschuldeten Unfallschaden?

    Außerdem wäre interessant zu wissen, ob man neben dem Versicherungsgutachter auch ein weiteres Gutachten in Auftrag geben kann, wenn die Versicherung versucht, den Schaden bzw. den Zeitwert klein zu rechnen?

    Wenn ich mir die Marktpreise so anschaue, hat der vom Versicherungsbüro grob geschätzten Zeitwert eher nix mit dem Marktpreis zu tun, das Verhältnis liegt bei etwa 1:3 (geschätzter Zeitwert : Marktpreis). Dadurch, dass in Spanien die eigene Versicherung erstmal für die Schadensabwicklung zuständig ist, gestaltet sich die Durchsetzung von Ansprüchen doch recht schwierig, hab ich den Eindruck. Wenn ich richtig informiert bin, rechnen die Versicherer einmal jährliche ihre Salden gegeneinander auf. Der Versicherte ist dann doch eher der geleimte...?

    ...

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    #2
    Wie ich gehört habe steht dem Versicherungsnehmer bei einem nicht selbst verschuldetem Autounfall kein Mietwagen zu. Ja bei der Schätzung des Restwertes vom Unfallwagen ist immer eine große Differenz zu Schätzwert und Marktwert, da müsste die Versicherung des Unfallverursachers dem Geschädigten ein gleichwertiges Auto zu kaufen ermöglichen. Ohne finanzielle Verluste für den Geschädigten.

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    • SanLorenzo4
      SanLorenzo4 kommentierte
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      Müsste eigentlich schon, möchte die Versicherung aber standardmässig erstmal nicht. Und das mit dem Mietwagen, da hört man unterschiedliche Info, angeblich spricht der Gutachter da mit...

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    #3
    Aus Erfahrung von Freunden im letzten Jahr:

    Die ersten Angebote der gegnerischen Versicherungen zur Regulierung des Schadens sind ... Angebote. Angebote, die man getrost ablehnen und dann mit einem Anwalt drohen kann. Das Angebot zur Schadensregulierung bei oben genannten Freunden hat sich alleine mit der Drohung, aber zunächst ohne Einschaltung eines Anwalts in mehreren Schritten / Angeboten vervierfacht. Ein Anwalt wurde dann trotzdem eingeschaltet und der Anwalt hat eine noch erheblich höhere Schadensersatz-Summe in Aussicht gestellt.

    Allerdings wurde auch in dem Fall von der gegnerischen Versicherung die Übernahme der Kosten für einen Mietwagen abgelehnt. Ich werde am Sonntag mal nachfragen, ob es da schon weitere oder sogar endgültige Informationen zur Schadensabwicklung gibt.
    * * *

    Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

    *** Es ist ja deins. ***

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    • SanLorenzo4
      SanLorenzo4 kommentierte
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      Danke, das gibt Hoffnung. Da die Schadenshöhe vermutlich über dem Zeitwert liegt, kommt es ja nun darauf an, einen möglichst hohen Zeitwert zu erzielen und eine billige Reparaturlösung zu finden. Allerdings hatte ich es so verstanden, dass man das Theater mit der eigenen Versicherung hat (was ja komplett anders wäre als in D, wo man sich an die gegnerische Versicherung halten muss). Argumente gäbe es ja einige wie
      - geringe Laufleistung
      - tatsächliche Marktpreise
      - durchgeführte Inspektionen/Werterhaltungsmaßnahmen.

      Das mit dem Mietwagen ist etwas dubios, die Werkstatt meinte, das käme auf den Gutachter an...
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