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    #1

    Residencia

    Hallo, hat hier in letzter Zeit ein pensionierter Beamter die Residencia beantragt?
    Ich hätte dazu 2 oder 3 Fragen....
    Liebe Grüße
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    #2
    Gleiches Thema, andere Frage:

    Kann jemand der sich nur 2-3 Monate im Jahr in Spanien aufhält, dennoch eine Residencia als Nebenwohnsitz und eine NIE beantragen oder sind die 3 Monate Voraussetzung?

    Interessant wäre z.B. dies um beruflich als Autonomo auch in Spanien (ggf. auch den überwiegenden Teil des Jahres Jahr von Deutschland aus auch in Spanien) tätig werden zu können, KFZ zuzulassen und vor Ort zu belassen oder jederzeit eine Immobilie kaufen zu können.

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      #3
      Eine NIE benötigst du in Spanien für jedes Rechtsgeschäft, kannst du schon in D im spanischen Konsulat beantragen. Damit kannst du auch eine Immobilie erwerben. Nächste Stufe ist die Wohnanmeldung, das Certificado de Impadronamiento, das bekommst du beim Ayuntamiento mit deinem Kaufvertrag oder Mietvertrag. Damit kannst du ein Auto auf dich zulassen.

      Die Residencia wird dann relevant, wenn du mehr als 183 Tage dort wohnst. Man liest fast überall, dass diese aber bedeutet, dass du in Spanien voll steuerpflichtig wirst. Wenn du aber nachweisen kannst, dass dein Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland ist, soll man das vermeiden können. Hierzu bin ich aber noch nicht vollständig informiert.
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        #4
        Gibt es also nochmal eine Abstufung zwischen einer Certificado de Impadronamiento und der Residencia oder bescheinigt das Zertifikat nur die Residenz?

        Die 183 Tage sind im EU Recht verankert. Lebst Du mehr als die Häfte eines Jahres in einem EU Land, versteuerst Du dort Dein Gesamteinkommen!

        Mich interessiert z.B. auch, wie nich als Non-Resident, neben meiner Deutschen Selbständigkeit in Spanien in einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit (als Corredor de seguros) ergänzend tätig werden kann und wie beschrieben die KFZ Zulassung. Steuerbürger bin und bleibe ich in Deutschland, auch wenn ich aktuell 5 % meiner Umsätze in Österreich und vielleicht irgendwann mal weitere 5% in Spanien generiere.

        Die NIE in Frankfurt zu beantragen geht aktuell ein paar Monate, könnte aber mal schnell nach Girona fliegen ... (kann man in Spanien einfach auf eine beliebige extranjeria mit oder ohne cita dafür? )

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          #5
          Falsche Idee.

          - Die "NIE" ist eigentlich nur eine Identifikations-Nummer. Die kannst Du sogar beantragen, ohne jemals in Spanien gewesen zu sein, wird aber für alle möglichen Rechtsgeschäfte benötigt.

          - Das "Empadronamiento" ist vergleichbar mit der Anmeldung in Deutschland beim Einwohnermeldeamt. Das Empadronamiento weisst den Wohnsitz nach.

          - Der umgangssprachlich "Residencia" genannte Verwaltungsakt ist sowas wie eine "Aufenthaltserlaubnis" - auch, wenn EU-Bürger so eine Erlaubnis eigentlich nicht benötigen. Sie (die Residencia) berechtigt dich, in Spanien selbständig oder unselbständig erwerbstätig zu werden, sie berechtigt dich ggf. auch zum Bezug von Sozial-Leistungen.

          - Last, but not least: Die Steuerpflicht in Spanien. Tatsächlich begründet keiner der bisher genannten Verwaltungsakte für sich genommen eine spanische Steuerpflicht. Steuerpflichtig wirst Du dann, wenn Du deinen Lebensmittelpunkt in Spanien hast oder ggf. Einkommen in Spanien erzielst. Der "Lebensmittelpunkt" wird nicht durch einen Verwaltungsakt wie das "Empadronamiento" oder die "Residencia" alleine begründet, sondern meistens durch deinen überwiegenden Aufenthalt - das sind die berühmten 183 Tage. Die hier angeführten Verwaltungsakte werden nur als ergänzende Hinweise auf den Lebensmittelpunkt herangezogen.

          Wirst Du in Spanien steuerpflichtig, ist das eine komplexe Angelegenheit - oftmals wird damit dein WELTeinkommen in Spanien steuerpflichtig. Nach den in Europa gültigen Doppelbesteuerungsabkommen wird auf dein Einkommen die jeweils im anderen Land auf das Einkommen gezahlte Steuer angerechnet - was heisst, dass Du eigentlich immer den jeweils höchsten Steuersatz für dein Einkommen bezahlst.

          Beispiele:

          Du verdienst in Deutschland 100 Euro und müsstest darauf in Deutschland 20 Euro Steuern bezahlen. In Spanien müsstest Du darauf 33 Euro Steuern bezahlen. Dann bezahlst Du in Deutschland die 20 Euro und in Spanien 33 Euro - 20 Euro (bereits in D gezahlt) = 13 Euro Steuern in Spanien.

          Du verdienst die 100 Euro in Spanien und müsstest darauf 33 Euro Steuern bezahlen, in Deutschland 20 Euro. Dann bezahlst Du in Spanien 33 Euro Steuern, in Deutschland 20 Euro minus bereits in Spanien gezahlte 33 Euro = NULL Euro Steuerlast in Deutschland.

          Wo dein Einkommen jeweils höher besteuert wird, klärst Du bitte mit einem Steuerberater oder den zuständigen Finanzämtern. Ich könnte mir vorstellen, dass das mit drei beteiligten Staaten noch lustiger wird.

          Lustiger Effekt: Der Gewinn bei der Veräusserung von Immobilien ist in D spätestens nach 10 Jahren steuerfrei. In Spanien ist das nicht so: Verkaufst Du also eine deutsche Immobilie nach deutschem Steuerrecht steuerfrei, darfst Du nach Auskunft einer mir bekannten spanischen Steuerberaterin den Verkaufsgewinn in Spanien vollständig versteuern, wenn Du in Spanien steuerpflichtig bist.
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          Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

          *** Es ist ja deins. ***

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          • SanLorenzo4
            SanLorenzo4 kommentierte
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            Man könnte noch den Hinweis ergänzen, dass viele Gestorias mit dem Thema Doppelbesteuerung und Bezug von Einkommen (auch Rente) aus mehreren Leuten doch etwas überfordert sind. Führt dann regelmässig zu Stress mit dem Finanzamt und ggf. der Notwendigkeit, zugelassene Übersetzer hinzuzuziehen. Macht einfach immer wieder Freude, die EU-Bürokratie.

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          #6
          Hallo J-Man, deine Vorschläge haben ja einen Hauch von cum ex,
          allerdings bin ich mir sicher bei dem Versuch das Finanzamt auszutricksen
          ist die Steuerfahndung ruckzuck auf der Matte.
          In der BRD haben die besondere Kompetenzen, die können unangekündigt Verhaftungen vornehmen,
          und schwupps bezieht man ein Zimmer in der U-haft.

          Ob das in Spanien sprich Teneriffa so oder ähnlich ist vermag ich nicht zu sagen.
          Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können.

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          • J-Man
            J-Man kommentierte
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            Sorry, irgendwas ist mir da entgangen. An welcher Stelle habe ich irgendwelche "Vorschläge" gemacht? Ich habe lediglich auf Nachfrage die aktuelle Situation dargestellt. Ich habe weder zu "Tricksereien" angeregt noch Tipps dazu gegeben.

            Wenn deine Fantasie dir jetzt irgendwelche Schlichen eingibt, ist das bitte nicht MEIN Problem.

            Ich jedenfalls bin und bleibe bis auf Weiteres in D steuerpflichtig.

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          #7
          Zum Thema Doppelbesteuerung gehört auch noch die Vermögenssteuer, die es nur in Spanien gibt. Wer in Spanien steuerpflichtig ist, zahlt auf sein Weltvermögen (also alles von Bankeinlagen über Aktien, Lebensversicherungen, KFZs, Schmuck, Edelmetalle bis zu Immobilien) jährliche eine "kleine" Abgabe. Wobei es hier Freibeträge gibt.
          Für Erbschaften gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Im Zweifel zahlt mal also Doppelt! Bei entsprechenden Vermögen bleibt also nicht viel. Aber wer erbt schon so viel oder von so fernen Verwandten? Die Freibeträge in Spanien sind eher ein Witz.
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