Kann jemand der sich nur 2-3 Monate im Jahr in Spanien aufhält, dennoch eine Residencia als Nebenwohnsitz und eine NIE beantragen oder sind die 3 Monate Voraussetzung?
Interessant wäre z.B. dies um beruflich als Autonomo auch in Spanien (ggf. auch den überwiegenden Teil des Jahres Jahr von Deutschland aus auch in Spanien) tätig werden zu können, KFZ zuzulassen und vor Ort zu belassen oder jederzeit eine Immobilie kaufen zu können.
Eine NIE benötigst du in Spanien für jedes Rechtsgeschäft, kannst du schon in D im spanischen Konsulat beantragen. Damit kannst du auch eine Immobilie erwerben. Nächste Stufe ist die Wohnanmeldung, das Certificado de Impadronamiento, das bekommst du beim Ayuntamiento mit deinem Kaufvertrag oder Mietvertrag. Damit kannst du ein Auto auf dich zulassen.
Die Residencia wird dann relevant, wenn du mehr als 183 Tage dort wohnst. Man liest fast überall, dass diese aber bedeutet, dass du in Spanien voll steuerpflichtig wirst. Wenn du aber nachweisen kannst, dass dein Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland ist, soll man das vermeiden können. Hierzu bin ich aber noch nicht vollständig informiert.
Gibt es also nochmal eine Abstufung zwischen einer Certificado de Impadronamiento und der Residencia oder bescheinigt das Zertifikat nur die Residenz?
Die 183 Tage sind im EU Recht verankert. Lebst Du mehr als die Häfte eines Jahres in einem EU Land, versteuerst Du dort Dein Gesamteinkommen!
Mich interessiert z.B. auch, wie nich als Non-Resident, neben meiner Deutschen Selbständigkeit in Spanien in einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit (als Corredor de seguros) ergänzend tätig werden kann und wie beschrieben die KFZ Zulassung. Steuerbürger bin und bleibe ich in Deutschland, auch wenn ich aktuell 5 % meiner Umsätze in Österreich und vielleicht irgendwann mal weitere 5% in Spanien generiere.
Die NIE in Frankfurt zu beantragen geht aktuell ein paar Monate, könnte aber mal schnell nach Girona fliegen ... (kann man in Spanien einfach auf eine beliebige extranjeria mit oder ohne cita dafür? )
- Die "NIE" ist eigentlich nur eine Identifikations-Nummer. Die kannst Du sogar beantragen, ohne jemals in Spanien gewesen zu sein, wird aber für alle möglichen Rechtsgeschäfte benötigt.
- Das "Empadronamiento" ist vergleichbar mit der Anmeldung in Deutschland beim Einwohnermeldeamt. Das Empadronamiento weisst den Wohnsitz nach.
- Der umgangssprachlich "Residencia" genannte Verwaltungsakt ist sowas wie eine "Aufenthaltserlaubnis" - auch, wenn EU-Bürger so eine Erlaubnis eigentlich nicht benötigen. Sie (die Residencia) berechtigt dich, in Spanien selbständig oder unselbständig erwerbstätig zu werden, sie berechtigt dich ggf. auch zum Bezug von Sozial-Leistungen.
- Last, but not least: Die Steuerpflicht in Spanien. Tatsächlich begründet keiner der bisher genannten Verwaltungsakte für sich genommen eine spanische Steuerpflicht. Steuerpflichtig wirst Du dann, wenn Du deinen Lebensmittelpunkt in Spanien hast oder ggf. Einkommen in Spanien erzielst. Der "Lebensmittelpunkt" wird nicht durch einen Verwaltungsakt wie das "Empadronamiento" oder die "Residencia" alleine begründet, sondern meistens durch deinen überwiegenden Aufenthalt - das sind die berühmten 183 Tage. Die hier angeführten Verwaltungsakte werden nur als ergänzende Hinweise auf den Lebensmittelpunkt herangezogen.
Wirst Du in Spanien steuerpflichtig, ist das eine komplexe Angelegenheit - oftmals wird damit dein WELTeinkommen in Spanien steuerpflichtig. Nach den in Europa gültigen Doppelbesteuerungsabkommen wird auf dein Einkommen die jeweils im anderen Land auf das Einkommen gezahlte Steuer angerechnet - was heisst, dass Du eigentlich immer den jeweils höchsten Steuersatz für dein Einkommen bezahlst.
Beispiele:
Du verdienst in Deutschland 100 Euro und müsstest darauf in Deutschland 20 Euro Steuern bezahlen. In Spanien müsstest Du darauf 33 Euro Steuern bezahlen. Dann bezahlst Du in Deutschland die 20 Euro und in Spanien 33 Euro - 20 Euro (bereits in D gezahlt) = 13 Euro Steuern in Spanien.
Du verdienst die 100 Euro in Spanien und müsstest darauf 33 Euro Steuern bezahlen, in Deutschland 20 Euro. Dann bezahlst Du in Spanien 33 Euro Steuern, in Deutschland 20 Euro minus bereits in Spanien gezahlte 33 Euro = NULL Euro Steuerlast in Deutschland.
Wo dein Einkommen jeweils höher besteuert wird, klärst Du bitte mit einem Steuerberater oder den zuständigen Finanzämtern. Ich könnte mir vorstellen, dass das mit drei beteiligten Staaten noch lustiger wird.
Lustiger Effekt: Der Gewinn bei der Veräusserung von Immobilien ist in D spätestens nach 10 Jahren steuerfrei. In Spanien ist das nicht so: Verkaufst Du also eine deutsche Immobilie nach deutschem Steuerrecht steuerfrei, darfst Du nach Auskunft einer mir bekannten spanischen Steuerberaterin den Verkaufsgewinn in Spanien vollständig versteuern, wenn Du in Spanien steuerpflichtig bist.
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Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.
Man könnte noch den Hinweis ergänzen, dass viele Gestorias mit dem Thema Doppelbesteuerung und Bezug von Einkommen (auch Rente) aus mehreren Leuten doch etwas überfordert sind. Führt dann regelmässig zu Stress mit dem Finanzamt und ggf. der Notwendigkeit, zugelassene Übersetzer hinzuzuziehen. Macht einfach immer wieder Freude, die EU-Bürokratie.
Hallo J-Man, deine Vorschläge haben ja einen Hauch von cum ex,
allerdings bin ich mir sicher bei dem Versuch das Finanzamt auszutricksen
ist die Steuerfahndung ruckzuck auf der Matte.
In der BRD haben die besondere Kompetenzen, die können unangekündigt Verhaftungen vornehmen,
und schwupps bezieht man ein Zimmer in der U-haft.
Ob das in Spanien sprich Teneriffa so oder ähnlich ist vermag ich nicht zu sagen.
Auf der faulen Haut liegen ist herrlich, es muss nicht die eigene sein.
Sorry, irgendwas ist mir da entgangen. An welcher Stelle habe ich irgendwelche "Vorschläge" gemacht? Ich habe lediglich auf Nachfrage die aktuelle Situation dargestellt. Ich habe weder zu "Tricksereien" angeregt noch Tipps dazu gegeben.
Wenn deine Fantasie dir jetzt irgendwelche Schlichen eingibt, ist das bitte nicht MEIN Problem.
Ich jedenfalls bin und bleibe bis auf Weiteres in D steuerpflichtig.
Zum Thema Doppelbesteuerung gehört auch noch die Vermögenssteuer, die es nur in Spanien gibt. Wer in Spanien steuerpflichtig ist, zahlt auf sein Weltvermögen (also alles von Bankeinlagen über Aktien, Lebensversicherungen, KFZs, Schmuck, Edelmetalle bis zu Immobilien) jährliche eine "kleine" Abgabe. Wobei es hier Freibeträge gibt.
Für Erbschaften gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Im Zweifel zahlt mal also Doppelt! Bei entsprechenden Vermögen bleibt also nicht viel. Aber wer erbt schon so viel oder von so fernen Verwandten? Die Freibeträge in Spanien sind eher ein Witz.
Soweit mir derzeit bekannt ist, gibt es wohl zwei Formen der Residencia. Es gibt eine Pflicht zur Anmeldung bei der Ausländerbehörde (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea), wenn man mehr als drei Monate des Jahres in Spanien verbringt. Man bekommt dann wohl eine grüne Karte, die die meisten Vergünstigungen für Residente beinhaltet.
Siehe: https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/documents-formalities/eu-nationals-permanent-residence/index_es.htm
Das andere ist die Residencia permanente para ciudadanos de la UE, bei der man Spanien als seinen Hauptwohnsitz angibt, mit allen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Ich hoffe, ich habe das so richtig recherchiert.
Siehe: https://sede.policia.gob.es/portalCiudadano/_es/tramites_extranjeria_tramite_certificadoregistro_c iudadanoue.php#
@Paco Orotava Zu dem Thema ist schon so viel geschrieben worden. Hier eine Zusammenfassung:
“Residencia” ist die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer („Registro Central de Extranjeros“) in Spanien. Sie wird bei der Ausländerbehörde („Oficina de Extranjeros“) oder bei der Polizeidienststelle („Comisaría de Policía“) in der Provinz, wo man wohnt oder vorhat zu wohnen beantragt. Spätestens wenn man sich länger als 3 Monate = 90 Tage im Land aufhält gesetzlich verpflichtend. Sie dient der Registrierung von EU-Bürgern als “residente” in Spanien und als Nachweis für den legalen Aufenthalt in Spanien.
Mit der Residencia gilt man verwaltungstechnisch als ansässig in Spanien und wird von der Steuerbehörde als potentieller Steuerinländer behandelt. Obwohl die tatsächliche volle Steuerpflicht gemäß Steuerrecht vom gewöhnlichen Aufenthalt abhängt. Das heißt, die Residencia begründet nicht die Steuerpflicht, sondern der gewöhnliche Aufenthalt (“residencia habitual”) Art. 8 Ley 35/2006. Der gewöhnliche Aufenthalt wird begründet, wenn man mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien lebt oder der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit oder Interessen in Spanien liegt. Mit dem gewöhnlichen Aufenthalt entsteht die unbeschränkte Steuerpflicht in Spanien.
Nach 2 Jahren Residencia in Spanien muss der unbefristeten Führerschein in einen spanischen Führerschein umgeschrieben werden.
Die Residencia permanente bekommt man (auf Antrag) wenn der Wohnsitz mind. 5 Jahre in Spanien ist (also 5 Jahre Residencia) oder spanischer Ehepartner oder 3 Jahre in Spanien gearbeitet (mit Residencia) und dann in Rente gegangen oder 2 Jahre Residencia und dann dauerhaft arbeitsunfähig oder .... (noch ein paar Ausnahmen). Die Residencia permanente entspricht der deutschen Daueraufenthaltserlaubnis.
Das Emapdronamiento ist die Anmeldung des Wohnsitzes in das Melderegister („padrón municipal“) der Gemeinde, wo alle Einwohner, die sich gewöhnlich in einer Gemeinde aufhalten, verzeichnet sind. Im Allgemeinen benennt man die Meldebescheinigung bzw. der Meldezettel auch als „empadronamiento“. Sie dient als Nachweis für den Wohnsitz in Spanien und sie bestätigt Sie als Einwohner der Gemeinde. Der Nachweis der Nutzung eines Wohnsitzes in Spanien. Der Wohnsitz muss nicht Ihr Eigentum sein. Er kann zur Miete oder auch die Unterkunft von Familienangehörigen oder Bekannten sein. Es wird benötigt für Formalitäten im Zusammenhang mit dem Führerschein (Umschreiben, Erneuern, Verlängern,…) und dem Kraftfahrzeug (An- bzw. Ummelden, Steuern,…) und die Anerkennung des Rechts auf die öffentliche Gesundheitsfürsorge in Spanien (z.B. für Rentner mit dem S1-Formular) und den Antrag der spanischen Krankenversicherungskarte (“Tarjeta sanitaria”) beim örtlichen Gesundheitszentrum („centro de salud“) usw.
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