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    #41
    Zitat von KPeter Beitrag anzeigen
    aber die 183 Tage habe ich Zeit die Ummeldung durchzuführen...?
    Welcher Teil von folgendem Text (siehe auch oben) ist missverständlich?

    "....und es muss innerhalb eines Monats nach Ihrer Anmeldung hier immatrikuliert werden."



    .

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      #42
      .....schon klar Benji0815, mein Text gehört eigentlich in die Blödeleikategorie.


      PS:
      .....mal angenommen, ich reise tatsächlich mit eigenem Kfz nach Teneriffa
      und verbringe dort einen längeren Urlaub interessiert mich die Texterei in
      diesem Thread nur am Rande.

      .....und bei einer eventuellen festen Übersiedlung nach Teneriffa lasse
      ich die Zulassung von kompetenter Seite erledigen.

      .....allerdings ist diese Entscheidung jedem selbst überlassen.
      Zuletzt geändert von bugsi; 26.02.2013, 09:37.
      Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können.

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        #43
        Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen

        Nur N.I.E. und empadronamiento (Wohnsitzanmeldung) reichen für einen gebührenfreien Import von Umzugsgut incl. Auto nicht. Man muss sich dann schon für Spanien als ständigen Wohnsitz (mehr als 183 Tage im Jahr) entscheiden.
        .
        Genau so ist die augenblickliche Lage. Nur noch mal als Klarstellung, weil hier auch viele andere (früher gültige) Aussagen getroffen werden. Ich habe das vor einigen Wochen alles durchgemacht, wurde von den Behörden informiert und habe es dann auch noch mal überprüfen lassen. Denn Begriff Zweitwohnsitz gibt es nicht mehr offiziell. Entweder Touri oder Resident

        Grüße
        Palito
        Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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          #44
          Empadronamiento = fester wohnsitz

          Hallochen

          So, nun nochmal zur feststellung der aktuellen gesetzlage=

          CERTIFICADO DE Empadronamiento & NIE Nr sind genug um das Auto steuerfrei (ohne IGIC) anzumelden... Vorausgesetzt das natürlich die daten stimmen

          Ganz einfach aus den Grund, das man das Certificado de Empadronamiento NUR bekommt wenn man fest gemeldet ist. Ansonsten bekommt man eine andere bescheinigung.. (irgendwie certificado de vecindad oder so heisst das.. welches aber NICHT gültig ist.. )

          Für alle weiteren, wiederhole ich.. man kann ein Auto auf Zeit importierenhierfür macht man natürlich ein Import Dockument (DUA) , mit den Pass, (Deutschen) ohne NIE Nr, hinterlegt die "fianza" bei der Regierung.. Dieser Import auf Zeit ist 6 monate gültig, verlängerbar auf ein Jahr.. Danach muss das Auto definitv Importiert werden, oder wieder ausgeführt.

          Freundliche grüsse

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            #45
            Zitat von anja0511 Beitrag anzeigen

            Für alle weiteren, wiederhole ich.. man kann ein Auto auf Zeit importieren hierfür macht man natürlich ein Import Dockument (DUA) , mit den Pass, (Deutschen) ohne NIE Nr, hinterlegt die "fianza" bei der Regierung.. Dieser Import auf Zeit ist 6 monate gültig, verlängerbar auf ein Jahr.. Danach muss das Auto definitv Importiert werden, oder wieder ausgeführt.
            Freundliche grüsse
            Das ist die Variante, in der das Fahrzeug per Container auf die Insel kommt. Wenn ich aber selbst per Fähre mit dem Pkw einreise, brauche ich keine Deklaration machen. Ich kann dann 6 Monate mit dem Fahrzeug rumfahren und sollte danach wieder ausreisen In diesen Fall sollte man im Fahrzeug auch als Nachweis immer das Einreisefährticket liegen haben.

            Viele Grüße
            Palito
            Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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              #46
              Zitat von Palito Beitrag anzeigen
              Wenn ich aber selbst per Fähre mit dem Pkw einreise, brauche ich keine Deklaration machen. Ich kann dann 6 Monate mit dem Fahrzeug rumfahren und sollte danach wieder ausreisen In diesen Fall sollte man im Fahrzeug auch als Nachweis immer das Einreisefährticket liegen haben.

              Viele Grüße
              Palito
              genau das wollte ich als zweite Möglichkeit wissen ob ich auch einfach ein halbes Jahr so rumfahren kann und mich dann eventuell fest hier niederlasse...
              danke

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                #47
                Umgehung des Autoimport nach Teneriffa

                Ein slowenischer Bekannter ist vor ein paar Jahren mit seinem selbstgebauten Wohnmobil und slowenischen Kennzeichen problemlos mit der Faehre auf die Insel gekommen, ohne irgendeine Kaution zu zahlen. Im Jahr 2012 ist dann die Polizei auf das Grundstueck gegangen, auf welchem er es als Dauerunterkunft nutzt und hat ihm die slowenischen Kennzeichen und die Zulassung weggenommen. Man hat ihm erklaert, er koenne das Fahrzeug nun mit einem Abschleppwagen zur Faehre zur Ausfuhr bringen lassen und wuerde dort seine KFZ Dokumente und Kennzeichen zurueck erhalten. Alternativ koenne er es auch versteuern und zulassen.
                Erfolgreicher sind hier diejenigen, die zwischen den Insel pendeln und sich an jedem Ort nur wenige Monate aufhalten. Bei Kontrollen wird dann nur das letzte Faehrticket vorgezeigt. Hinderlich sind nur abgelaufene TUEV Plaketten, da diese trotz eindeutiger Rechtslage (TUEV , ITV e.t.c. sind nur im jeweiligen Heimatland des KFZ notwendig) Argwohn und vermeinlichen Regelungsbedarf bei den Gesetzzeshuetern verursachen. Hier kann es sinnvoll sein wenn eine abgelaufene TUEV Plakette dank Sonneneinstrahlung herunterfaellt und zu hoffen, das der Polizist den HU Stempel im FZ Schein nicht beachtet oder versteht.
                Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                  #48
                  Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                  Hier kann es sinnvoll sein wenn eine abgelaufene TUEV Plakette dank Sonneneinstrahlung herunterfaellt und zu hoffen, das der Polizist den HU Stempel im FZ Schein nicht beachtet oder versteht.
                  Es soll schon mal Leute gegeben haben, die sich die TÜV-Plakette aus Deutschland selbst mitgebracht haben.

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                    #49
                    Kfz-Steuer

                    hier mal ein aktueller erfahrungsbericht zum thema...

                    per zufall fiel uns auf, dass bei der bemessung unserer kfz-steuer (el impuesto sobre vehiculos de traccion mecanica) etwas nicht stimmen kann. wir hatten unser fahrzeug vor 4,5 jahren importiert und durch einen gestor hier die zulassungsangelegenheiten erledigen lassen.

                    seinerzeit ist mir nichts aufgefallen, weil zumindest leistung (in kw) und hubraum korrekt in den papieren eingetragen waren und auch die höhe der steuer auf den ersten blick nicht außergewöhnlich erschien, da sie auch unter den von deutschland gewohnten größenordnungen lag.

                    was jetzt erst auffiel, ist, dass dem für die eintragung der fahrzeugdaten zuständigen ingenieur bei der berechnung der sogenannten CVF (= caballos fiscales) offenbar ein fehler unterlaufen ist, hat er diese doch auf über 15 festgelegt an stelle von 10,3. das macht pro jahr einen unterschied von ca. 50 € aus.

                    wir waren nun beim itv und haben den fehler korrigieren lassen und wollen nun ganz gerne die überzahlte kohle auch zurück haben. auf der gemeinde haben wir erfahren, dass das mit hoher wahrscheinlichkeit auch für die letzten 4 jahre klappen sollte, ansonsten verjährt.

                    der bürokratische aufwand für die von uns unverschuldete angelegenheit ist mal wieder überproportional. was einem das schüttere resthaar senkrecht stehen lässt, ist, dass auf der gemeinde für die rückerstattung eine von der bank abzustempelnde bescheinigung über die rechtmässigkeit des erstattungskontos vorzulegen sei. da kann man dann schon mal die nerven verlieren, wenn man einen halben tag mit diesen bekloppten prozessen beschäftigt ist und einem dann noch so ein schwachsinniges modelo mit weiterer laufarbeit abverlangt wird. welcher depp gibt denn bitte ein falsches konto für eine rückerstattung an?

                    die hämische bemerkung der öffentlich bediensteten, das sei hier halt so, quittierte ich dann mit der bemerkung, deshalb stünde spanien ja genau dort wo es steht (arrogant, ich weiß, aber auch mir platzt hier und da noch der kragen). daraufhin mal wieder erstaunter blick und heimlicher applaus von anderen wartenden in der schlange.

                    anschließend blatt für beschwerden und name erfragt, schon stand die chefin daneben und siehe da, es ging dann doch einfacher....

                    allein die tatsache, dass hier wohl jedes municipio seine eigenen regeln für die bemessung der steuer hat, ist ein schönes beispiel für den reformbedarf der öffentlichen verwaltung. wie denn sonst kann es sein, dass pro bürger zwischen 4 und 8 mal soviel beamte benötigt werden als in unserem (für meine begriffe schon überbürokratisierten) alemania...
                    Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 14.06.2013, 12:41.
                    ...

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                      #50
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                      doppelter Bescheid
                      vollkommen überzogener Bescheid
                      KFZ Steuer Forderung auf ein Kurzzeitkennzeichen.

                      Das hat Methode. Ausländer ohne Spanischkenntnisse zahlen stillschweigend, um Ärger und Formularwut aus dem Weg zu gehen.

                      Kommt gut durch, Thomas
                      Wir sind keine Menschen die eine spirituelle Erfahrung machen, sondern SPIRIT der gerade eine materielle Erfahrung macht - und dieser Spirit ist in ALLEN Dimensionen gleichzeitig .

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                        #51
                        vehiculo especial etc.

                        hallo, ich komme nochmal zurück auf das thema fahrzeugeinfuhr. meine bisherige erfahrung beschränkt sich auf die einfuhr eines 0815 privat-pkw als umzugsgut im rahmen unserer übersiedlung vor einigen jahren nach tf. damals hab ich das von der hier auch schon mehrfach erwähnten gestoria abwickeln lassen. nicht ganz billig gewesen, aber man hat sich viel lauferei und inforecherche einsparen können. im großen und ganzen klappte das auch, bis auf die oben erwähnte panne bei der eintragung der steuerrelevanten leistung.

                        aber nun steht ein neues thema an:

                        weiß jemand, wo man zuverlässige informationen für die importsteuern(?) und/oder zollgebühren(?) für den import von neu- oder gebrauchtfahrzeugen aus d-land bzw. festlandspanien (macht das einen unterschied?) nachlesen kann bzw. welche stelle(n) dafür zuständig sind?

                        da es nicht um fahrzeuge mit coc-papieren geht, interessiert mich außerdem, wer mit dem thema einzelabnahme erfahrung hat. insbesondere wäre interessant zu wissen, ob eine einzelabnahme später zu vereinfachten prozessen beim import weiterer fahrzeuge der gleichen bauart führt. denke mal, das müsste man beim itv erfragen können...

                        schon mal danke vorab....
                        ...

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                          #52
                          Hallo alle miteinander, vielleicht könnt ihr mir ja helfen?

                          Habe also einen unbefristeten Mietvertrag/Contract, bzw. Jahr für Jahr in einer Anlage in Puerto Santiago. Halte mich dort aber nur auf wenn ichs grade möchte. Also meistens wenn das Wetter in germany nicht so nett ist.

                          Dies sind aber grob geschätzt so 5-6 Monate jährlich.

                          Nun wollt ich mir aber auch noch ein Auto über Cicar in unsere Tiefgarage im Komplex stellen und es dann auch so benutzen wenn ichs brauch!!

                          Ich hörte irgendwo im Internet das für die Anmeldung der Mietvertrag ausreicht ohne Nie Nr, die ich eh nicht habe.

                          Ob das Ok ist?, und wenn doch habt ichr da eine Adresse in meiner Gegend die das mit der Nie Nr. für einen erledigt.

                          Vielen Dank
                          Andre

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                            #53
                            Du brauchst einen Mietvertrag, dann Anmeldebescheinigung und NIE Nummer.
                            Die NIE-Nr. kann auch im Spanischen Konsulat in Deutschland beantragt werden.
                            Zuletzt geändert von Gateway; 15.05.2014, 07:46.

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                            • Schriftgröße
                              #54
                              Hi Danke,

                              habs mir schon gedacht.
                              Also auch eine Anmeldebescheinigung wenn ich mich nur ab und an auf tenerife aufhalte?
                              Kann ich denn ohne Anmeldebescheinigung beim Konsulat eine Nie Nr. beantragen?, oder muss ich vorher in Puerto Santiago bei der Polizei eine Anmeldebescheinigung beantragen?

                              Danke

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                                #55
                                Zuerst die NIE bei der Polizei holen, anschließend bei der Gemeinde das empadronamiento
                                Das oder dass? - Vollkommen unnützes Forenwissen...

                                🗻 🌅 ⛵️ 🚠 🇪🇸

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                                  #56
                                  Autoanmeldung

                                  Der erste Schritt ist die Beantragung der NIE bei der Policia National oder auch beim spanischen Konsulat. Danach unter Vorlage von NIE und Mietvertrag bei der Gemeinde anmelden. Die umgekehrte Reihenfolge koennte scheitern, da der NIE hier ein "magische Bedeutung" zugemessen wird.
                                  Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                  Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                    #57
                                    ....jetzt geht DAS wieder los !

                                    Hol dir eine NIE-Nummer und geh mit dem Mietvertrag zum Trafico, das Auto anmelden. Wahrscheinlich kein Problem....
                                    Kommt natürlich auch auf den Beamten an, aber ich kenne soviele, die ihr Auto nur mit NIE und Mietvertrag angemeldet haben.....

                                    calimero

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                                      #58
                                      ich brauchte dazu immer NIE nummer, den schrieb vom Ajuntamiento und meine steuernummer.

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                                        #59
                                        Deshalb meinte ich ja auch : "....jetzt geht DAS wieder los !"

                                        Jeder hat andere Erfahrungen in einer anderen Gemeinde oder mit anderen Beamten (und einem anderen Lächeln -oder auch keins- dem Beamten gegenüber) gemacht ! Und wir diskutieren uns hier jedes mal zu Tode, welches Dokument man jetzt bei welchem Behördengang braucht.....
                                        Deshalb : NIE-Nummer und Mietvertrag schnappen, hingehen, ausprobieren !

                                        calimero

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                                          aber es ist doch auch sicherlich möglich das diese Angelegenheit jeman anders für einen erledigt. z.B. der Autohändler.
                                          De Cicar Vermieter in Puerto Santiago sagte mir ich bräuchte bei Cicar nur ein gebrauchtes Auto kaufen und dieser wird komplett angemeldet, mit garantie ins Büro zum abholen nach Puerto Santiago gebracht.

                                          Hört sich gut an,, aber!!! Ich find die Preise da sehr hoch. 6200€ für einen wenn auch gepflegten Fiat Panda sind ziemlich viel. Den kriegst ja hier Online bestellt fast neu!!!!

                                          Sollte mal jemand für mich einen gepflegten Suzuki Jeep bis so 4000€ incl. anmelden haben mailt mal: Tadday@gmx.de

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