Endessa belegt Solaranlagennutzer

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    #1

    Endessa belegt Solaranlagennutzer

    seit kurzem mit Steuern. Auch bei Anlagen die bereits laengst im Dienst sind. Das darf doch theoretisch garnicht sein?
    Nutzung der Sonnenenergie wird vom Staat aufgerechnet?
    Quelque chose- sur- Mer.... 200gr frischen Thunfisch zerkleinern;200grkl.Tomaten;OlivenÖl,1kl.Chilischo te;1Knoblauchzehe,Salz,320gr Pasta<Pacheri zB.,2ELOliven,schwarzer Pfeffer,frische Petersilie,pocoBasilicum, Schale< Biozitrone. Heiss anbraten, fertig köcheln.Pasta kochen<2" vor Ende aus dem Wsser und zur Thunfischpfanne geben+ 1Kelle Nudelwasser. Basilic.Petrersil ;Zitronabrieb und Oliven drüber- Flasche Ros`e..

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    #2
    das ist sorias berühmte sonnensteuer


    http://www.lavanguardia.com/natural/...ovoltaica.html

    http://www.huffingtonpost.es/2015/10...n_8267900.html
    Zuletzt geändert von elfevonbergen; 29.01.2017, 18:44.
    Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
    ---
    La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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      #3
      Dachte, das hätte sich für die Kanaren erledigt...zumindest für die Energieproduktion zum Hausgebrauch?
      ...

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        #4
        Zitat von SanLorenzo4 Beitrag anzeigen
        Dachte, das hätte sich für die Kanaren erledigt...zumindest für die Energieproduktion zum Hausgebrauch?
        Estarán exentos del peaje los autoconsumidores de las islas Canarias y Baleares.

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          #5
          Die Alternativen Energien behindern statt sie zu fördern.

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            #6
            Das ist Abzocke. Die sollten doch um jeden froh sein, der das tut.

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              #7
              Der Erfinder dieser "Sonnensteuer" kommt auch noch aus Gran Canaria und war spanischer Wirtschaftsminister. Soweit ich weiß, mußte er wegen seiner Panama-Papiere zurücktreten. Das sagt irgendwie schon alles....
              ...

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                #8
                Sonnensteuer

                Diese Sonnen Steuer fuer selbst erzeugte und verbrauchte Photovoltaik Energie gibt es dank SPD und Siegmar Gabriel auch in der BRD. Urspruenglich sollte diese auch fuer Kleinstanlagen erhoben werden, ist (bis nach den naechsten Wahlen ) aber erst ab einer bestimmten Anlagengroesse zahlbar.
                Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                  #9
                  Wer in Deutschland Strom aus eigener Produktion ins Netz einspeichert, bekommt eine Einspeisevergütung von derzeit 12,67 Cent/kWh für Kleinanlagen bis 10kW. Für größere Anlagen ist die Vergütung etwas niedriger.
                  Diese Vergütung gilt aber steuerrechtlich als Einnahme und unterliegt deshalb der Einkommensteuer / Umsatzsteuer / Gewerbesteuer - je nachdem, was zutrifft.
                  Durch das Betreiben einer Photovoltaik-Anlage wird man steuerlich automatisch zum Unternehmer und zahlt damit Umsatzsteuer. Dieser entgeht man, wenn man sich als Kleinunternehmer einstufen lässt. Dann kann man aber keine Vorsteuerabzüge geltend machen.
                  Der Eigenverbrauch des Unternehmers für private Zwecke ist ebenfalls steuerpflichtig, denn es handelt sich um eine Entnahmen von Betriebsvermögen, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen ist.
                  Ein bisschen rechnen lohnt sich da eventuell.

                  Eine spezielle "Sonnensteuer" gibt es nicht.

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                    #10
                    Zitat von gerardo Beitrag anzeigen
                    Wer in Deutschland Strom aus eigener Produktion ins Netz einspeichert, bekommt eine Einspeisevergütung von derzeit 12,67 Cent/kWh für Kleinanlagen bis 10kW. Für größere Anlagen ist die Vergütung etwas niedriger.
                    Diese Vergütung gilt aber steuerrechtlich als Einnahme und unterliegt deshalb der Einkommensteuer / Umsatzsteuer / Gewerbesteuer - je nachdem, was zutrifft.
                    Durch das Betreiben einer Photovoltaik-Anlage wird man steuerlich automatisch zum Unternehmer und zahlt damit Umsatzsteuer. Dieser entgeht man, wenn man sich als Kleinunternehmer einstufen lässt. Dann kann man aber keine Vorsteuerabzüge geltend machen.
                    Der Eigenverbrauch des Unternehmers für private Zwecke ist ebenfalls steuerpflichtig, denn es handelt sich um eine Entnahmen von Betriebsvermögen, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen ist.
                    Ein bisschen rechnen lohnt sich da eventuell.

                    Eine spezielle "Sonnensteuer" gibt es nicht.
                    Muss sich der "Solarunternehmer" in Deutschland nicht noch einer IHK mit ggf. entsprechendem Beitrag anschließen (ist ja eine Zwangsmitgliedschaft)?
                    Zumindest eine Haftpflichtversicherung braucht er auch ... Damit er duch den ganzen Quatsch durchblickt, braucht er dann wohl auch noch einen Steuerberater ... Da er bei den ganzen Kosten nix verdient, kommt das Finanzamt nach ein paar Jahren an und streicht - so man kein Kleinunternehmer ist - nachträglich den Vorsteuerabzug, weil ja keine Gewinnerziehlungsabsicht vorliegt (was per se zwar nicht rechtmäßig ist, aber wer kennt sich schon im Verhältnis Verfassungsrecht-Steuerrecht aus?). In einigen Städten macht mittlerweile die Feuerwehr Probleme und damit die Baubehörde. Um kein unnötiges Kostenrisiko zu tragen, wenn er sich mit dem Finanzamt, dem Steuerberater, der Baubehörde oder dem Ordnungsamt rum ärgert, braucht er eine Rechtschutzversicherung, einen guten Anwalt und ein sehr dickes Fell.

                    Wow! Da macht die Energiewende ja richtig Spass ;-)

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                      #11
                      hier im Allgäu klappt PV problemlos
                      der Verteilnetzbetreiber und die Finanzämter sind darauf eingerichtet.

                      Viel Sonnenschein wünscht
                      Anton (9,88 kWh/kWp auf dem Süddach)

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                        #12
                        @ThomasHerzog
                        Ihk Beitrag entfällst solange man unter 5200.- ? Gewuinn bleibt
                        Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                        Gruß Günter

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                          #13
                          Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
                          @ThomasHerzog
                          Ihk Beitrag entfällst solange man unter 5200.- ? Gewuinn bleibt
                          Soweit ich weiß ist der IHK-Beitrag ist von der jeweiligen Kammer abhängig und die wird von der dortigen Vollversammlung Jahr für jahr neu festgesetzt. Ist also eine reine Glückssache wieviel bzw. ob man zahlt.

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