seit kurzem mit Steuern. Auch bei Anlagen die bereits laengst im Dienst sind. Das darf doch theoretisch garnicht sein?
Nutzung der Sonnenenergie wird vom Staat aufgerechnet?
Quelque chose- sur- Mer.... 200gr frischen Thunfisch zerkleinern;200grkl.Tomaten;OlivenÖl,1kl.Chilischo te;1Knoblauchzehe,Salz,320gr Pasta<Pacheri zB.,2ELOliven,schwarzer Pfeffer,frische Petersilie,pocoBasilicum, Schale< Biozitrone. Heiss anbraten, fertig köcheln.Pasta kochen<2" vor Ende aus dem Wsser und zur Thunfischpfanne geben+ 1Kelle Nudelwasser. Basilic.Petrersil ;Zitronabrieb und Oliven drüber- Flasche Ros`e..
Der Erfinder dieser "Sonnensteuer" kommt auch noch aus Gran Canaria und war spanischer Wirtschaftsminister. Soweit ich weiß, mußte er wegen seiner Panama-Papiere zurücktreten. Das sagt irgendwie schon alles....
Diese Sonnen Steuer fuer selbst erzeugte und verbrauchte Photovoltaik Energie gibt es dank SPD und Siegmar Gabriel auch in der BRD. Urspruenglich sollte diese auch fuer Kleinstanlagen erhoben werden, ist (bis nach den naechsten Wahlen ) aber erst ab einer bestimmten Anlagengroesse zahlbar.
Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.
Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer
Wer in Deutschland Strom aus eigener Produktion ins Netz einspeichert, bekommt eine Einspeisevergütung von derzeit 12,67 Cent/kWh für Kleinanlagen bis 10kW. Für größere Anlagen ist die Vergütung etwas niedriger.
Diese Vergütung gilt aber steuerrechtlich als Einnahme und unterliegt deshalb der Einkommensteuer / Umsatzsteuer / Gewerbesteuer - je nachdem, was zutrifft.
Durch das Betreiben einer Photovoltaik-Anlage wird man steuerlich automatisch zum Unternehmer und zahlt damit Umsatzsteuer. Dieser entgeht man, wenn man sich als Kleinunternehmer einstufen lässt. Dann kann man aber keine Vorsteuerabzüge geltend machen.
Der Eigenverbrauch des Unternehmers für private Zwecke ist ebenfalls steuerpflichtig, denn es handelt sich um eine Entnahmen von Betriebsvermögen, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen ist.
Ein bisschen rechnen lohnt sich da eventuell.
Wer in Deutschland Strom aus eigener Produktion ins Netz einspeichert, bekommt eine Einspeisevergütung von derzeit 12,67 Cent/kWh für Kleinanlagen bis 10kW. Für größere Anlagen ist die Vergütung etwas niedriger.
Diese Vergütung gilt aber steuerrechtlich als Einnahme und unterliegt deshalb der Einkommensteuer / Umsatzsteuer / Gewerbesteuer - je nachdem, was zutrifft.
Durch das Betreiben einer Photovoltaik-Anlage wird man steuerlich automatisch zum Unternehmer und zahlt damit Umsatzsteuer. Dieser entgeht man, wenn man sich als Kleinunternehmer einstufen lässt. Dann kann man aber keine Vorsteuerabzüge geltend machen.
Der Eigenverbrauch des Unternehmers für private Zwecke ist ebenfalls steuerpflichtig, denn es handelt sich um eine Entnahmen von Betriebsvermögen, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen ist.
Ein bisschen rechnen lohnt sich da eventuell.
Eine spezielle "Sonnensteuer" gibt es nicht.
Muss sich der "Solarunternehmer" in Deutschland nicht noch einer IHK mit ggf. entsprechendem Beitrag anschließen (ist ja eine Zwangsmitgliedschaft)?
Zumindest eine Haftpflichtversicherung braucht er auch ... Damit er duch den ganzen Quatsch durchblickt, braucht er dann wohl auch noch einen Steuerberater ... Da er bei den ganzen Kosten nix verdient, kommt das Finanzamt nach ein paar Jahren an und streicht - so man kein Kleinunternehmer ist - nachträglich den Vorsteuerabzug, weil ja keine Gewinnerziehlungsabsicht vorliegt (was per se zwar nicht rechtmäßig ist, aber wer kennt sich schon im Verhältnis Verfassungsrecht-Steuerrecht aus?). In einigen Städten macht mittlerweile die Feuerwehr Probleme und damit die Baubehörde. Um kein unnötiges Kostenrisiko zu tragen, wenn er sich mit dem Finanzamt, dem Steuerberater, der Baubehörde oder dem Ordnungsamt rum ärgert, braucht er eine Rechtschutzversicherung, einen guten Anwalt und ein sehr dickes Fell.
Wow! Da macht die Energiewende ja richtig Spass ;-)
@ThomasHerzog
Ihk Beitrag entfällst solange man unter 5200.- ? Gewuinn bleibt
Soweit ich weiß ist der IHK-Beitrag ist von der jeweiligen Kammer abhängig und die wird von der dortigen Vollversammlung Jahr für jahr neu festgesetzt. Ist also eine reine Glückssache wieviel bzw. ob man zahlt.
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