Rente von Zeiten auf Teneriffa bekommen?

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    #21
    Ich glaube, da blickt niemand wirklich durch - meinem Mann wurde vor einigen Monaten mitgeteilt, dass er nicht genügend Beitragszeiten gehabt hätte für den Bezug einer spanischen Rente - die er zu diesem Zeitpunkt bereits 3 Jahre bekam!
    Irgendein schlauer Mensch hatte die deutschen Bezugszeiten nicht eingerechnet....
    Es gibt in der Schweiz eine Mitarbeiterin bei der spanischen Botschaft, die sich wirklich hervorragend mit dem Thema auskennt - von der spanischen Botschaft in Wien wurden wir auch explizit an diese Dame verwiesen.
    Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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      #22
      @Benji: Und darf ich fragen, ob die span. SegSoc dann tatsächlich ab Eintritt ins Rentenalter GENERELL beitragsfrei ist? Oder hängt das dann wiederum von der Anzahl der in Spanien (und ggf. D) eingezahlten Jahre ab?

      Aber Birgit hat recht, das gilt nicht nur hier: Die Welt, gerade im "gemeinsamen" Europa, ist viel zu komplex geworden, und kaum einer (leider auch nicht die sog. "Zuständigen" können) mehr durchblicken.
      ...

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        #23
        Ich kann nur soviel dazu sagen, dass meine Deutsche KK mir mitteilte, dass ich nun nicht mehr bei der BKK versichert bin, sondern bei der Sec.Soc. da immer der letzte Rententräger für die Krankenkasse zuständig wäre. An die Sec.Sec. muss ich keine Beiträge abführen, kann natürlich auch sein, wie hoch die spanische Rente ausfällt.
        Mit der Anzahl der Jahre hat das nichts zu tun, ein Irrtum ist, dass man in Spanien 15 Jahre gearbeitet haben muss, die Jahre werden zu der deutschen RV dazugerechnet. Man muss allerdings separat die Rente in Spanien beantragen; und es wird auch separat bezahlt.
        Zuletzt geändert von Benji0815; 27.09.2016, 11:01.

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          #24
          Intern. Beratungstage

          http://www.deutsche-rentenversicheru...tage_node.html

          Vielleicht hilft das noch weiter.

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            #25
            Zitat von SanLorenzo4 Beitrag anzeigen
            Wieder ein kleiner Erkenntnisschritt: Als regulärer Pensionär sind hier angeblich keine SegSoc-Beiträge mehr zu entrichten. Da würde man ja schon mal knapp 300 Euro sparen.

            Für den Erhalt einer normalen (durch Beiträge erlangte) Rente (und ich vermutet mal auch für den Erhalt der beitragsfreien SegSoc-Leistungen?) muss man hier offenbar 15 Jahre eingezahlt haben, mindestens 2 davon innerhalb der letzten 15 Jahre.

            Ob und was an Zeiten zwischen D und E gegenseitig angerechnet wird oder ob die Rentenansprüche völlig unabhängig voneinander jeweils national errechnet werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

            Einmal mehr denke ich, dass diese Europapolitiker wichtige Dinge weder vorwärts bewegen, Synergien ziehen (indem sie voneinander lernen), noch ausreichend Transparenz in so wichtige Angelegenheiten bringen. Hat man sein Leben in mehr als einem EU-Staat verbracht, ist man immer noch Exot.
            Ist wirklich alles schwierig. Man zahlt hier einen Beitrag zur Seg. social. für die Rente. Für die KV bezahlt man keine gesonderten Beiträge. Die Beitragszahlung endet mit dem Rentenbeginn. Krankenversichert ist man als Rentner beitragsfrei, wenn man in den letzten 12 Jahren, 2 Jahre Beiträge zur Seg. social bezahlt hat. Wenn man mit beiden Rententrägern zu tun hat, gibt es 2 getrennte Renten je nach Anspruch.
            Meine spanischen Beitragszeiten wären in D. angerechnet worden, wenn ich die Wartezeit nicht erfüllt hätte. Tatsächlich tauchen sie in meiner Rentenberechnung auf & werden am Ende wieder abgezogen. Mir konnte bisher keiner sagen, was mit den bezahlten spanischen Beiträgen passiert, wenn man keinen Leistungsanspruch erwirbt.
            Zuletzt geändert von rayfaro; 27.09.2016, 17:23.

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              #26
              Zitat von Benji0815 Beitrag anzeigen
              Also, ich bekomme aus Deutschland. Rente; und aus Spanien. Rente
              Also, separat,
              habe in Deutschland 40 Jahre und in Spanien 2,5 Jahre
              Dafür muss ich keinen KK Beiträge mehr in die Deutsch KV bezahlen. Und in Spanien auch nicht, man ist dann voll in der Sec.Soc. versichert.
              sehe ich es richtig, dass dann die Frist 15 Jahre in Spanien arbeiten nicht gilt, weil sie ja nur 2,5 Jahre in Spanien gearbeitet haben?
              Ganz schön verwirrend, weil der dt Rententräger einen ja auch nicht aufklärt.

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                #27
                Man muss 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, um grundsätzlich für die tatsächlich gezahlten Beiträge in Spanien einen Anspruch in Spanien zu haben. Die 15 Jahre müssen dabei aber nicht alleine in Spanien erreicht worden sein.
                Liebe Grüße vom Micha

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                  #28
                  Zitat von Benji0815 Beitrag anzeigen
                  Also, ich bekomme aus Deutschland. Rente; und aus Spanien. Rente
                  Also, separat,
                  habe in Deutschland 40 Jahre und in Spanien 2,5 Jahre
                  Dafür muss ich keinen KK Beiträge mehr in die Deutsch KV bezahlen. Und in Spanien auch nicht, man ist dann voll in der Sec.Soc. versichert.
                  Benji da habe ich doch noch eine Frage. Das mit der KV ist klar. Zwei Beitragsjahre in den letzten 12 Jahren. Sie sagen, dass Sie für die 2,5 Jahre hier eine Rente bekommen. Ich selbst habe 35 Beitragsmonate aus den 90ern, bekomme von Spanien aber keine Rente.

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                    #29
                    diese Frage kann ich leider nicht beantworten, denn ich weis es nicht.

                    Vielleicht mit den Unterlagen eine kompetente Gestoria aufsuchen.

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                      #30
                      Habe unlängst eine Veranstaltung in Frankfurt zum deutsch/spanischen Rentenrecht besucht. Man hat sich sehr viel Zeit genommen, Licht ins Dunkel zu bringen. In individuellen Gesprächen konnte man sich bei jeweils einem Experten des deutschen und des spanischen Rechtsraums informieren, auf Wunsch wird gar ein Dolmetscher hinzugebeten. Der einzige Wermutstropfen bestand darin, dass sich die Experten untereinander kaum verständigen konnten, sodass übergreifende Fragen ein wenig umständlich zu klären waren.

                      Die oben bereits erwähnten 15 Jahre Einzahlung beziehen sich auf Beitragszahlungen innerhalb Europa und können so in verschiedenen Ländern geleistet worden sein. Um einen Anspruch für Spanien abzuleiten, muss man hier - wenn ich´s richtig verstanden hab - 15 Jahre in Europa und davon mindestens 1 Jahr in Spanien Beiträge entrichtet haben.

                      Ein großer Unterschied zwischen D und E besteht in der Beitragsfreiheit für die KV in Spanien ab Erreichen des Rentenalters und die kostenfreie Medikamentation für Rentner in Spanien.

                      Die beiden Systeme sind total unterschiedlich aufgebaut, in D ein recht kompliziertes Punktesystem, wo sehr viele verschiedene Aspekte eine Rolle spielen (Erziehungszeiten, Verdiensthöhe, ggf. sogar Aufenthalte im Ausland). In Spanien gibt es wohl eher sowas wie eine Regelrente von 6XX Euro (die bei 25(?) Jahren Einzahlung zu 100 % erreicht wird) und nach einem (wohl nicht linearen) Modell bei Beitragszeiten unterhalb von 25 Jahren reduziert zur Auszahlung kommt.

                      Die Renten müssen separat in jedem Land für sich beantragt werden.

                      In meinem Fall ist es wohl auch so, dass ich das Rentenalter in Spanien etwas früher als in D erreichen würde.

                      Positiv zu bewerten ist m.E. auch die Rentenzahlung für Selbständige in E, die sich ja auch wohl aus der Beitragspflicht logisch ergibt und -wiederum richtiges Verstehen meinerseits vorausgesetzt - bereits nach relativ wenigen Jahren einen überproportionalen Anteil an der Rente von 6XX Euro ergeben kann.

                      Im nächsten Jahr gibt es eine vergleichbare Veranstaltung in Sta. Cruz de Tenerife. Wenn das so organisiert ist wie in Frankfurt, kann ich es nur jedem Interessierten raten, dort einen Termin zu vereinbaren.

                      Unklar ist für mich noch die Frage der Versteuerung, denn ich las unlängst irgendwo, dass man für die deutsche Rente in D beschränkt steuerpflichtig sei, auch wenn man eigentlich in Spanien veranlagt wird. Hat da jemand tiefergehende Kenntnisse?
                      ...

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                        #31
                        Weiß Jemand, ob die 15 Jahre in D. Am Stück sein müssen?
                        Stefan war zwischendurch selbständig, danach aber wieder Angestellter in D.
                        Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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                          #32
                          Die 15 Jahre beziehen sich nicht unbedingt auf D. Kann in ganz Europa gewesen sein. Am Stück? Denke mal, nein....
                          ...

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                            #33
                            Mein Mann hat von 1972 bis 1977 in Puerto gearbeitet und ist jetzt Rentner. Die Arbeitsjahre dort hat er nicht angerechnet bekommen -trotz heftigen Briefverkehr....

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                            • Schriftgröße
                              #34
                              Man muss darauf achten vom spanischen Arbeitgeber einwandfreie Lohnabrechnungen zu erhalten und zu konservieren, auf denen auch die Zuwendung und Eigenleistung zur Seg-Soz. verzeichnet ist.

                              Vor vielen Jahren gab es noch keine EDV in Spanien, wo die persönlichen Daten der Arbeitnehmer gespeichert wurden. Da kommt es dann zu Fehlzeiten, die man nicht nachweisen kann.
                              ******************************************

                              ?

                              Nein, nichts Neues !

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                                #35
                                Zitat von zauberin60 Beitrag anzeigen
                                Weiß Jemand, ob die 15 Jahre in D. Am Stück sein müssen?
                                Stefan war zwischendurch selbständig, danach aber wieder Angestellter in D.
                                Für die Rente (in D) zählt jeder Monat, der angemeldet war. Bei vielen ergibt sich keine zusammenhängende Zeit. Z.B. wenn nach einer Lehre (zählt auch) sich wieder Schule oder sonstige Weiterbildung anschließen.
                                Für das Puzzle ist es wichtig, alle Bescheinigungen zu sammeln.

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                                  #36
                                  @zauberin
                                  muss nicht am Stück sein, jeder Monat zählt.

                                  @allgemein
                                  Die Mindesbeitragszeit für die ALTERSRENTE! beträgt 60 Monate
                                  (dann können Frauen aber erst mit 65 in Altersrente gehen)
                                  Die normale gesamte Beitragszeit in allen EU Staaten beträgt 180 Monate für die normale Altersrente.( ab 65 + Monate je nach Geburtsjahrgang)
                                  Wichtig ist: alle Beitragszeiten müssen nachgewiesen werden.
                                  Egal ob man 1 Monat oder 30 Jahre in einem EU Staat Beiträge gezahlt hat, man muss in jedem Land einen Rentenantrag stellen.

                                  Ich bekomme aus 3 Ländern der EU Rente.

                                  Für Länder die keine Vereinbarung mit Deutschland haben muss man jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung beibringen.
                                  (gibt es kostenlos bei jedem Amt)

                                  @Flowerpower
                                  hat dein Mann denn noch Belege ( Gehaltsabrechnungen)?
                                  Damit kann man eventuell die Beiträge nachweisen. 5 Beitragsjahre sind doch etwas Mühe wert. Eventuell reichen auch Aussagen ehemaliger Arbeitskollegen
                                  Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                                  Gruß Günter

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                                    #37
                                    Zitat von Flowerpower1211 Beitrag anzeigen
                                    Mein Mann hat von 1972 bis 1977 in Puerto gearbeitet und ist jetzt Rentner. Die Arbeitsjahre dort hat er nicht angerechnet bekommen -trotz heftigen Briefverkehr....

                                    das war in der zeit francos und der transition - das könnte in der tat schwierig bis unmöglich werden.

                                    bist du sicher ob er damals überhaupt ordentlich angemeldet war, vor allem in der zeit der transition ging hier vieles drunter und drüber.
                                    Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
                                    ---
                                    La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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                                      #38
                                      Noch bis morgen abend sind in Santa Cruz die internationalen Beratungstage zum grenzübergreifenden Rentenrecht. Nur mit Voranmeldung, keine Ahnung, ob man noch einen Termin ergattern kann.

                                      Rentensteuerliche Fragen können dort aber nicht beantwortet werden.

                                      Voraussetzung für Bezug spanischer Rente: 15 J. Einzahlung in europäische Rentenkassen, davon mindestens 1 Jahr in Spanien innerhalb der letzten 15(?) Jahre.

                                      Diese 15 Jahre sind Voraussetzung für den Rentenbezug, aber nicht ausschlaggebend für die Höhe der spanischen Rente, die bestimmt sich im wesentlichen durch Beitragshöhe (nur Minimum oder mehr) und Einzahlungsdauer. Wer also z.B. in D 14 Jahre und hier 1 Jahr einzahlt, hat zwar Anspruch, die Rente in E fällt aber dürftig aus.

                                      Kindererziehungszeiten werden in Spanien nicht angerechnet, Geburten werden wie 112(?) Tage Rentenzahlung berechnet, haben also auch nur minimalen Einfluß auf die Rentenhöhe. Anders als in D zählen Erziehungszeiten auch nicht.

                                      Wenn ich es richtig verstanden habe, schließt der Empfang einer spanischen Rente eine Weiterführung selbstständiger Arbeit aus, natürlich kann man den Rentenempfang noch ein paar Jahre verschieben und weiter einzahlen.

                                      Alle Angabe natürlich ohne Gewähr,am besten selbst informieren...

                                      Leider sind diese internationalen Beratungstage nur alle paar Jahre auf den Kanaren, jedoch wohl jährlich in Barcelona oder Madrid. Oder, wie Anfang Dezember, in Deutschland...
                                      ...

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                                        #39
                                        Obwohl noch ein paar Jährchen Zeit sind, heute mal bei SegSoc in Granadilla gewesen wg. ein paar Details zu den Voraussetzungen zur Rentenzahlung durch SegSoc an meine Angetraute:

                                        Voraussetzungen:
                                        - 15 Jahre Beitragszahlung insgesamt, auch Beitragszahlungen in D werden anerkannt, aber:
                                        - mindestens 2(?) Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre vor Rentenzahlungsbeginn müssen in Spanien Beiträge entrichtet worden sein
                                        - die Berücksichtigung von schwangerschafts- und erziehungsbedingten Zeiten ist im Vergleich zu Deutschland deutlich geringer, da schlagen bei 2 Kindern im spanischen Rentenrecht 2 x 112+14 Tage zu Buche, also noch nicht mal 2/3 eines Jahres, im Gegensatz zu ca. 6 Jahren im deutschen Rentenrecht (und dabei bin ich auch nicht sicher, ob das einfließt, wenn die Schwangerschaft bzw. Kindererziehung nicht in Spanien stattgefunden hat)
                                        - die in D angerechneten kinderbezogenen Zeiten gehen in die o.g. 15 Jahre NICHT ein, was uns doch etwas überrascht hat, würde dafür auch nicht die Hand ins Feuer legen, dass die Dame da ausreichend kompetent antworten konnte
                                        - auch nach wiederholtem Nachfragen blieb die Dame dabei, dass Teilzeitarbeiten nicht nur die Rentenhöhe entsprechend nach unten beeinflussen, sondern auch nur anteilig in die o.g. 15 Jahre eingehen.

                                        Auch die Rentenhöhe in E ist doch sehr mickrig im Quervergleich.

                                        Ich kann mir nicht verkneifen, ein paar Highlights aus dem Gespräch wiederzugeben:

                                        Auf die Frage, welche Voraussetzungen für einen Rentenbezug vorliegen, sinngemäße erste Antwort: Arbeiten Sie halt mal bis zum Rentenalter, dann werden wir sehen.

                                        Auf die Frage nach möglicher Höhe einer Witwenrente: Das berechnen wir dann, wenn ihr Menne unter der Erde liegt.

                                        Abstrakt gesehen, schlägt da wieder mal der Mentalitätsunterschied voll durch, nämlich vorausschauendes Handeln geht hier gegen 0.

                                        Ziemlich heftig finde ich auch die Sache mit den 2 Jahren innerhalb der letzten 15 Jahre vor Rentenbezug. Das heißt konkret, wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer, sagen wir mal vom 20. bis 50. Lebensjahr in Spanien gekeult hat und dann ins Ausland zieht, dort bis 66 Jahre weiterkeult, hat er in Spanien aus der in Spanien getätigten Arbeit keinen Anspruch, weil die besagten 2 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre in Spanien nicht vorliegen. Evtl. rentiert dann hier aber die freiwillige Einzahlung von xxx für 24 Moante, das muss dann aber noch bei der Rentenkasse (also andernorts) genauer erkundet werden, da machen wir demnächst mal nen separaten Termin, bei Interesse berichte ich dann gerne wieder.

                                        Resümee:
                                        Es wird ja in Schland in Sachen Rente heftig gejammert, aber das Gejammere mal wieder auf relativ hohem Niveau, wenn man den Quervergleich zu Spanien zieht.

                                        Wie gesagt, alles ohne Gewähr. Wenn relavant für den einen oder anderen Forianer/*/Forianerin oder meinentwegen Forianende(n), am besten selber nachforschen.

                                        Beste Infoquelle meiner Meinung nach nicht SegSoz auf TF, sondern diese deutsch-spanischen Rententage....
                                        Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 25.04.2019, 18:40.
                                        ...

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                                          #40
                                          Die Regelung mit den 2 Jahren innerhalb der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn ist korrekt. Jedoch werden selbstverständlich Zeiten aus anderen EU-Staaten angerechnet.
                                          Die Rente in Spanien fällt viel höher aus, als die Rente in Deutschland. Wer hier 15 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, hat schon einmal Anspruch auf 50% und es sind 100% möglich, wenn man entsprechend lange gearbeitet hat. Außerdem bekommen die Spanier 14 Rentenzahlungen im Jahr. Jedoch sind die Gehälter in Spanien niedriger als in Deutschland.

                                          Siehe auch: https://www.tfservice.net/2019-04-rente/

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