Auswandern mit Kindern ? Freizügigkeit ? Nicht-EU-Ausländer

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    #1

    Auswandern mit Kindern ? Freizügigkeit ? Nicht-EU-Ausländer

    Hallo zusammen!

    Nachdem wir einige Foren und viele Internetseiten durchsucht haben, möchten wir hier gerne noch ein paar spezifische Fragen zu unserer geplanten Auswanderung nach Teneriffa stellen.

    Zunächst kurz zu unserer aktuellen Situation. Ich bin Deutscher, meine Frau ist Peruanerin, wir haben zwei kleine Kinder. Wir haben einige Jahre in Peru gelebt und sind seit zwei Jahren wieder zurück in Deutschland. Meine Frau hat ein befristetes Visum für Deutschland, welches alle 2 bis 3 Jahre verlängert wird. Da wir mit der deutschen Mentalität beide nicht so richtig zurechtkommen, spielen wir schon länger mit dem Gedanken, nach Spanien (bevorzugt in den Norden Teneriffas) auszuwandern.

    Folgende Fragen konnten wir mit Hilfe des Internets noch nicht eindeutig klären und hoffen, dass wir hier Antworten finden:

    1. Müssen deutsche Dokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Einkommensteuerbescheid etc.) eine Apostille enthalten und anschließend von einem in Spanien vereidigten Übersetzer übersetzt werden, oder reicht es aus, wenn die Dokumente einfach nur von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden (also ohne Apostille)?

    2. Da wir Kinder haben, müssen wir einige Dinge bedenken, an die wir früher wahrscheinlich nicht gedacht hätten. Wir werden zunächst in Santa Cruz leben. Frage: Gibt es in Santa Cruz zu empfehlende Kinderärzte, aber auch Allgemeinärzte, Frauenärzte, Zahnärzte etc.? Wir würden uns über Erfahrungen & Empfehlungen freuen.

    3. Wir erziehen unsere Kinder zweisprachig. Unsere Frage ist, ob dann nur die deutsche Schule in Santa Cruz in Frage kommt, oder ob es auch Alternativen dazu gibt, die vielleicht etwas unbekannter sind?

    4. Es gibt ja die sogenannten Gestorias, die einem bei den Behördengängen helfen. Hier möchten wir fragen, ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat und evtl. Empfehlungen geben kann? Eigentlich sprechen wir Spanisch und haben in dieser Hinsicht keine Probleme. Aber wenn man von einer Gestoria tatsächlich Hilfe bekommt, besonders in Hinsicht auf kürzere und unkomplizierte Bearbeitung bei den Behörden, dann könnte man da zumindest mal drüber nachdenken.


    Es hat sich ergeben, dass uns meine Schwiegermutter (Peruanerin) dann gerne bei uns leben möchte, da sie sich im letzten Jahr hat scheiden lassen und nun eigentlich nichts mehr hat, was sie in Ihrer Heimat halten könnte. Laut Freizügigkeitsgesetz soll das ja möglich sein, wenn wir ihr Unterhalt gewähren, was auch der Fall ist.

    5. Nun ist unsere Frage, wie wir am Besten nachweisen, dass wir Unterhalt gewähren? Es gibt verschiedene Möglichkeiten (z.B. regelmäßige Transfers per Western Union oder Einrichtung eines spanischen Kontos für meine Schwiegermutter und dann regelmäßige Überweisungen etc.). Hat hier jemand Erfahrung, was am ehesten akzeptiert wird? Bis jetzt haben wir immer per Western Union Geld geschickt.

    Im Internet findet man leider viele Infos, die sich zum Teil widersprechen. Daher würden wir uns über Antworten und Tipps von Personen freuen, die praktische Erfahrung haben und evtl. auch einen Nicht-EU-Ausländer in der Familie haben, der sie begleitet hat.

    Viele Grüße
    mutra

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    #2
    Hallo mutra willkommen im Forum. :-)

    Du kommst ja wirklich mit einem ganz speziellen Fragenpaket, wo ich auf die meisten leider keine Antwort weiß.

    Ich würde mal versuchen mich mit der Deutschen Botschaft auf Gran Canaria oder dem deutschen Honorarkonsult in Puerto de la Cruz (Teneriffa) in Verbindung zu setzen, die können Dir vermutlich bei den Fragen mit den nötigen Papieren und ob Apostille oder nicht weiter helfen.

    Einen guten und vor allem auch mehrsprachigen Gestor kenne ich in

    Simon Sananes, der mir auch immer sehr geholfen hat.

    Liebe Grüße Tarajal :-)
    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe, eine die wir beide nicht sehen.

    Chinesische Weisheit

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      #3
      Zitat von mutra Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen!

      Nachdem wir einige Foren und viele Internetseiten durchsucht haben, möchten wir hier gerne noch ein paar spezifische Fragen zu unserer geplanten Auswanderung nach Teneriffa stellen.

      Zunächst kurz zu unserer aktuellen Situation. Ich bin Deutscher, meine Frau ist Peruanerin, wir haben zwei kleine Kinder. Wir haben einige Jahre in Peru gelebt und sind seit zwei Jahren wieder zurück in Deutschland. Meine Frau hat ein befristetes Visum für Deutschland, welches alle 2 bis 3 Jahre verlängert wird. Da wir mit der deutschen Mentalität beide nicht so richtig zurechtkommen, spielen wir schon länger mit dem Gedanken, nach Spanien (bevorzugt in den Norden Teneriffas) auszuwandern.

      Folgende Fragen konnten wir mit Hilfe des Internets noch nicht eindeutig klären und hoffen, dass wir hier Antworten finden:

      1. Müssen deutsche Dokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Einkommensteuerbescheid etc.) eine Apostille enthalten und anschließend von einem in Spanien vereidigten Übersetzer übersetzt werden, oder reicht es aus, wenn die Dokumente einfach nur von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden (also ohne Apostille)?

      2. Da wir Kinder haben, müssen wir einige Dinge bedenken, an die wir früher wahrscheinlich nicht gedacht hätten. Wir werden zunächst in Santa Cruz leben. Frage: Gibt es in Santa Cruz zu empfehlende Kinderärzte, aber auch Allgemeinärzte, Frauenärzte, Zahnärzte etc.? Wir würden uns über Erfahrungen & Empfehlungen freuen.

      3. Wir erziehen unsere Kinder zweisprachig. Unsere Frage ist, ob dann nur die deutsche Schule in Santa Cruz in Frage kommt, oder ob es auch Alternativen dazu gibt, die vielleicht etwas unbekannter sind?

      4. Es gibt ja die sogenannten Gestorias, die einem bei den Behördengängen helfen. Hier möchten wir fragen, ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat und evtl. Empfehlungen geben kann? Eigentlich sprechen wir Spanisch und haben in dieser Hinsicht keine Probleme. Aber wenn man von einer Gestoria tatsächlich Hilfe bekommt, besonders in Hinsicht auf kürzere und unkomplizierte Bearbeitung bei den Behörden, dann könnte man da zumindest mal drüber nachdenken.


      Es hat sich ergeben, dass uns meine Schwiegermutter (Peruanerin) dann gerne bei uns leben möchte, da sie sich im letzten Jahr hat scheiden lassen und nun eigentlich nichts mehr hat, was sie in Ihrer Heimat halten könnte. Laut Freizügigkeitsgesetz soll das ja möglich sein, wenn wir ihr Unterhalt gewähren, was auch der Fall ist.

      5. Nun ist unsere Frage, wie wir am Besten nachweisen, dass wir Unterhalt gewähren? Es gibt verschiedene Möglichkeiten (z.B. regelmäßige Transfers per Western Union oder Einrichtung eines spanischen Kontos für meine Schwiegermutter und dann regelmäßige Überweisungen etc.). Hat hier jemand Erfahrung, was am ehesten akzeptiert wird? Bis jetzt haben wir immer per Western Union Geld geschickt.

      Im Internet findet man leider viele Infos, die sich zum Teil widersprechen. Daher würden wir uns über Antworten und Tipps von Personen freuen, die praktische Erfahrung haben und evtl. auch einen Nicht-EU-Ausländer in der Familie haben, der sie begleitet hat.

      Viele Grüße
      mutra
      Hallo,
      Ihr sprecht doch Spanish? Warum braucht Ihr dann einen Gestor? Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass die Behoerden bei dem Auslandsamt Multiple Usos in Santa Cruz sehr, sehr hilfreich sind. Ich wuerde sehr annehmen, dass Ihr eine Apostile braucht. Am Besten nachfragen beim Konsulat, ob eine fuer alles ausreicht. Da Peru jetzt Apostillen gibt, hilft natuerlich. Wenn ihr mit mir in meinem Facebook in Verbindung tretet, (Message i.e.private Nachricht sendet) kann ich Euch auch einen super vereidigten Uebersetzer nennen. Da gibt es naemlich auch gewaltige Preisunterschiede. Solltet Ihr absolut im Zeitdruck stehen, dann ist natuerlich der Gestor angebracht. Hinzu kaeme evtl Eurer gebrauchtes Auto mitbringen. Auch bei Neuautos von Deutschland eine Wahnsinnsprozedur. Warum? Man braucht detaillierte, technische Unterlagen fuer ein Fahrzeug. Der Rest sollte gar nicht so schlimm sein.

      Gruesse

      Gabriele

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        #4
        Als Eu Bürger sollte das kein Problem sein. Im Zweifel würde ich mich eher bei der spanische Botschaft erkundigen.
        Ohne Geld würde ich es allerdings nicht empfehlen da es in Spanien nicht so einfach ist an soziale Leistungen zu kommen.

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          #5
          Erst einmal vielen Dank an alle für die Antworten und Tipps.

          Zur Apostille: Wir haben überwiegend Dokumente aus Deutschland (nicht Peru). Vielleicht gibt es hier Deutsche, die ebenso kürzlich ausgewandert sind und sagen können, ob für ihre Dokumente eine Apostille benötigt wurde.

          @gabriele099

          Von einem Gestor erhoffen wir uns einfach, dass es schneller und unkomplizierter geht. Für die peruanischen Dokumente (Geburtsurkunde meiner Frau etc.) haben wir bereits eine Apostille. Es geht eher um meine deutsche Geburtsurkunde und die meiner Kinder, Einkommensteuerbescheid vom deutschen Finanzamt etc.. Vielen dank auch für den Hinweis zum vereidigten Übersetzer, woarauf wir evt. noch zurückkommen. Unser Auto werden wir in Deutschland lassen, da wir auch ab und zu in Deutschland sein werden, und uns wohl nach einem gebrauchten Wagen in Teneriffa umschauen.

          @oceantrek

          Leider ist unsere zuständige spanische Botschaft (Berlin) nicht sehr auskunftsfreudig und wenn, dann bekommt man gerne auch mal falsche Informationen. Deshalb hatten wir hier auf Erfahrungen von Gleichgesinnten gehofft. Soziale Hilfe werden wir nicht in Anspruch nehmen.

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            #6
            Hola Mutra,

            bei mir liegen diese ganzen Behoerdengaenge schon etliche Jahre zurueck, ich versuche trotzdem das ganze noch einigermassen auf die Reihe zu bekommen: Ich hatte seinerzeit allerdings auf Tenerife geheiratet, meine Frau ist Chilenin. Gefuehlt habe ich 25 Geburtsurkunden benoetigt, die sind ja nur eine gewisse Zeit gueltig - niemand weiss warum (einmal geboren, immer geboren ) und der Standesbeamte meiner Geburtsstadt war schon nahe der Verzweiflung.

            Ich denke, du musst die Heirat in Spanien registrieren lassen. Dazu brauchst du die uebersetzte Heiratsurkunde (hab ich aber auch mehrsprachig) am besten mit Familienbuch. Apostille war bei mir im umgekehrten Fall nicht noetig (also Ehe in DE registrieren lassen). Geburtsurkunden gibts auch schon mehrsprachig/international und das reicht mit dem Stempel deines Standesamtes.

            Was du mit der deutschen Einkommensteuererklaerung machen musst, kann ich dir nicht sagen, denn ich war auf TF taetig. Auch wir hatten meine Schwiegermutter bei uns. Fuer dich bedeutet das, dass sie zuallererst Rentnerin sein muss. Fuer die Einreise musst du eine formelle Einladung vorweisen. Zwischen Spanien und Chile gibt es ein Convenio/Abkommen, welches die Familienzusammenfuehrung und die Eingliederung in die spanische Sozialversicherung regelt. Ob es ein Abkommen zwischen Peru und Spanien gibt, weiss ich nicht. Ausserdem musst du ein Einkommen nachweisen (ob in D oder ES ist da sicherlich egal). Ich hatte meine Steuerbescheide der Hacienda von TF vorgelegt, da selbstaendig.

            Ich wuerde dir empfehlen, anstatt des spanischen Konsulats doch auch einmal bei dem peruanischen Konsulat nachzufragen, wie der Hase laeuft. Mir hatte das chilenische in Santa Cruz recht gut weitergeholfen.

            Eine Gestoria wuerde ich dir auf jeden Fall empfehlen. Wenn du da eine Adresse brauchst, helfe ich dir gerne. Spricht allerdings nur spanisch.

            salu2 - der Sam

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              #7
              Na, dann versuche ich mich mal mit den Antworten. Ich habe bereits einen entsprechenden Fall beruflich begleitet.

              zu 1. Ja, erst Apostille, dann traducción jurada von einem zugelassenen Übersetzer. ODER gleich in Deutschland die Ausstellung einer internationalen Urkunde beantragen, die muss weder mit Apostille versehen noch übersetzt werden.

              zu 2. Das hängt von der Krankenversicherung ab. Anders als in Deutschland hat jede Versicherung ihre Vertragsärzte, und nur die kannst du nehmen - oder du zahlst alles selbst. Die Seguridad Social hat ohnehin ihre eigenen Zentren. Meine Erfahrungen mit 5 Kindern sind allerdings durchweg positiv mit der gesetzlichen Grundversorgung.

              zu 3. Es gibt auch noch englische Schulen. Wir haben die Kinder auf die staatliche spanische Schule geschickt und zu Hause ausschließlich deutsch gesprochen.

              zu 4. Für euch liegt der Vorteil einer Gestoría einfach nur darin, dass die genau wissen (sollten), welche Formulare wie bei welcher Behörde wann vorzulegen sind. Das spart Zeit. Kostet dafür Geld. Die Qualität der Arbeit ist recht unterschiedlich...

              zu 5. Auch für deine Frau ist die Erteilung einer "echten" Residencia erforderlich. Nachdem du als EU-Bürger das Certificado EU erhalten hast (landläufig gern "Residencia" genannt), kann deine Frau (und auch deine Schwiegermutter) die Erteilung einer Residencia beantragen. Wenn dein Einkommen ausreichend hoch ist und eine für Spanien gültige Krankenversicherung nachgewiesen werden kann, ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Die Residencia wird dann aufgrund der EU-Vorschriften in diesem Rahmen erteilt. Wenn du dann wegfällst, müssen diese Angehörigen den Fortbestand der Voraussetzungen nachweisen (Einkommen und Versicherung).

              Viel Erfolg.

              Zitat von mutra Beitrag anzeigen
              Hallo zusammen!

              Nachdem wir einige Foren und viele Internetseiten durchsucht haben, möchten wir hier gerne noch ein paar spezifische Fragen zu unserer geplanten Auswanderung nach Teneriffa stellen.

              Zunächst kurz zu unserer aktuellen Situation. Ich bin Deutscher, meine Frau ist Peruanerin, wir haben zwei kleine Kinder. Wir haben einige Jahre in Peru gelebt und sind seit zwei Jahren wieder zurück in Deutschland. Meine Frau hat ein befristetes Visum für Deutschland, welches alle 2 bis 3 Jahre verlängert wird. Da wir mit der deutschen Mentalität beide nicht so richtig zurechtkommen, spielen wir schon länger mit dem Gedanken, nach Spanien (bevorzugt in den Norden Teneriffas) auszuwandern.

              Folgende Fragen konnten wir mit Hilfe des Internets noch nicht eindeutig klären und hoffen, dass wir hier Antworten finden:

              1. Müssen deutsche Dokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Einkommensteuerbescheid etc.) eine Apostille enthalten und anschließend von einem in Spanien vereidigten Übersetzer übersetzt werden, oder reicht es aus, wenn die Dokumente einfach nur von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden (also ohne Apostille)?

              2. Da wir Kinder haben, müssen wir einige Dinge bedenken, an die wir früher wahrscheinlich nicht gedacht hätten. Wir werden zunächst in Santa Cruz leben. Frage: Gibt es in Santa Cruz zu empfehlende Kinderärzte, aber auch Allgemeinärzte, Frauenärzte, Zahnärzte etc.? Wir würden uns über Erfahrungen & Empfehlungen freuen.

              3. Wir erziehen unsere Kinder zweisprachig. Unsere Frage ist, ob dann nur die deutsche Schule in Santa Cruz in Frage kommt, oder ob es auch Alternativen dazu gibt, die vielleicht etwas unbekannter sind?

              4. Es gibt ja die sogenannten Gestorias, die einem bei den Behördengängen helfen. Hier möchten wir fragen, ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat und evtl. Empfehlungen geben kann? Eigentlich sprechen wir Spanisch und haben in dieser Hinsicht keine Probleme. Aber wenn man von einer Gestoria tatsächlich Hilfe bekommt, besonders in Hinsicht auf kürzere und unkomplizierte Bearbeitung bei den Behörden, dann könnte man da zumindest mal drüber nachdenken.


              Es hat sich ergeben, dass uns meine Schwiegermutter (Peruanerin) dann gerne bei uns leben möchte, da sie sich im letzten Jahr hat scheiden lassen und nun eigentlich nichts mehr hat, was sie in Ihrer Heimat halten könnte. Laut Freizügigkeitsgesetz soll das ja möglich sein, wenn wir ihr Unterhalt gewähren, was auch der Fall ist.

              5. Nun ist unsere Frage, wie wir am Besten nachweisen, dass wir Unterhalt gewähren? Es gibt verschiedene Möglichkeiten (z.B. regelmäßige Transfers per Western Union oder Einrichtung eines spanischen Kontos für meine Schwiegermutter und dann regelmäßige Überweisungen etc.). Hat hier jemand Erfahrung, was am ehesten akzeptiert wird? Bis jetzt haben wir immer per Western Union Geld geschickt.

              Im Internet findet man leider viele Infos, die sich zum Teil widersprechen. Daher würden wir uns über Antworten und Tipps von Personen freuen, die praktische Erfahrung haben und evtl. auch einen Nicht-EU-Ausländer in der Familie haben, der sie begleitet hat.

              Viele Grüße
              mutra
              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                #8
                @Sam

                Vielen dank für die ausführliche Antwort. Das mit den Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, die nur 3 Monate gültig sind, kenne ich aus Peru. Ich gehe davon aus, dass die Behörden daran gut verdienen. Wahrscheinlich will man damit aber auch verhindern, dass Urkunden gefälscht werden, was in Peru nicht unüblich ist.

                Da deine Erfahrungen schon etliche Jahre zurückliegen, vermute ich, dass diese nicht mehr unbedingt gelten. Wir wollen nach dem Freizügigkeitsgesetz die Residencia in Spanien beantragen, so wie es Kanarienvogel beschrieben hat.

                Auf die Gestoria kommen wir evtl. noch zurück. Befindet sich diese in Santa Cruz oder der Nähe? Das nur Spanisch gesprochen wird, stört nicht. Wichtig wäre, dass man uns da tatsächlich weiterhilft und nicht weiter verwirrt

                @Kanarienvogel

                Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich hoffe, du hast Zeit und kannst uns noch ein paar Nachfragen beantworten:

                zu 1) Apostillen bekommt man soweit ich weiß nur für offizielle Urkunden (also Geburtsurkunden etc.). Würde es beim Steuerbescheid ausreichen, wenn man diesen nur von einem in Spanien vereidigten Übersetzer übersetzen lässt?

                zu 2) Wenn man sich privat in Spanien versichert, ist es also eher Glück bei einem guten Arzt zu landen? Oder anders gefragt, wenn man aufgrund von Unzufriedenheit den Arzt wechseln möchte, muss man unter Umständen auch die Versicherung wechseln? Ich selbst bin da nicht so wählerisch, jedoch geht es mir hier besonders um meine Kinder. In die Seguridad Social werden wir nicht reinkommen.

                zu 4) Es geht uns vor allem darum Zeit zu sparen. Besonders wegen meiner Schwiegermutter, die uns max. 90 Tage begleiten darf, ohne die residencia zu beantragen. Wenn bis dahin die residencia aus welchen Gründen auch immer noch nicht beantragt ist, dann müsste meine Schiegermutter doch theoretisch wieder ausreisen, richtig? Kannst du evtl. Empfehlungen für gestorías in und um Santa Cruz geben?

                zu 5) Laut Freizügigkeitsgesetz können einen Familienmitglieder begleiten, egal ob EU- oder Nicht-EU-Ausländer. Meine Schwiegermutter ist jedoch nicht mein Familienmitglied im eigentlichen Sinne. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, dann hat meine Frau durch mich abgeleitetes Freizügigkeitsrecht und kann dadurch ihre Mutter mitnehmen. Kannst du das bestätigen bzw. kennst einen ähnlichen Fall? Ich habe auch gelesen, dass man die Familienzugehörigkeit nachweisen muss, d.h. meine Frau müsste nachweisen, dass ihre Mutter tatsächlich ihre Mutter ist (z.B. mit der Geburtsurkunde). Nur der Nachweis einer Krankenversicherung und genügend finanzieller Mittel würden also nicht ausreichen?!

                Saludos
                mutra

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                  #9
                  Hier ist die Website von Simon Sananes, er wohnt in der Nähe von Santa Cruz, trifft sich aber auch unterwegs mit euch.

                  Einfach mal anfragen. :-)

                  http://www.simonsananes.com/

                  Liebe Grüße Tarajal :-)
                  Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe, eine die wir beide nicht sehen.

                  Chinesische Weisheit

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                    #10
                    Zitat von mutra Beitrag anzeigen
                    @Kanarienvogel

                    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich hoffe, du hast Zeit und kannst uns noch ein paar Nachfragen beantworten:

                    zu 1) Apostillen bekommt man soweit ich weiß nur für offizielle Urkunden (also Geburtsurkunden etc.). Würde es beim Steuerbescheid ausreichen, wenn man diesen nur von einem in Spanien vereidigten Übersetzer übersetzen lässt?

                    zu 2) Wenn man sich privat in Spanien versichert, ist es also eher Glück bei einem guten Arzt zu landen? Oder anders gefragt, wenn man aufgrund von Unzufriedenheit den Arzt wechseln möchte, muss man unter Umständen auch die Versicherung wechseln? Ich selbst bin da nicht so wählerisch, jedoch geht es mir hier besonders um meine Kinder. In die Seguridad Social werden wir nicht reinkommen.

                    zu 4) Es geht uns vor allem darum Zeit zu sparen. Besonders wegen meiner Schwiegermutter, die uns max. 90 Tage begleiten darf, ohne die residencia zu beantragen. Wenn bis dahin die residencia aus welchen Gründen auch immer noch nicht beantragt ist, dann müsste meine Schiegermutter doch theoretisch wieder ausreisen, richtig? Kannst du evtl. Empfehlungen für gestorías in und um Santa Cruz geben?

                    zu 5) Laut Freizügigkeitsgesetz können einen Familienmitglieder begleiten, egal ob EU- oder Nicht-EU-Ausländer. Meine Schwiegermutter ist jedoch nicht mein Familienmitglied im eigentlichen Sinne. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, dann hat meine Frau durch mich abgeleitetes Freizügigkeitsrecht und kann dadurch ihre Mutter mitnehmen. Kannst du das bestätigen bzw. kennst einen ähnlichen Fall? Ich habe auch gelesen, dass man die Familienzugehörigkeit nachweisen muss, d.h. meine Frau müsste nachweisen, dass ihre Mutter tatsächlich ihre Mutter ist (z.B. mit der Geburtsurkunde). Nur der Nachweis einer Krankenversicherung und genügend finanzieller Mittel würden also nicht ausreichen?!

                    Saludos
                    mutra
                    Ich helfe gern, und ich nehme mir auch Zeit. Allerdings geht das nun schon in die Richtung detaillierte Einzelfallberatung. Die mache ich nicht kostenlos - kann ich auch gar nicht. Auf meiner Website www.einwanderung.es findest du meine Kontaktdaten, oder du meldest dich per PN.
                    Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                      #11
                      Man könnte sich auch hier grundlegend informieren, und eventuell alles auf Papier bekommen, sodaß man Argumente in der Hand hat:

                      Generalkonsulat des Königreichs Spanien

                      Leiterin / Leiter
                      Herr Carlos Medina Drescher, Generalkonsul (15.08.2015)
                      Ort: Stuttgart
                      PLz: 70192
                      Telefon: +49 711 997 98 00
                      Fax: +49 711 226 59 27
                      Postadresse:
                      Lenzhalde 61

                      Öffnungszeiten
                      Mo. - Fr. 08.30. - 14.00 Uhr

                      Amtsbezirk / Konsularbezirk:
                      Land Baden-Württemberg
                      Abteilungen:
                      Agrupacion Escolar de Lengua y Cultura Espanolas:
                      Senefelderstraße 109, 1. Stock;
                      70176 Stuttgart
                      Tel.: +49 711 226 88 79
                      E-Mail: cog.stuttgart@maec.es
                      ******************************************

                      ?

                      Nein, nichts Neues !

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                        #12
                        @Kanarienvogel

                        Uns war nicht bewusst, dass du auch professionell berätst. Ehrliche Arbeit soll natürlich nicht umsonst sein. Ich werde mich dann über die Webseite melden.

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