Hallo Zusammen,
ich bräuchte mal Eure Hilfe. Vor kurzem hatte ich einen kleinen Unfall und habe mir dabei einen Schneidezahn abgebrochen. Hier muss nun eine Krone gemacht werden.
Versichert bin ich nur bei der Seguridad Social und bin davon ausgegangen, dass, anders als in Deutschland, keine Teilleistung der Krankenkasse erfolgt. Daher habe ich den Kostenplan nur an meine deutsche Unfallversicherung gesendet und ihnen mitgeteilt, dass in Spanien keine Kostenübernahmen für Zahnbehandlungen durch die Seguridad Social erfolgen. Ausnahme soweit ich weiss nur bei Arbeitsunfällen.
Das ist doch so richtig, oder?! Natürlich werden die einen Nachweis darüber haben wollen, dass es keinen weiteren Leistungsträger für den Schaden gibt.
Ich hab schon im Internet gesucht, aber nichts gefunden, was dies belegt. Weiss jemand vielleicht eine Quelle, in der das stichfest steht?
Vielen Dank schonmal und liebe Grüsse
ich bräuchte mal Eure Hilfe. Vor kurzem hatte ich einen kleinen Unfall und habe mir dabei einen Schneidezahn abgebrochen. Hier muss nun eine Krone gemacht werden.
Versichert bin ich nur bei der Seguridad Social und bin davon ausgegangen, dass, anders als in Deutschland, keine Teilleistung der Krankenkasse erfolgt. Daher habe ich den Kostenplan nur an meine deutsche Unfallversicherung gesendet und ihnen mitgeteilt, dass in Spanien keine Kostenübernahmen für Zahnbehandlungen durch die Seguridad Social erfolgen. Ausnahme soweit ich weiss nur bei Arbeitsunfällen.
Das ist doch so richtig, oder?! Natürlich werden die einen Nachweis darüber haben wollen, dass es keinen weiteren Leistungsträger für den Schaden gibt.
Ich hab schon im Internet gesucht, aber nichts gefunden, was dies belegt. Weiss jemand vielleicht eine Quelle, in der das stichfest steht?
Vielen Dank schonmal und liebe Grüsse
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