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    #21
    Vielleicht gibt es so eine Art "Teilzeit-Unternehmer" bei der SegSoc. Ich habe so etwas bei Geschäftsführern gesehen, die in mehreren aktiven SL arbeiten. Sie zahlen aber nicht in jeder SL den vollen Betrag, sondern entsprechend der Stunden, die sie dort planmäßig arbeiten. Auch, wenn sie in einigen der Gesellschaften nicht Teilhaber sind, sondern "normale" Angestellte.

    Unbedingt versierten Steuerberater auf den Kanaren fragen! Ich empfehle dafür immer gern die Gestoría Quintero in El Sauzal oder Puerto de la Cruz.
    Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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      #22
      Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
      Vielleicht gibt es so eine Art "Teilzeit-Unternehmer" bei der SegSoc. Ich habe so etwas bei Geschäftsführern gesehen, die in mehreren aktiven SL arbeiten. Sie zahlen aber nicht in jeder SL den vollen Betrag, sondern entsprechend der Stunden, die sie dort planmäßig arbeiten. Auch, wenn sie in einigen der Gesellschaften nicht Teilhaber sind, sondern "normale" Angestellte.

      Unbedingt versierten Steuerberater auf den Kanaren fragen! Ich empfehle dafür immer gern die Gestoría Quintero in El Sauzal oder Puerto de la Cruz.
      So ich habe es mal wieder gegoogelt. Es lebe das Internet.

      Das Zauberwort heisst: Pluriactvidad, d.h. gleichzeitig Angestellter und Autonomo zu sein.
      Erst einmal muss für beides die Seguridad Social bezahlt werden.
      Kann dann in den ersten 4 Monaten des Folgejahres eine teilweise Rückerstattung beantragt werden (kommt nicht von alleine).
      Sobald beide Zahlungen zusammen eine Sozialversicherungssumme von 11.079,45 Euros jährlich übersteigen, können 50% von den weiteren Beitragen rückerstattet werden, jedoch nicht mehr als 50% des Autonomobeitrages.
      Fazit: Maximal 50% der Autonomogebühr werden wieder erstattet. Erst einmal beide Quoten bezahlen. Wer jedoch einen schlecht bezahlten Job hat bekommt viel weniger oder evtl. gar nichts zurück. Bei 11.079,45 Euros jáhrlich komme ich monatlich auf 923,28 Euros Sozialversicherung. Erst was darüber hinausgeht kann zu 50% erstattet werden.

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        #23
        Super Info. Danke.
        Kannst du mir noch kurz nen Link schicken, wo du das gefunden hast?
        Alles wird Gut!
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          #24
          Aber gerne doch:

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