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    #1

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    Eine Bekannte, seite Jahren fest angestellt, möchte zusätzlich einen Online-Shop mit kanarischen Produkten eröffnen. Hauptzielgruppe sind Deutsche in Deutschland.
    Jetzt ist die Frage: besser in Deutschland anmelden oder auf Teneriffa.
    Ich gehe mal davon aus, dass es für beiden Verfahren Vor- und Nachteile gibt.
    IGIC / Mehrwertsteuer: auf den Kanarn viel günstiger - spricht dann für die Kanaren
    Gewerbe: in Deutschland kann man ein Gewerbe anmelden ohne Krankenversicherung und Rentenversicherungsbeitrage zu zahlen, auf Teneriffa müsste dann sicherlich die Seguridad Social für Autonomos bezahlt werden, obwohl ja schon seitens des aktuellen Arbeitgebers abgeführt wird: spricht für Deutschland.
    Hat jemand noch einen hilfreichen Hinweis?
    Wird gerne angenommen.

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    #2
    ... ich glaube, das regelt sich über die Beantwortung folgender Fragen:

    - gute spanische Sprachkenntnisse vorhanden?

    - wo hält sie sich überwiegend auf und kann rasch vor Ort Dinge regeln?

    - Geschäftssitz und Eintragung ist gleich Gerichtsstand.

    - vertrauenswürdige und gute Partner in Spanien für Rechts- und Steuerfragen?

    - Deutsche in Deutschland würden wohl lieber in einem dt. Shop einkaufen.

    - aus Kundensicht: beim Kauf ex Spanien fallen zusätzliche Zoll- und höhere Versandkosten an; die Lieferzeiten sind deutlich länger.

    - fallen Kosten für ein Zwischenlager an?

    - wird für die Waren eine Zwischenfinanzierung benötigt?
    .

    BlogBimmel

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      #3
      Danke für die prompte Antwort.

      Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
      ...

      - gute spanische Sprachkenntnisse vorhanden?
      Selbstverständlich

      Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
      - wo hält sie sich überwiegend auf und kann rasch vor Ort Dinge regeln?
      In Spanien, wie gesagt fest angestellt

      Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
      - Geschäftssitz und Eintragung ist gleich Gerichtsstand.
      Das ist klar, dürfte aber nicht ausschlaggebend sein

      Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
      - vertrauenswürdige und gute Partner in Spanien für Rechts- und Steuerfragen?
      genausowenig wie in Deutschland. Müsste in beiden Ländern jemand gesucht werden.

      Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
      - Deutsche in Deutschland würden wohl lieber in einem dt. Shop einkaufen.
      Der Shop wird ja auf deutsch veröffentlicht. Ich denke, die meisten Käufer schauen gar nicht erst ins Impressum

      Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
      - aus Kundensicht: beim Kauf ex Spanien fallen zusätzliche Zoll- und höhere Versandkosten an; die Lieferzeiten sind deutlich länger.
      Die Ware muss aber so oder so nach Deutschland geschickt werden. Entweder von hier direkt zum Kunden oder erst ins Zwischenlager und dann zum Kunden (doppelte Versandkosten)

      Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
      - fallen Kosten für ein Zwischenlager an?
      Lager wird sowieso benötigt auf Teneriffa oder in Deutschland

      - wird für die Waren eine Zwischenfinanzierung benötigt?[/QUOTE]
      Ich denke eher nicht, erst einmal klein anfangen, schauen was geht.

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        #4
        und nun wieder der böse olbi,googel doch mal nach kanarischen und spanischen produkten ,bei kaufland zum beispiel gibt es jede menge kanarische produkte ,aber alle weit aus billiger wie bei uns,selbst die kanarischen tomaten sind in berlin auf dem markt billiger,wie die das machen bleibt wohl ein Rätsel.ich wollte mal kompost auf der insel machen und bin gehörig auf die fresse gefallen,bekommst du von klasmann billiger wie die herstellungskosten sind,das leben ist halt so ungerecht.
        und schaue mal nach den versandkosten,ich habe erst vor kurzem eine brille eines forianers nach deutschland express versendet 10 euro und der brief war 2 wochen auf reise,
        Zuletzt geändert von gomeroteufel; 07.07.2013, 12:31.

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          #5
          Da muss ich gomeroteufel Recht geben.
          Was ich jetzt sage meine ich im Ernst:
          Betreibe den shop erst mal "probehalber" über 6 Monate. Solltest du in dieser Zeit in den 3 (drei !!!!) stelligen Umsatzbereich kommen, dann kannst du immer noch über eine Gewerbeanmeldung nachdenken.
          Ich habe in meinem Bekanntenkreis shop Betreiber genau in diesem Bereich tätig, die viel Arbeit und Energie in das Projekt gesteckt haben. Nach einem Jahr die Erkenntnis: ausser Spesen nichts gewesen. Alleine die Versandkosten machen jede Kalkulation überflüssig. Zudem sind, wenn Aldi "Spanische Woche" hat, die Produkte wesentlich günstiger als hier. Wozu sollte sich ein Käufer das digitale Gedönse antun, um dann sein Gläschen mojo beim Deutschen Zoll abholen?

          Kommt gut durch, Thomas
          Wir sind keine Menschen die eine spirituelle Erfahrung machen, sondern SPIRIT der gerade eine materielle Erfahrung macht - und dieser Spirit ist in ALLEN Dimensionen gleichzeitig .

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            #6
            hier gibts canarische spezialitäten

            eine in berlin, die andere in chio

            http://www.forumteneriffa.de/tenerif...ueche-254.html
            ************************
            Lieber Ratten im Keller
            als Verwandte im Haus

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              #7
              Gewerbe

              wir wollen Euch hier nicht die Idee vermießen

              aber ich bestelle schon lange kanarische und sonstige spanische Produkte online und problemlos bei einem Händler in Berlin

              Vieles von dem bisher geschriebenen stimmt und soll nur als Brainstorming dienen.

              Von der Umsetzung kann Euch niemand abhalten, aber ich hätte gerne früher so ein Forum im Background gehabt um andere Meinungen und Erfahrungen zu kennen.
              Hätte mir als Nichtkaufmann bei einigen Unternehmen nicht so die Finger verbrannt.

              Wenn ich in einem anderen thread lesen muss wie jemand Geld verbrennen will mit teuren Automaten kommen mir bald die Tränen. Da fehlt ein erfahrener Kaufmann der Aufwand und evt. Gewinn berechnen kann oder wenigstens ausrechnen kann wieviel tausend Euro im Monat aus so einem Automat rausgeholt werden müssen.

              Das Gleiche hier mit Transport , Zoll etc. nicht zu vernachlässigen

              Aber ich war auch mal jung und wollte unbedingt meine Ideen und Vorhaben durchsetzen
              War halt Lehrgeld


              Gruss
              der Mainzer

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                #8
                Vielen Dank für alle Eure Ratschläge.
                Es wird nicht erwartet damit reich zu werden.
                Ein fester Job ist vorhanden und soll (erst einmal) nicht aufgegeben werden.
                Das mit 6 Monate probehalber ist so eine Sache, ohne ein Gewerbe anzumelden ist das Steuerhinterziehung. Und ohne Gewerbe kann man sicherlich auch keine Kreditkarten- oder PayPal-Abrechnungen vornehmen.
                Die Internetseite kann selbst gebaut werden, da fallen also keine großen Kosten an. Die Finanzierung steht um erst einmal einen Grundstock an Ware zu kaufen. Nach und nach - je nach Resonanz - soll das Sortiment erweitert werden. Viel verbrennen kann man da eigentlich nicht. Die Verhandlung mit den Lieferanten steht noch aus. Noch keine Ahnung wie groß die Gewinnspanne sein wird.
                Die Frage war, wenn ein Gewerbe in Deutschland angemeldet wird, kostet das so gut wie gar nichts aber dann muss man sicherlich auch die deutsche Mehwertsteuer berechnen. Wenn das Gewerbe in Spanien angemeldet wird, gilt die spanische IVA oder kanarische IGIC und soweit mir bekannt sind die kanarischen Produkte steuerfrei, aber dann muss man eben - trotz festem Job - die Autonomo-Gebühr bezahlen. Muss für kanarische Produkte in Deutschland Zoll bezahlt werden?
                Ihr seid alle ganz toll.

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                  #9
                  Zoll

                  Ich habe mal gegoogelt.
                  Alle Lieferungen an Privatpersonen bis 22 Euros sind zoll- und umsatzsteuerfrei.
                  Alle Lieferungen an Privatpersonen bis 150,00 Euros sind zollfrei, es fällt jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer an, welche 19% (bei Lebensmitteln 7%) beträgt.
                  Ich vermute jedoch, dass der deutsche Zoll doch nicht so gründlich ist, alle Produkte die ich bisher online bestellt und an meine Familie verschickt habe, wurden nicht kontrolliert. Der Käufer müsste jedoch diese Kosten tragen, ob er dann noch einmal kauft ist eher fragwürdig.

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                    #10
                    Ust

                    Also mit der zuletzt genannten Interpretation wäre ich vorsichtig....

                    Ich denke das o.g. sollte man bedenken überleg mal die ganze Rennerei mit Bestellung, Rechnung Verwaltung, Abrechnung, Steuern usw. also dürfte fraglich bleiben

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                      #11
                      zumal Zollgebühren auch auf die Versandkosten erhoben werden
                      Wir sind keine Menschen die eine spirituelle Erfahrung machen, sondern SPIRIT der gerade eine materielle Erfahrung macht - und dieser Spirit ist in ALLEN Dimensionen gleichzeitig .

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                        #12
                        Gelöscht, an dieser Art Brainstorming beteilige ich mich nicht.
                        Zuletzt geändert von Gerrit; 07.07.2013, 17:30.

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                          #13
                          Einfuhrsteuer

                          Jedenfalls weiss ich jetzt, warum die Lieferanten immer zu niedrige Rechnungen beilegen, damit der Gesamtwert unter 22 Euros bleibt.
                          Da wird also schon von allen Seiten seit Jahren der Zoll "beschissen" und es scheint zu funktionieren.

                          Damit erübrigt sich wieder die Frage wo das Gewerbe angemeldet werden sollte.
                          Um den Zoll und die Einfuhrsteuer zu umgehen: Auf den Kanarischen Inseln.
                          Gemeinsam kommt man weiter.

                          Danke für das Brainstorming.

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                            #14
                            ist halt immer heikel wenn der Salat durch einen Zufall auffliegt.... wegen vermutlich weniger Euros an Einnahmen




                            ps: selbst wenn das funktioniert müsste sie mindestens die span. MWST abführen oder ggfs. als Kleinstunternhemer aber das dürfte sich kaum rechnen
                            Zuletzt geändert von Lucky2020; 07.07.2013, 17:46.

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                            • Schriftgröße
                              #15
                              > Um den Zoll und die Einfuhrsteuer zu umgehen:
                              > Auf den Kanarischen Inseln.

                              Zoll und EUSt. sind in D in jedem Fall zu entrichten, egal, wo die Lieferfirma angemeldet ist.
                              Außer natürlich, Ihr verfolgt Eure Betrugsidee weiter . . .

                              Wolfgang
                              Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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                                #16
                                Also wenn das Gewerbe als Einzelunternehmer/Autonomo geführt werden soll, stellt sich die Frage des "Wo" eigentlich nicht. Das Gewerbe wird dann dort angemeldet werden müssen, wo der Wohnsitz besteht. Also der gewöhnliche Aufenthalt und damit die Steuerpflicht. Schließlich ist man Unternehmen und Privatperson in einer Person.

                                Am besten wäre nach meiner Meinung ein Unternehmen in Spanien, das eine Niederlassung in Deutschland betreibt. Die Niederlassung müsste dann auch ein Lager sowie die Versandabteilung haben und kann so lange Versandwege und unerfreuliche Zoll- und Steuernachzahlungen für Endkunden vermeiden.

                                Statt Niederlassung wäre ja, im kleinen Rahmen auch möglich, dass man mit einem Partner in Deutschland zusammenarbeitet, der die Ware lagert und an die Endkunden versendet und dafür einen Teil der Marge einbehält oder ähnliches.

                                Gerade Kunden in Deutschland sind beim Onlineshopping sehr verwöhnt. Versandzeiten von 3 Tagen gelten als zu lange, Rücksendungen müssen bequem und einfach möglich sein und dass der Postbote noch Zollgebühren und Steuern verlangt wäre ein No-Go. A

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                                  #17
                                  Zitat von kieckbusch Beitrag anzeigen
                                  > Um den Zoll und die Einfuhrsteuer zu umgehen:
                                  > Auf den Kanarischen Inseln.

                                  Zoll und EUSt. sind in D in jedem Fall zu entrichten, egal, wo die Lieferfirma angemeldet ist.
                                  Außer natürlich, Ihr verfolgt Eure Betrugsidee weiter . . .

                                  Wolfgang
                                  Die Idee war eigentlich einen Online-Shop zu eröffnen, nicht irgendjemanden zu betrügen. Wobei ich nicht einsehe, warum ich dem deutschen Zoll dabei behilflich sein soll Steuern zu kassieren. Wenn ich mich bei Ebay oder anderen Shops umschaue gehen evtl. Zollgebühren und Steuern immer zu Lasten des Käufers, insofern der Zoll das kontrolliert. Ich persönlich habe schon viel im Internet gekauft, auf den Kanaren, China u.s.w. und musste noch nie Zollgebühren und Steuern bezahlen. Auf den entsprechenden Seiten wird das auch klar im "Kleingedruckten" so angegeben.
                                  Ich wehre mich gegen den Ausdruck "Betrugsidee". In meinem ganzen Leben habe ich noch nie jemanden betrogen. Und sicherlich hat jeder von uns schon einmal bei der Steuer zu seinen Gunsten geschummelt....Dann würde es sich ja bei allen Online-Shops die ausserhalb der EU tätig sind um Betrüger handeln.

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                                    Zitat von Tf-Sonne Beitrag anzeigen
                                    Also wenn das Gewerbe als Einzelunternehmer/Autonomo geführt werden soll, stellt sich die Frage des "Wo" eigentlich nicht. Das Gewerbe wird dann dort angemeldet werden müssen, wo der Wohnsitz besteht. Also der gewöhnliche Aufenthalt und damit die Steuerpflicht. Schließlich ist man Unternehmen und Privatperson in einer Person.

                                    Am besten wäre nach meiner Meinung ein Unternehmen in Spanien, das eine Niederlassung in Deutschland betreibt. Die Niederlassung müsste dann auch ein Lager sowie die Versandabteilung haben und kann so lange Versandwege und unerfreuliche Zoll- und Steuernachzahlungen für Endkunden vermeiden.

                                    Statt Niederlassung wäre ja, im kleinen Rahmen auch möglich, dass man mit einem Partner in Deutschland zusammenarbeitet, der die Ware lagert und an die Endkunden versendet und dafür einen Teil der Marge einbehält oder ähnliches.

                                    Gerade Kunden in Deutschland sind beim Onlineshopping sehr verwöhnt. Versandzeiten von 3 Tagen gelten als zu lange, Rücksendungen müssen bequem und einfach möglich sein und dass der Postbote noch Zollgebühren und Steuern verlangt wäre ein No-Go. A
                                    Das ist natürlich eine super-Idee, nur am Anfang evtl. nicht durchführbar. Man müsste dann ja schon im voraus eine größere Menge kaufen und nach Deutschland verschiffen lassen, dann fallen Einkauf, Tranportkosten, Zollgebühren und Einfuhrsteuer und Lagerkosten an. Bis man allerdings weiss, welche Ware gekauft wird und in welchen Mengen, ist das ein wenig riskant. Es sei denn man hätte nur ein einziges Produkt. Ich denke, wenn der Laden mal läuft, muss es so laufen.

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                                      #19
                                      Würde raten mal zur Getoria zu gehen, sonst kann es u.U. Stress mit dem FA ggfs. Zoll geben. So adhoc würde ich auch sagen Sitz in Tene Produkte von Spanien nach D somit Automo. Müsste m.E. schon ein gutes und besonderes Produkt sein aber viel Erfolg!

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                                        #20
                                        Die Frage nach dem WO wurde schon beantwortet. Das geht nur hier.

                                        IGIC/Mehrwertsteuer:
                                        Ich gehe davon aus, dass die Käufer alle Privatkunden sind.
                                        Hier erstellst du deine Rechnungen alle ohne die sog. IGIC, da du die Waren nachweislich ausführst.
                                        (gleiches Verfahren gilt auch andersherum, siehe CONRAD, AMAZON etc.)
                                        Die Angabe deiner Steuernummer (NIF, ist zwar die gleiche wie die NIE, jedoch ists halt eben erst eine NIF, wenn du dein Gewerbe angemeldet hast.) ist Pflicht.
                                        Für den Zoll (ausgeschrieben bedeutet das Wort EINFUHRZOLL) bzw. MwSt (in diesem Fall handelt es sich um eine Einfuhrumsatzsteuer) ist in jedem Fall dein Käufer verantwortlich.
                                        Je nachdem, welche Waren du versendest, fällt nicht einmal Zoll an sondern nur die entsprechende Einfuhrumsatzsteuer. Das kann man erst beantworten, wenn man weiß, um welche Produkte es sich handelt.

                                        Einfuhrumsatzsteuer: Hier gibts es eine Grenze (wimre 22,00€) bis zu der keine Steuer für deinen Käufer anfällt.

                                        In jedem Fall brauchst du dir über beide Sachen keine Gedanken zu machen, da hier der jeweilige Käufer in der Verantwortung ist.

                                        Die Frage nach dem Autonomo ist nicht so leicht zu beantworten, insbesondere ob und wieviel Seguridad Social du bezahlen musst. Es wäre unlogisch, wenn du den kompletten SS-Beitrag zweimal bezahlen sollst. Hierfür wäre auf jeden Fall ein Gestor aufzusuchen.

                                        Und noch was zu deiner Idee: Nur Mut, wenn die Idee gut ist und alles gut organisiert wird, warum sollte es nicht funktionieren?

                                        PS: Lass dich von den "Mützen" in diesem Forum nur nicht unterkriegen
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