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    #21
    Nach dem, was ich gehört habe (und bei anderen erlebt), will das Finanzamt dann auch wissen, woher das Geld stammt. Bareinzahlungen ab 3000 ? monatlich müssen von der Bank gemeldet werden. Schummeln ist da schon sehr schwer...

    Und wenn der Erbe 200000 ? aus dem Tresor nimmt, sie aber in der Erbschaftssteuererklärung nicht angibt, dann sind sie Schwarzgeld. Obwohl sie vorher weiß waren. Das wäre dann Geldwäsche rückwärts...
    Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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      #22
      Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
      @Virginia: Auswendig weiß ich die Quelle nicht mehr. Da müsste ich erst selbst noch mal auf Suche gehen, aber dieses Freizeitvergnügen kann ich mir in den nächsten Tagen nicht leisten. Bitte habe also noch etwas Geduld. Den von mir geschilderten Fall habe ich tatsächlich erlebt; es ging um ein Chalet in La Quinta. Den konkreten Einzelfall wirst du sicher nirgends nachlesen können (ich würde so etwas auch nicht posten, wenn es mir passiert wäre... ). Die gesetzliche Regelung hierzu, da muss ich erst mal nachsehen. Der Notar, der Gestor und Steuerberater, die Bank und ein Beamter des Finanzamtes haben mir seinerzeit diese Praxis als rechtlich möglich bestätigt. Ob und inwieweit sich da was geändert hat, weiß ich nicht. Ich bin auch nicht mit allen gängigen Schwarzgeld-Tricks vertraut, denn ich benutze die nicht. Und was andere an Verbrechen an der Allgemeinheit verüben, ist deren Privatsache. Das will ich gar nicht wissen.

      Aber ich schau mal nach. Da findet sich mit Sicherheit in den Tiefen des BOE und BOC ein aktueller Hinweis auf die aktuelle Rechtslage...
      Mich würde vor allem auch interessieren, wie so eine escritura bzw. Grundbuchauszug dann ausgesehen hat: auf wessen Namen stand dann das Eigentum, auf den spanischen Staat? Wer hat das unterschrieben?
      Und ja, ich habe Geduld genug, um auf eine klärende Antwort zu warten
      Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
      obwohl sie keinen Schimmer haben.
      Heinz Erhardt

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        #23
        @Virginia: Das ist dann doch ein wenig zu persönlich, um es in so einem Forum zu posten. Welche staatliche (oder autonome) Institution wie in den Besitz gelangt ist, hab ich damals nicht erfahren. Geht mich ja auch nix an. Entscheidend war, dass der Verkäufer mit dem Schwarzgeld unbehelligt von dannen ziehen konnte, und der Käufer nur mit den laut Escritura mit dem Verkäufer ausgehandelten Betrag entschädigt wurde.

        Ich werde das auch vor August nicht mehr schaffen, dazu muss ich lange und tief in den spanischsprachigen Amtsblättern graben. Habe erst heute wieder drei neue Kundentermine bekommen. Da ist jedesmal ein Vormittag weg, plus Vor- und Nachbereitung. Und der Abreisetermin rückt immer näher - da hat dieses Thema bei mir Priorität 45...

        Vielleicht kannst du (oder jemand anders, den es brennend interessiert) über Google die entsprechenden Veröffentlichungen im B.O.E. und im B.O.C. heraussuchen. Du musst dazu mindestens 15 Jahre zurückgehen.

        Oder du hakst das Ganze unter "nur von akademischem Interesse" ab, und fragst einen guten Berater nach der aktuellen Rechtslage. Vorschlag hierzu: Asesoría Quintero (El Sauzal und Puerto de la Cruz), ah asesores (nur spanisch und englisch, El Toscal-La Longuera), auch ZEC Consulting (Puerto de la Cruz).
        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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          #24
          @Virginia: Das ist dann doch ein wenig zu persönlich, um es in so einem Forum zu posten. Welche staatliche (oder autonome) Institution wie in den Besitz gelangt ist, hab ich damals nicht erfahren. Geht mich ja auch nix an. Entscheidend war, dass der Verkäufer mit dem Schwarzgeld unbehelligt von dannen ziehen konnte, und der Käufer nur mit den laut Escritura mit dem Verkäufer ausgehandelten Betrag entschädigt wurde.

          Ich werde das auch vor August nicht mehr schaffen, dazu muss ich lange und tief in den spanischsprachigen Amtsblättern graben. Habe erst heute wieder drei neue Kundentermine bekommen. Da ist jedesmal ein Vormittag weg, plus Vor- und Nachbereitung. Und der Abreisetermin rückt immer näher - da hat dieses Thema bei mir Priorität 45...

          Vielleicht kannst du (oder jemand anders, den es brennend interessiert) über Google die entsprechenden Veröffentlichungen im B.O.E. und im B.O.C. heraussuchen. Du musst dazu mindestens 15 Jahre zurückgehen.

          Oder du hakst das Ganze unter "nur von akademischem Interesse" ab, und fragst einen guten Berater nach der aktuellen Rechtslage. Vorschlag hierzu: Asesoría Quintero (El Sauzal und Puerto de la Cruz), ah asesores (nur spanisch und englisch, El Toscal-La Longuera), auch ZEC Consulting (Puerto de la Cruz).
          Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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            #25
            Erbschaftssteuer - Entscheidung des EU-Gerichtshofes aus 12/2014

            Habe heute ein diesbezügliches Schreiben erhalten.
            Angeblich hat der EUGH (EU Court of Justice´s C-127/12)entschieden, dass die unterschiedlich hohe Erbschaftssteuer für Residente bzw. nicht Residente unzulässig ist!

            Wäre ja schön, wer aber die Untiefen der Justiz in E kennt...

            Ob das Angebot des Versenders seriös ist, kann ich natürlich nicht beurteilen!!!
            Nähere Angaben unter http://spanishlegalreclaims.com/de/

            Kosten entstehen angeblich nur im Fall des Erfolges.

            Lieben Gruß
            Peter
            Jeder Mensch macht Fehler.
            Das Kunststück liegt darin, sie zu machen, wenn keiner zuschaut!
            Peter Ustinov

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              #26
              Diese Entscheidung stimmt, die bisherige Regelung ist nicht EU-konform und muss geändert werden. Aber: Jetzt muss das erst einmal umgesetzt werden... Und wie das auf zurückliegende Fälle angewandt wird, steht auch noch in den Sternen.

              Na ja, wir kennen das ja. Ma?ana, ma?ana ...
              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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