Nach dem, was ich gehört habe (und bei anderen erlebt), will das Finanzamt dann auch wissen, woher das Geld stammt. Bareinzahlungen ab 3000 ? monatlich müssen von der Bank gemeldet werden. Schummeln ist da schon sehr schwer...
Und wenn der Erbe 200000 ? aus dem Tresor nimmt, sie aber in der Erbschaftssteuererklärung nicht angibt, dann sind sie Schwarzgeld. Obwohl sie vorher weiß waren. Das wäre dann Geldwäsche rückwärts...
Und wenn der Erbe 200000 ? aus dem Tresor nimmt, sie aber in der Erbschaftssteuererklärung nicht angibt, dann sind sie Schwarzgeld. Obwohl sie vorher weiß waren. Das wäre dann Geldwäsche rückwärts...


). Die gesetzliche Regelung hierzu, da muss ich erst mal nachsehen. Der Notar, der Gestor und Steuerberater, die Bank und ein Beamter des Finanzamtes haben mir seinerzeit diese Praxis als rechtlich möglich bestätigt. Ob und inwieweit sich da was geändert hat, weiß ich nicht. Ich bin auch nicht mit allen gängigen Schwarzgeld-Tricks vertraut, denn ich benutze die nicht. Und was andere an Verbrechen an der Allgemeinheit verüben, ist deren Privatsache. Das will ich gar nicht wissen. 

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