Spanischer Rentenanspruch

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    #1

    Spanischer Rentenanspruch

    Ich war bis 2002 in Deutschland selbstständig, habe also nicht in die normale Rentenversicherung eingezahlt. Seit 2003 bin ich als Autonomo hier tätig und zahle jeden Monat die ca. 280 Euro Sozialabgaben. Nächstes Jahr will ich mich aber mit 68 Jahren dann doch zur "Ruhe" setzen. Ich habe gehört, daß es hier erst eine Rente ab 15 Jahren Beitragszahlung gibt. Was ist dann mit meinen Beiträgen von 11-12 Jahren ? Kann ich mir die erstatten lassen ?
    Dle mit den lautesten Meinungen haben meistens nicht die leiseste Ahnung

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    #2
    Hallo,
    sieh mal hier nach!

    http://www.enterspain.com/?Arbeiten-...ng/Altersrente

    Aber es wird wohl kaum einen Menschen geben welcher niemals in die Rentenversicherung eingezahlt hat -
    zb. Lehre - Arbeitslosigkeit - etc.

    Dann würde ich noch empfehlen bei der Spanischen Rentenversicherung
    mal einfach nachfragen - Spanisch wirst Du ja wohl nach 10 Jahren können.

    Viel Glück
    Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

    Gruß Günter

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      #3
      Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
      Aber es wird wohl kaum einen Menschen geben welcher niemals in die Rentenversicherung eingezahlt hat -
      zb. Lehre - Arbeitslosigkeit - etc.
      doch, leider ich. War niemals arbeitslos, habe aber immer in eine berufsständische Rentenversicherung eingezahlt, die rechnen die hier bezahlten Rentenbeiträge nicht an.
      Dle mit den lautesten Meinungen haben meistens nicht die leiseste Ahnung

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        #4
        Hallo chteneriffa

        berufsständische Versicherung?
        In Deutschland?
        Nach Deutschen Recht reicht zur Altersrente > 65 5 Jahre Beitrag.

        Ich habe über 40 Jahre in Deutschland
        und einige Jahre in anderen EU Ländern gearbeitet und eingezahlt und bekomme aus
        3 Ländern Rente.

        Ich denke wenn Du mal der Spanischen Rentenversicherung nachfragst bekommst du eine bessere Auskunft wie hier von mir oder von anderen Forummitgliedern -

        Fakt ist man sollte "ein ganz klein wenig" VOR dem Rentenbeginn an seine Altersicherung denken.

        Ach so noch was :

        in dem Link den ich dir schickte steht noch was von Renten wenn die Zeiten nicht ausreichen - lies mal nach.


        Gruß Günter
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        Gruß Günter

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          #5
          Also, dann sieht es wohl so aus:

          In Deutschland musst du 15 Beitragsjahre haben. Hast du nicht, kriegst du nicht. Also kein Rentenanspruch. Vielleicht kannst du deine Beiträge auszahlen lassen? (Ich bin da schon mehr als 15 Jahre raus, also nicht mehr auf dem neuesten Stand.)

          In Spanien musst du dich 5 Jahre legal aufgehalten haben, um Anspruch auf die "pensión no contributiva" zu haben. Die ist wenig (hoffentlich hast du schuldenfreies Wohneigentum), aber mit kostenloser Krankenversicherung. Sollten die Ansprüche durch spanische Beiträge höher sein, kriegst du natürlich die höhere Rente.

          Genauere Informationen bekommst du bei der INSS (für Spanien) und bei den Rentenversicherungsträgern in Deutschland. Du hast bestimmt die Möglichkeit, im Internet die aktuellen Kontaktdaten deiner berufsständischen Versicherung abzufragen.
          Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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            #6
            @Kanarienvogel

            ganz so stimmt dies nicht:
            Laut Deutscher Rentenversicherung ( ehemals LVA BFA ) gilt folgende:

            Die Regelaltersrente
            Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Regelaltersrente sind:
            Wer eine Regelaltersrente bekommen will, musste bis 2011 mindestens das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit (Versicherungszeit) von fünf Jahren erfüllen.

            Nicht 15 Jahre wie du schriebst.
            und da chteneriffa schrieb er zahlt seit 2003 als Autonomo ein gilt für Spanien:

            Beitragsunabhängige Altersrente in Spanien
            Ältere Menschen ohne ausreichende finanzielle Mittel, die entweder überhaupt keine oder nicht lange genug Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben, um Anspruch auf eine beitragsabhängige Rente zu haben, können eine beitragsunabhängige Altersrente erhalten.

            Zumal ich anzweifle, dass man wenn 179 Monate in Spanien eingezahlt hätte,
            man keinerlei Rente aus Spanien erhält.

            ( in manchen EU Ländern erhält man schon eine (Mini) Rente wenn man nur 3 Monate dort gearbeitet hat. ( zb. Frankreich)


            Gruß Günter
            Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

            Gruß Günter

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              #7
              Wie gesagt: Ich war bis 1988 im Sozialwesen in Deutschland tätig, also sind diese Infos sicher eher so, wie du schreibst. Ich kenne die 5-Jahres-Frist nur von der EU- und BU-Rente her. Für Altersruhegeld galt damals noch 12 Jahre, was dann aber erhöht wurde. Würde mich freuen, wenn es nun wieder herabgesetzt wurde.

              Für Spanien habe ich nichts anderes gesagt als du. "Beitragsunabhängige Rente" heißt auf spanisch "pensión no contributiva". Auf die hat jeder Spanier Anspruch, wenn seine "Beitragsabhängige Rente" (pensión contributiva) nicht diesen Mindestbetrag erreicht (zu wenige Beitragsmonate oder zu geringe Beitragshöhe). EU-Bürger, die sich seit mindestens 5 Jahren legal in Spanien aufhalten (Datum der Residencia), werden wie Spanier behandelt, bekommen diese Rente also auch. Es sei denn natürlich, sie seien schon als Rentner eingereist, mit einer "residencia sin ánimo de lucro", also ohne Erwerbsabsicht. Diese Residenten haben keinen Anspruch ohne eigene Beiträge, weil sie ja ihre wirtschaftliche Unabhängikeit bei der Erteilung der Residencia nachgewiesen hatten.

              Für Spanien gilt ein Mindestsatz um die 500 ? (genau müsste ich das auch erst noch mal bei der Seguridad Social nachfragen). Dieses Geld hat man also sicher. Und das ist halt nicht gerade üppig, selbst wenn man nur von vino tinto, queso blanco y papas arrugadas leben könnte...

              Inwieweit beide Staaten nebeneinander zahlen, ist Gegenstand vielfältiger internationaler Rechtsstreitigkeiten. Ich habe schon erlebt, dass Rentner während der Prozessdauer verstorben sind, so dass es keinen abschließenden Entscheid des EuGH zu diesem Thema gab. Wer da sicher gehen will, sollte sich mit einem guten Anwalt beraten.
              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                #8
                http://www.google.es/url?sa=t&rct=j&...47534661,d.d2k

                Das ist eine Broschüre der spanischen Zentralregierung zu dem Thema. Beim Durchblättern sind mir noch folgende Neuerungen aufgefallen (die Krise ist hier auch angekommen):

                1. Für Altersrente muss man 10 Jahre innerhalb der letzten 16 Jahre in Spanien gewohnt haben. Insbesondere die letzten beiden.

                2. Die Rente wird nur gezahlt, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Und die liegt bei gerade mal 5.108,60 ? jährlich für Alleinstehende.

                3. Die Rente beträgt MAXIMAL 547,35 ? monatlich, kann aber deutlich darunter liegen.
                Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                  #9
                  @Kanarienvogel
                  na dann bin ich aber froh "Deutscher" zu sein -
                  ich bekomme wie oben geschrieben aus 3 Staaten Rente und es gab keinerlei Diskussionen.
                  Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                  Gruß Günter

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                    #10
                    Ich habe mir den link von windus1947 ( Danke an dieser Stelle ) genau durchgelesen, verstehe jedoch eines nicht:

                    Was versteht man unter "Beitragsabhängige Rente"?
                    Als autonomo zahle ich monatlich 280,- ein, unabhängig von meinen monatlichen Einkünften. Gelten für autonomos andere Bemessungsgrundlagen als die 180 Monate geteilt durch 210 ???

                    Danke und Gruß, Thomas
                    Wir sind keine Menschen die eine spirituelle Erfahrung machen, sondern SPIRIT der gerade eine materielle Erfahrung macht - und dieser Spirit ist in ALLEN Dimensionen gleichzeitig .

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                      #11
                      Zitat von real lejos Beitrag anzeigen
                      Ich habe mir den link von windus1947 ( Danke an dieser Stelle ) genau durchgelesen, verstehe jedoch eines nicht:

                      Was versteht man unter "Beitragsabhängige Rente"?
                      Als autonomo zahle ich monatlich 280,- ein, unabhängig von meinen monatlichen Einkünften. Gelten für autonomos andere Bemessungsgrundlagen als die 180 Monate geteilt durch 210 ???

                      Danke und Gruß, Thomas
                      Wie kommst du darauf? Du zahlst Beiträge, also kannst du auch die "beitragsabhängige Rente" beanspruchen - wenn du die Voraussetzungen erfüllt hast. Und das sind eben die 15 Beitragsjahre, oder 16 seit 2013, wenn die Infos des Ministeriums auf dem aktuellen Stand sind (ist leider nicht immer so, hab ich grad gestern erst wieder erlebt!).

                      Das mit den 180/210 hat nur was mit der Höhe der Rente zu tun, nicht aber mit dem Anspruch an sich. Du musst erst die Hürde der Anspruchsberechtigung nehmen, bevor du mit der Berechnung der Rentenhöhe beginnen kannst.

                      Der Unterschied zwischen beitragsabhängiger und beitragsunabhängiger Rente liegt nur in den Beiträgen. Die erstere kannst du beantragen, wenn du Beiträge gezahlt hast (auch als autónomo), die letztere, wenn du das nicht kannst (z.B. nicht genügend Beiträge) und nicht über genügend andere Einkünfte verfügst.

                      Bei der Berechnung der Höhe spielen deine Beiträge sehr wohl eine Rolle, denn diese werden nach einer Bemessungsgrundlage festgesetzt. Wenn deine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit höher oder niedriger sind, ändert das aber nichts an der Beitragsbemessungsgrundlage. Und damit am Ende auch nicht an der Rentenhöhe. Die ergibt sich aus dem in einer Tabelle für die von dir angemeldete Aktivität festgelegten Betrag der Einkünfte.

                      Grundsätzlich gilt für Autónomos und Trabajadores por cuenta ajena immer der gleiche Modus. Jedenfalls bei der Rente. Unterschiede gibt es dagegen bei der Arbeitslosigkeit, obwohl das ja dieselbe Versicherung ist (anders als in Deutschland gibt es hier nur eine einzige Sozialversicherung für alle und alles).
                      Zuletzt geändert von Kanarienvogel; 11.06.2013, 17:37.
                      Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                        #12
                        Hier die offizielle Tabelle der Seguridad Social (INSS) für die Mindestrente, welche sich erhöht, wenn man als Autónomo freiwillig höhere monatliche Beiträge gezahlt hat oder, bei Angestellten, vom Arbeitgeber gezahlt wurden.
                        Angehängte Dateien
                        ******************************************

                        ?

                        Nein, nichts Neues !

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                          #13
                          Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
                          Wie kommst du darauf? Du zahlst Beiträge, also kannst du auch die "beitragsabhängige Rente" beanspruchen - wenn du die Voraussetzungen erfüllt hast. Und das sind eben die 15 Beitragsjahre, oder 16 seit 2013, wenn die Infos des Ministeriums auf dem aktuellen Stand sind (ist leider nicht immer so, hab ich grad gestern erst wieder erlebt!).

                          Das mit den 180/210 hat nur was mit der Höhe der Rente zu tun, nicht aber mit dem Anspruch an sich. Du musst erst die Hürde der Anspruchsberechtigung nehmen, bevor du mit der Berechnung der Rentenhöhe beginnen kannst.

                          Der Unterschied zwischen beitragsabhängiger und beitragsunabhängiger Rente liegt nur in den Beiträgen. Die erstere kannst du beantragen, wenn du Beiträge gezahlt hast (auch als autónomo), die letztere, wenn du das nicht kannst (z.B. nicht genügend Beiträge) und nicht über genügend andere Einkünfte verfügst.

                          Bei der Berechnung der Höhe spielen deine Beiträge sehr wohl eine Rolle, denn diese werden nach einer Bemessungsgrundlage festgesetzt. Wenn deine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit höher oder niedriger sind, ändert das aber nichts an der Beitragsbemessungsgrundlage. Und damit am Ende auch nicht an der Rentenhöhe. Die ergibt sich aus dem in einer Tabelle für die von dir angemeldete Aktivität festgelegten Betrag der Einkünfte.

                          Grundsätzlich gilt für Autónomos und Trabajadores por cuenta ajena immer der gleiche Modus. Jedenfalls bei der Rente. Unterschiede gibt es dagegen bei der Arbeitslosigkeit, obwohl das ja dieselbe Versicherung ist (anders als in Deutschland gibt es hier nur eine einzige Sozialversicherung für alle und alles).

                          Vielen Dank Kanarienvogel, für die ausführliche Antwort. Soweit habe ich alles verstanden - bis auf einen Punkt:

                          " Die ergibt sich aus dem in einer Tabelle für die von dir angemeldete Aktivität festgelegten Betrag der Einkünfte."

                          Wo kann ich diese Tabelle einsehen? Hat die mein gestor bei Arbeitsaufnahme festgelegt? Als Selbstständiger habe ich doch monatlich wechselnde Einkünfte. Ist das etwa die "Base de Cotizacion" in der Resolucion sobre reconocimiento de alta??? Da ist bei mir ein sehr niedriger Betrag eingetragen, obwohl ich tatsächlich weit mehr einnehme und versteure.

                          Danke sagt Thomas
                          Wir sind keine Menschen die eine spirituelle Erfahrung machen, sondern SPIRIT der gerade eine materielle Erfahrung macht - und dieser Spirit ist in ALLEN Dimensionen gleichzeitig .

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                            #14
                            @real lejos
                            ich habe zwar den Link eingestellt, aber eher weil scheinbar bei vielen anderen Usern
                            die Google Suchfunktion nicht vorhanden ist.

                            Nun stellt sich mir aber auch eine Frage:
                            wie kann denn der Mann von "Birgit Östereich" nach 5 Beitragjahren eine Rente
                            aus Spanien erhalten wenn man mindestens 15 Jahre einzahlen muß?

                            Nach meiner Meinung verträgt sich die Regelung der 15 Jahre nicht mit dem EU Recht.
                            (wenn denn die 15 Jahre alleine in Spanien eingezahlt werden müßten)

                            Für die Beitragszeit wurden bei mir alle Beiträge, egal ob aus Deutschland oder einem der anderen EU Länder zusammengezählt - für die Rentenhöhe allerdings nur die Beiträge aus Deutschland berechnet.

                            Ich bekomme aber aus 3 Staaten Rente obwohl ich in den anderen Ländern jeweils unter 5 Jahren gearbeitet habe.

                            Oder betrifft diese 15 Jahre Mindesbeitrag vieleicht nur Beitragszahler welche in Spanien leben?

                            Allen eine schöne Woche
                            Gruß Günter
                            Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                            Gruß Günter

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                              #15
                              .....für Interessierte, hier mal eine Rentenauskunftsnummer für die BRD:
                              0800100048010
                              Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können.

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                                @windus1947

                                das selbe gilt auch für Spanien.
                                Deutsche Jahre und spanische Jahre müssen zusammen auf jeden Fall 15 Jahre sein.
                                ob man nun in D. 10 Jahre hat, und in Spanien den Rest, ist egal.
                                Nur in Spanien gilt erst ab 65 J.

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                                  Zitat von real lejos Beitrag anzeigen
                                  Vielen Dank Kanarienvogel, für die ausführliche Antwort. Soweit habe ich alles verstanden - bis auf einen Punkt:

                                  " Die ergibt sich aus dem in einer Tabelle für die von dir angemeldete Aktivität festgelegten Betrag der Einkünfte."

                                  Wo kann ich diese Tabelle einsehen? Hat die mein gestor bei Arbeitsaufnahme festgelegt? Als Selbstständiger habe ich doch monatlich wechselnde Einkünfte. Ist das etwa die "Base de Cotizacion" in der Resolucion sobre reconocimiento de alta??? Da ist bei mir ein sehr niedriger Betrag eingetragen, obwohl ich tatsächlich weit mehr einnehme und versteure.

                                  Danke sagt Thomas
                                  Du hast es erfasst: Die "Base de Cotización" ist die "Beitragsbemessunggrundlage", also der Betrag, der für die Berechnung der Beiträge - und damit auch der späteren Rente - zugrunde gelegt wird. Deine Gestoría (wenn sie denn diese Bezeichnung tatsächlich verdient) sollte dir sagen können, ob und wie du mehr einzahlen kannst. Ansonsten ist diese "Base" eben die "Base" - heute für die Beiträge, morgen für die Rente.
                                  Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                                    @Benjo0815
                                    na da kommen wir der Sache ja schon näher -
                                    scheint aber den Tradersteller nicht mehr zu interessieren.

                                    Im übrigen gilt auch in Deutschland - Altersrente ab 65 zuzüglich ab Geburtsjahr 1947
                                    je Jahr einen Monat länger - nur wer als langjährig Versicherter gilt kann bereits ( mit Abschlag) ab 63 in Rente gehen.

                                    Gruß Günter
                                    Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                                    Gruß Günter

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                                      #19
                                      Hallo,
                                      hab das Thema mit Interesse gelesen, weil ich da selbst mal mit konfrontiert werde. Dauert zwar noch was, aber besser mal vorher informieren. Auf dieser Seite: http://ewigerfruehling.forumprofi.de...php?board=13.0 fand ich eine Broschüre, die alles erklärt und auch eine kostenlose Nummer für Ausländer der Rentenversicherung in Deutschland. Ist zwar ellenlang, lohnt aber das lesen.
                                      lg
                                      Triton

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                                        #20
                                        @ P-link 19

                                        .....seltsamer Link.
                                        Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können.

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