Nicht Teneriffa, aber Spanien

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    Nicht Teneriffa, aber Spanien

    Zuletzt geändert von ; 13.11.2011, 17:44.

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    Das europaeische Flugrecht befasst sich mit Verspaetungen und Flugstreichungen und nicht mit Flugplanaenderungen. Insofern hat die Fluggesellschaft schon recht, wenn sie sagt, sie koenne bis 4 Wochen vor Abflug den Fluplan aendern. Fuer solche Faelle kommt es sehr auf die AGB's und das Kleingedruckte an.

    Normalerweise zeigen sich Fluggesellschaften je nach dem in solchen Faellen sehr kulant, was die Aenderung der Reisedaten angeht bis hin zu einer kompletten kostenlosen Stornierung. Mit den Billigtarifen hat sich das bei einigen Gesellschaften sehr geaendert, so dass man als Kunde oft im Regen stehenbleibt.

    Was mich allerdings stutzig macht: Wenn der Rueckflug von Dir damals gebucht und nicht bestaetigt wurde, muss es dafuer ja einen Grund geben, ueber den man Dich umgehend haette informieren muessen; allerspaetestens 4 Wochen vor Reiseantritt. Fuer mich riecht das s e h r stark danach, dass das Reisebuero irgend etwas verschlafen und/oder gar nicht erst korrekt gebucht hat. Aber merke, Reiseunterlagen ueberprueft man immer sofort, denn das Ganze haette schon viel frueher auffallen und geregelt werden.
    Zuletzt geändert von Jurgen B; 13.11.2011, 20:07.

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