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    #41
    Vielen Dank Möffe für deine ausführliche und sachliche Berichterstattung!

    Ich grübel ja seit Wochen rum, ob ich nicht meinen "Muckl" mit nach Teneriffa nehme??

    Es ist echt ein teurer Spaß, aber ich bin heuer höchstens 2 Wochen mit ihm in D gefahren, weil entweder "Sauwetter" oder ich auf TF war.

    Im Winter und die ca. 20 Wochen im Jahr, die wir auf TF verbringen, steht der Arme nur verpackt in D rum......mal sehnsüchtige Bussis schick!

    Na mal sehen? Hier auf der Isla könnte ich ihn jedenfalls um ein Vielfaches mehr "ausreiten" als in D und die Strecken hier würden ihm sicher genauso gut gefallen, wie die bayrisches Alpen!

    Und nu bitte keine Kommentare wie:
    "Verkauf ihn in D und nen neuen auf TF!"

    Den gibts hier erstens nicht zu kaufen und zweitens ist "Muckl" ein Familienmitglied!
    Den geb ich erst her, wenn der eines "natürlichen" Todes stirbt! Egal, ob in D oder auf TF!

    Habe schon gehofft, da ich ja selbst als Fahrzeughalter nie länger als 6 Monate auf der Isla sein kann, dass das auch für " Muckl" gilt und ich einfach immer das Flugticket vorzeige und dann einfach weiter mit dem deutschen Kennzeichen fahre, sofern meine deutsche Versicherung da mitspielt. "Muckl" würde ja die Zeit, wo ich nicht hier bin, auch net fahren!

    Aber das ist leider ne falsche Hoffnung... ...oder??

    Nachtrag: Baujahr 2002 und diese "EU-homoligationsbescheinigung" hat er! Ist also kein Oldtimer!
    Zuletzt geändert von bb; 25.08.2010, 01:53. Grund: Nachtrag

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      #42
      Auch interessant:
      http://www.kanarenexpress.com/100000...aktuelles.html

      Damit wäre der Aufenthalt deines Autos hier sowieso begrenzt.

      Übrigens ist bei meiner Aufstellung zu beachten, dass auch beim Kauf eines vergleichbaren Wagens hier in Teneriffa Zulassungssteuern und evtl. Ummeldungsgebühren entstehen, die so ca. auf 700 EUR kommen.
      Diese richten sich, wie schon geschrieben nach Alter und CO?-Ausstoß des Wagens.
      Alles wird Gut!
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        #43
        Zitat von bluebird Beitrag anzeigen
        vielleicht sollte man davor auch schauen, ob es fuer das auto aus D auch eine werkstatt in der naehe gibt und ob der typ bekannt ist.
        sonst sind probleme vorprogramiert!
        bluebird

        Das ist, neben Kosten und Mühen, ein nicht zu verachtendes Argument.

        Ich hatte auf der Insel mal aus einer (im Nachhinein überaus dämlichen) Laune heraus einen alten Porsche 928S. Davon ganz abgesehen, dass so ein Auto mit der Qualität der meisten Inselstraßen nicht wirklich kompatibel ist, war die Ersatzteilbeschaffung und hauptsächlich das Finden einer Werkstatt, die das gute Stück auch reparieren konnte, nervig, schwierig und letztendlich fast unlösbar. Ich habe das Experiment dann zur Schonung meiner Nerven und zugunsten ungetrübter Urlaubsfreuden aufgegeben und miete seither fröhlich und entspannt praktische Kleinwagen bei Autoreisen. Besser is das

        Allerdings hat man solche Probleme nicht nur bei offensichtlichen Exoten, sondern nach meinen Erfahrungen einfach mit allen Fahrzeugen, die keine "Massenware" auf der Insel sind. Ich mußte schon aus Deutschland von Fiat für den kleinen roten Fiat Cinquecento, den man auf meinem Profilbild sieht, Zugseile für das Sonnendach mitnehmen, weil die örtliche Werkstatt was von 2-3 Monaten Lieferzeit, wenn überhaupt, faselte. Ich hatte die Dinger hier bei Fiat in Frankfurt innerhalb weniger Minuten, da auf Lager. Gleiches Erlebnis bei einem stinkordinären 50er-Roller von Italojet. Ersatzteile durch die ortsansässige Rollerwerkstatt in Los Silos nicht zu beschaffen. Hab ich dann auch hier in Deutschland besorgt und mit der Post hingeschickt.
        Zuletzt geändert von Beate; 25.08.2010, 13:17.
        Viele Grüße
        Beate

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          #44
          Noch nicht aktuell aber interessehalber, hat jemand Erfahrung mit der Einfuhr historischer Fahrzeuge? Ich habe gesehen, dass es in Spanien neben der normalen auch eine "H" Zulassung gibt.
          Angehängte Dateien

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            #45
            Beim lesen des Artikels aus dem Kanarenexpress......

            -25.08.2010 - Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. ?Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden?, erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchführen.
            Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich, darf TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durchführen ? jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind.-

            .........habe ich bezüglich des letzten Satzes eine Anfrage an den
            TÜV Rheinland gestellt.

            Dies ist die Antwort:
            Sehr geehrte Frau XXXXXX
            der letzte Satz ist wie folgt zu verstehen; TÜV Rheinland hat in dem jeweiligen Land eine Gesellschaft, Tochterunternehmen, etc. die nach dem nationalen Recht des Landes als Überwachungsorganisation anerkannt ist und an den in diesem Land zugelassene Fahrzeuge nach dem dort geltenden Recht prüfen darf.
            Mit freundlichen Grüßen
            Hans-Ulrich Sander
            Competence Center
            Ein alter Freund ist besser als zwei neue

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              #46
              Resident

              Eine Frage:
              Ich bin im Winter ca.4Monate hier.Ist es trotzdem ratsam mich als residente anzumelden?Ich habe eine eigene Wohnung hier.
              Im nächsten Winter möchte ich meinen PKW von Deutschland herbringen lassen.Ist es dafür auch ratsam?
              Wie verhält es sich,wenn ich Rentnerin wegen Erwerbsunfähigkeit bin,mein Mann aber in Deutschland vollzeit arbeitet?
              Kann ich mich dann überhaupt als residente anmelden ohne Nachteile zu haben?

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                #47
                Zitat von Weserstadion1 Beitrag anzeigen
                Eine Frage:
                Ich bin im Winter ca.4Monate hier.Ist es trotzdem ratsam mich als residente anzumelden?.....
                resident, also ansässig (steuerpflichtig, versichert etc.) ist man dort, wo man sich mind. 183 tage im jahr aufhält.

                bei nur vier monaten aufenthalt ist also eine anmeldung als resident nicht möglich.

                dadurch wird auch die geplante einfuhr des pkw eine recht teure angelegenheit (wenn dieser auf der insel verbleiben soll).

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                  #48
                  Auf die Ausführungen von "bugsi" zu kommen:

                  Glorreiche EU ! Jeder backt weiter seine eigenen Brötchen, damit der jeweils inländische Rubel rollt.

                  Wenn man die augenblickliche innerspanische Kennzeichenregelung betrachtet, wo mittlerweile die Ortserkennung weggefallen ist und man sein Kennzeichen behält, wohin auch immer man sich auf dem span. Hoheitsgebiet neu ansiedelt, sind andere Regelungen aus Mitgliedstaaten, bezgl. Sicherheitsprüfungen und Abgasbestimmungen, gebührenbelastetem Ummeldungszwang usw. nur noch als organisierte Schikanen zu bezeichnen.

                  Und wir sind gezwungen das zu schlucken und fleißig zu blechen, weil die "Eurodiputados" für Belange von Minderheiten nicht in die Puschen kommen.
                  ******************************************

                  ?

                  Nein, nichts Neues !

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                    #49
                    Hallo Weserstadion1, Du kannst hier die Residentia beantragen!
                    Dazu brauchst du nur eine NIE Nr und einen Wohnsitz sprich ein Certificado vom dortigen Ayuntamiento(Rathaus), das nicht älter als 3 Monate ist!
                    Die Residentia bringt die hier verbilligte Einlässe in Parks Veranstalltungen usw!
                    mfg

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                      #50
                      Zitat von M.B Beitrag anzeigen
                      Hallo Weserstadion1, Du kannst hier die Residentia beantragen!
                      Dazu brauchst du nur eine NIE Nr und einen Wohnsitz.......
                      das ist unsinn.
                      abgesehen davon, dass es eine "residencia" nicht mehr gibt, sondern nur noch eine eintragung im ausländerregister,
                      ist beides bei einem aufenthalt von nur vier monaten, wie weserstadion1 schreibt, nicht zulässig.

                      es gilt in der EU immer noch die schon o.g. "183-Tage-Regel".

                      machbar und denkbar ist vieles, bei einer etwaigen überprüfung wird es
                      ggf. unangenehm.

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                        #51
                        Resident

                        Ich kenne hier viele Leute,die weniger als 183tage hier sind und die "Residencia"haben.Kontrolliert worden ist niemand.
                        Aber wie verhält es sich steuerlich,wenn ich dann "Resident"bin und meine Mann nicht und er Vollzeit in Deutschland arbeitet?Wir werden ja in Deutschland zusammen veranlagt.Das ist doch dann anders,oder?

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                          #52
                          Zitat von Weserstadion1 Beitrag anzeigen
                          Ich kenne hier viele Leute,die weniger als 183tage hier sind und die "Residencia"haben.Kontrolliert worden ist niemand.
                          was nicht ist, kann noch werden. bis vor einigen jahren gab es auf teneriffa nicht einmal ein eigenes finanzamt, alles wurde von madrid geregelt bzw. eben nicht wegen überlastung, desinteresse oder sonstiger gründe.
                          das ist mittlerweile anders und besonders jetzt in zeiten knapper kassen
                          werden verstärkt überprüfungen vorgenommen. und zwar von den finanzämtern beider länder mit austausch der daten.

                          Zitat von Weserstadion1 Beitrag anzeigen
                          Aber wie verhält es sich steuerlich......Wir werden ja in Deutschland zusammen veranlagt.
                          um es zu wiederholen: bei einem aufenthalt von nur vier monaten ist eine anmeldung als resident unzulässig und du begehst bei inanspruchnahme der residenten-vergünstigungen im grunde genommen steuerbetrug. nehmen wir aber mal an, du meldest dich hier trotzdem, dann bist du hier auch steuerpflichtig und eine gemeinsame veranlagung in deutschland nicht mehr möglich.

                          übrigens, falls du dich hier als resident anmeldest aber in deutschland krankenversichert bleibst und im krankheitsfalle und zu erfolgenden leistungen die krankenkasse dahinterkommt, entfällt der versicherungsschutz.

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