Wer kann helfen?
Einklappen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
-
ein umzugsschaden bzw -verlust wird durch eine sog tranportversicherung abgesichert, ueber die man selbst sein transportgut unter eigenem namen versichert. nur der umziehende kann wissen, welchen wert er zu versichern hat. einige wertsachen muessen in diesen policen noch gesondert aufgezaehlt werden.
ein strafverfahren fuehrt auch nicht zum stillstand der rechtspflege!
auch der weg, den rutasly beschrieben hat, ist noch heute machbar.
bluebird
- Top
Kommentar
el baul
Hallo sabine,
hab' nicht alles gelesen, deshalb hier der tip, den du vielleicht schon hast: hast du mal im el baul nachgelesen oder im internet geschaut!
L.G.
- Top
Kommentar
Was mit dem Sohn ist, wissen wir doch alle nicht genau. Es sind doch nur Vermutungen. Ich hatte mir auch schon Gedanken gemacht. Aber, es geht hier nicht um den Sohn, sondern nur
- Top
Kommentar
Ralf schreibt eigentlich nur das, was vielen anderen hier oft genug mit auf den Weg gegeben wurde.
- Top
Kommentar
Powered by vBulletin® Version 5.6.9
Copyright © 2026 MH Sub I, LLC dba vBulletin. Alle Rechte vorbehalten.Die Seite wurde um 18:17 erstellt.Lädt...X


Kommentar