Minimalexistenz zum Hauskauf

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    #21
    Hola,
    und woher wissen die Erblasser schon vorher wer der überlebende ist?
    Das kann ganz schön ins Auge gehen.
    Allen einen schönen Sonntag
    Günter
    Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

    Gruß Günter

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      #22
      Hallo,

      wer Steuern sparen oder aufs Minimum reduzieren will ist nicht gleich zu setzen mit Beamten oder Bankern die Schwarzgeld auf dubiosen Konten haben und dieses vor dem Zugriff des Staates schützen wollen.

      Wenn man Jahrzehnte Steuern zahlt, und dies nicht zu knapp, ist es
      ein gutes Recht, dieses Geld zu erhalten und eben auch nicht mehr Steuern zu zahlen als nötig.

      Wenn das dann nur möglich ist indem man das Haus als Firmensitz einer tatsächlich geführten Selbstständigkeit behandelt ist das korrekt.

      Und natürlich ist die Inanspruchnahme eines Anwaltes erforderlich, aber doch wohl noch nicht in der Informationsphase ?
      Und die Regelung Kindern eine Haus zu überschreiben verschiebt neben den unkalkulierbaren Ereignismöglichkeiten nur die drohende Erbschaftssteuer um eine Generation -

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        #23
        Minimal Existenz/Hauskauf


        Noch einmal @alice52, so geht das nicht mehr, was früher möglich war wird heute nicht mehr akzeptiert.Wenn nach einigen Jahren (max2) die Prüfung
        kommt, ist alles geplatzt und Du zahlt ein mehrfaches, an Steuern und Strafen.Deine Aufwendungen bis dahin, werden da nicht berücksichtigt.
        Dagegen ist der Klageweg möglich, aber der ist teuer und langwierig und Du zahlt zuerst, und bekommst ein Embargo aufs Haus. Glaube mir so geht es nicht.Wie @ Ulrich schon schrieb, die Finanzbeamten schlafen hier nicht mehr, da dieser "Trick" altbekannt ist.Bei der Erbschaftssteuer war es so, dass
        5 Jahre nach Todesfall die Erbschaftssteuer wegfiel.Aber dies soll gerade geändert worden sein, auf 6-10 Jahre. das ist zu prüfen. Kein Haus fällt dem Staat anheim, wie es hier geschildert wird.Wenn der Erbende Resident ist
        sind die Steuersätze auch erschwinglich, denk immer daran, der Staat benötigt Geld, nicht Immobilien und Steuern zahlst Du in D auch.
        Grüße
        http://www.teneriffa-anzeiger.de
        die Onlinezeitung von Teneriffa

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          #24
          Es war mal so, dass Erbende entweder vorher schon diesen undatierten Kaufvertrag in den Händen hielten, bzw. der Notar und dann bei Todesfall einfach datierten. Das war gängige Praxis. Dem ist insofern ein Riegel vorgeschoben, und schon vor längerer Zeit, das alle notariell abgschlossenen Verträge binnen 2 Monaten nach Zahlung der Notargebühr offiziell eingetragen werden müssen. Die Lücke im Gesetz kann man auch ohne Brille erkennen.
          Desweiteren war es gängig, einfach bis zu 4 Jahre nach Tod des Erblassers, einfach nichts zu tun, da dann eine dauerhafte Verjährung eintrat. Das ist insofern nicht mehr möglich, da jetzt die Anspruchnahme des Erbes als offizieller Todeszeitpunkt angesehen wird. Da Lachen zwar die Hühner, aber es ist tatsächlich so, das der Erblasser erst dann im Finanzamt tot ist, wenn ein Erbe eingefordert wird.
          Allerdings, ist bei jedeweder Konstellation zu beachten, dass es sich nie rechnet Steuern umgehen zu wollen, man zahlt dann bloss anders. Eine Firma stirbt nie, das ist so richtig, allerdings werden S.L., die lediglich Grundeigentum verwalten demnächst mit einer nicht unerheblichen Steuer auf den Katasterwert belastet. Das Gesetz ist noch nicht durch, aber 18 Prozent per Anno stehen schon mal im Raum.
          Ob es sich, so oder so, bei einer geringwertigen Immobilien jemals rechnet, ob es sich jemals gerechnet hat, das kann nur ein Fachmann beurteilen. Oder besser gesagt, wenn der Freibetrag nur geringfügig überschritten wird, lohnt sich das alles nicht.
          Es ist auch mittlerweile gängige Praxis, keinen Kaufvertrag mehr durch zu lassen, der nicht zumindest den durchschnittlichen Marktwert widerspiegelt.

          mit sonnigen Grüssen Gunnar

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            #25
            @ windus 1947

            natürlich verkaufen sie ihr haus nicht an den ehepartner sondern an ein kind,
            wenn vorhanden an eine tochter die dann die eltern im haus bis zum tode pflegt.

            es ist hier noch nicht üblich daß alte eltern in ein altersheim abgegeben werden.
            Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
            ---
            La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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              #26
              Hola elfe,
              und woher sind sich die Eltern absolut sicher das ihr Kind nicht vor ihnen stirbt?
              Soll ja auch schon vorgekommen sein. ( schon mal was von Unfall gehört?)
              Allen einen schönen Tag.
              Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

              Gruß Günter

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                #27
                @ Gunnar

                Du scheinst Ahnung von der " Sache" zu haben!

                Du schreibst: Es ist auch mittlerweile gängige Praxis, keinen Kaufvertrag mehr durch zu lassen, der nicht zumindest den durchschnittlichen Marktwert widerspiegelt.

                Woher weißt Du das?? Gebe uns mal nähere Infos. Das Thema interressiert.
                Es kann doch nicht sein, daß man gar keine "Schnäppchen" mehr machen kann. Dann kann man doch gleich bei der Behörde den ortsüblichen Kaufpreis erfragen und sich ein Verhandeln ersparen.

                Danke.

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                  #28
                  @ el gordo

                  Vielleicht war das falsch ausgedrückt, natürlich kann man noch Schnäppchen machen. Allerdings kann es dann sein, dass die Behörde das ganz anders sieht und z.b. den Satz für die Grunderwerbssteuer in speziellen Fällen anhebt.Den Spielraum dazu gibt es. Weiterhin wird bei Geschäften dieser Art der Mittelfluss sehr genau verfolgt, auch Verpflechtungen zwischen Käufer und Verkäufer werden überprüft. Das mag nicht in jedem Fall geschehen, jedoch in den Fällen immer, in denen der Kaufpreis massiv vom Marktwert abweicht oder z.b. Offshore Gesellschaften eingebunden sind etc.
                  Desweiteren wird auch demnächst ein königliches Dekret seinen Weg gehen, das ab Zahlwert 1.000,00 ? immer die Zahlung per Überweisung vorschreibt. Jetzt schon ist jede Bank verpflichtet, Zahlungen über 3.000 ?/per anno Gesamtsumme an die spanische Zentralbank zu melden.
                  Es gibt auch die Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Energieversorgern, speziell in Gebieten mit erhöhtem touristischem Interresse, die Meldungen bestimmter Immobilien bzgl. Energieverbrauch fordern um damit vermutete Eigenanwesenheit (spanische Steuerpflicht) bzw. nichtgenehmigter Vermietung nachzuweisen.

                  Das Thema ist sehr komplex, und leider muss ich mich jedes Jahr damit auseinander setzen.

                  mit sonnigen Grüssen Gunnar

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                    #29
                    In Deutschland ist doch zumindest das Erben in erster BlutLinie ( Eltern / Kinder) recht überschaubar geregelt durch Freibeträge.

                    Gibt es das in Spanien auch ?

                    Letztlich ist es doch so, dass man wenn man die 50 überschritten hat die einfache Rechnung aufmacht, ob man sein Geld in einem Haus quasi festlegt oder mietet und dann jederzeit frei in der Entscheidung ist ....

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