Mencey
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Ohne dass das Flachdach? instand gesetzt wurde, würde ich zunächst von allen eigenen Leistungen Abstand nehmen.
Erfahrungsgemäß muss der Isolierbelag der "Azotea" hochgerissen werden, was vor der komplett trockenen Sommerfase nur Idioten angehen, weil es nochmals regnen könnte und dann nicht nur 1 Wohnung absäuft, sondern noch die darunter.
Mit dem offenen Flachdach bei hohen Temperaturen kann die Bodenplatte, welche ja die Decke der betroffenen Wohnung ist, durchtrocknen.
Erst jetzt kann man an die Reparatur der bröselnden Decke und der Malerarbeiten gehen.
Dies bedeutet für den Eigentümer Mieten, die erst einmal flachfallen, und als "Parte del siniestro" ggf. gegen den Schuldigen, des Versäumnisses der laufenden Unterhaltung der Dichtigkeit des Daches, in einem Nebenverfahren Klage führen zu müssen.
Die Gerichte freuen sich über solche Schubladen-Fälle.
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Nein, nichts Neues !
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