Die Ayuntamientos von Vilaflor, Granadila, Arona, Adeje, Guia de Isora, San Miguel sowie Santiago del Telde fordern mehr Polizeipräsenz im Nationalpark, nachdem dort vermehrt Aufbrüche in Autos von Urlaubern zur Anzeige gebracht wurden.
Seit Weihnachten häufen sich die Vorfälle bei Aussichtspunkten wie dem Pino Gordo oberhalb von Vilaflor, am Mirador Boca del Tauce, La Monta?ita, Los Gigantes und Chio.
Die Vorgehensweise der Diebe ist immer identisch, sie warten nahe den Aussichtspunkten, an denen die Urlauber kurz aussteigen, um Fotos zu machen, schlagen die Seitenscheiben der Autos ein und entwenden dann Taschen usw. aus dem Inneren der Autos.
Die Bürgermeisterin von Vilaflor, Agustina Betran, beklagt, dass es jeden Tag Meldungen wegen der Einbrüche gäbe, dies würde dem Image der gesamten Insel schaden, denn fast alle Opfer sind Touristen in Mietwagen.
Sie hat sich mit den anderen Bürgermeistern abgestimmt und fordert deshalb mehr Polizeistreifen. Auch mit dem Gobierno will man sich in dieser Angelegenheit zusammensetzen, um Maßnahmen abzustimmen.
Hier, so die Bürgermeisterin, fahren gut 1000 Urlauber am Tag Richtung Teide, wenn die Täter eine Streife der Guardia Civil sehen, agieren sie an anderer Stelle, zum Beispiel auf der Straße von Santiago del Teide, die Täter sind organisiert, so die Bürgermeisterin weiter. Sie wissen genau, wo sie gefahrlos zuschlagen können.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass man zur Erstattung einer Anzeige bis nach Las Amaricas fahren müsse, was viel Zeit in Anspruch nimmt.
Zum Glück, so Beltran, werden die Häuser in der Zone von Einbrüchen verschont, da gäbe es keine alarmierenden Zunahmen.
http://www.diariodeavisos.com/2016/0...esos-al-teide/
Welle an Autoaufbrüchen an Aussichtspunkten im Nationalpark
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
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Das Problem bei Diebstahlshandlungen ist fuer die Polizei in Spanien das geringe Strafmass. Diebstaehle bis zum Wert von etwa 400 Euro werden wie eine Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Autoaufbruch, der Wohnungseinbruch e.t.c. werden geahndet wie falsch parken. Erst wenn Gewaltanwendung gegen Personen hinzukommt erfolgt die Qualifikation zu einer ordentlichen Straftat.