Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat einen 75 Jahre alten Mann zu 17 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Der Mann hatte am 15. Marz 2010 seine Lebenspartnerin, mit der er seit 2005 zusammenlebte, bedroht und letztendlich mit einem Messer sieben Stichverletzungen zugefügt, eine davon war tödlich.
Der Mann hatte gegen das damalige Urteil von 14 Jahren Haft des Obersten Gerichtshofs der Kanaren Einspruch eingelegt.
Nun entschied der Oberste Gerichtshof, dass aufgrund der Vorgehensweise das Strafmaß nicht dem eines Totschlags entspreche, sondern dass der Mann nach dem Strafmaß für Mord verurteilt werden muss und erhöhte die Strafe damit um drei Jahre.
Der Gerichtshof sah in der Tat des Mannes Vorsatz und Bosheit, weil er sich der Hilflosigkeit des Opfers bewusst war und diese ausnutzte.
17 Jahre Haft nach Mord an seiner Lebenspartnerin
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17 Jahre Haft nach Mord an seiner Lebenspartnerin
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Achined hat einen Blogeintrag erstellt 17 Jahre Haft nach Mord an seiner Lebenspartnerin.17 Jahre Haft nach Mord an seiner Lebenspartnerin
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#1bluebird kommentierte09.03.2015, 19:30Kommentar bearbeitenbis er entlassen wird ist er 90- haben die haftanstalten eigentlich auch altersheimabteilungen?- Top
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#2LaTorre kommentierte09.03.2015, 20:16Kommentar bearbeitenGuckst Du:
250 presos de más de 70 años cumplen condena en las cárceles españolashttp://www.20minutos.es/noticia/379596/0/carcel/ancianos/70/En pleno debate sobre la aplicación de las leyes en nuestro país, y ante el caso de Josef Frtizl, que ha conmocionado a la opinión publica mundial,...- Top
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