Strafen von 3001 bis zu 40000 Euro wegen schwerem Vergehen für den Konsum und Besitz von Alkohol (und somit auch der Eindämmung des sogenannten botellón callejero, den weiterverbreiteten Wochenendbesäufnissen auf Parkplätzen) Alkoholkonsum in auf öffentlichem Grund geparkten Fahrzeugen oder nur die Tolerierung von Alkoholkonsum von Minderjährigen durch ihre Erziehungsberechtigten sieht ein neuer Gesetzentwurf vor, der nun vom Gesundheitsministerium vorgestellt wurde und noch vom Parlament verabschiedet werden muss.

Verstöße gegen diese Regel, die erste ihrer Art in ganz Europa, staffelt die Strafen bei leichten Vergehen von 600 bis 60000 Euro, bei schweren von 3001 bis 300000 Euro und bei sehr schweren von 40001 bis 600000 Euro, es wird auch unterschieden, ob man nur in Besitz von Alkohol ist oder auch konsumiert, Verkauft oder nur bewirbt, oder, als besonders schweres Vergehen, ob man die Kontrollen durch die Inspektoren behindert.

Obwohl der Gesetzentwurf noch diskutiert wird, käme er einem kompletten Verbot von Alkohol für Minderjährigen gleich, unabhängig davon, ob die Erziehungsberechtigten davon Kenntnis haben.

Die Verantwortung liegt also bei den Eltern, die mit 300 Euro zur Kasse gebeten werden, sollte ihr Nachwuchs mit Alkohol erwischt werden.

Auch wird es keine Rolle spielen, welche Art von Alkohol konsumiert wird, Bier, Wein und Schnaps werden gleichgestellt, es gilt nur der Alkoholgehalt der Getränke, die magische Grenze liegt bei 1,2% Alkoholgehalt, darüber hinaus greift das Verbot.


Der Gesetzentwurf ist die Antwort auf die Statistiken, wonach 84% der 13-18-jährigen Alkohol trinken, nur 2 von 10 Befragten gaben an, dass sie überhaupt keinen Alkohol konsumieren.

Auch beim Thema Komasaufen zeigt sich eine bedenkliche Tendenz, so gaben 4 von 10 Jugendlichen im Alter von 14-18 Jahren an, dass sie dies regelmäßig machen würden.


http://www.diariodeavisos.com/2014/0...beban-alcohol/