Das Ayuntamiento von Santa Cruz will sich gegen eine Entscheidung des Gobiernos wehren, wonach die schon 20 fest installierten und einsatzbereiten Überwachungskameras im Park García Sanabria nicht in Betrieb genommen werden dürfen.
Ein Sprecher des Bürgermeisters, Jose Alberto Diaz-Estebanez, Stadtrat für Öffentliche Sicherheit und Mobilität. betonte, dass die Entscheidung des Gobiernos vollkommen unverständlich sei.
Die Kameras dienten zum Schutz der Besucher des Parks, so Estebanez weiter.
Die Notiz des Ayuntamientos erinnert daran, dass nun schon zum fünften Mal die Inbetriebnahme der Kameras durch die Kanarische Regierung verboten worden sei.
Begründung für die Ablehnung ist der Polizeibericht, der keine klare Gefahr für die Sicherheit im Park erkennt und Argumentation des Gobiernos, welche durch die Kameras die Privatsphäre, das Recht auf Ehre und persönliche Reputation gefährdet sieht.
Dem entgegnet das Ayuntamiento, dass es von 2009 bis Juni 2012 317 Polizeieinsätze im Park gegeben hat, hauptsächlich wegen Drogenmissbrauch und Verkauf sowie wegen Diebstählen und Gewaltanwendungen.
Auch käme es immer wieder zu Sachbeschädigung und Vandalismus des Mobiliars im Park.
http://www.laopinion.es/tenerife/201...as/546784.html
Geschrei um Verletzung der Persönlichkeitsrechte auf der einen Seite und noch lautstarker dann, wenn es wieder mal darum geht, dass die Verursacher nicht gefunden werden und überführt werden können.
...oder vermuten die Gegner all überall Spanner oder sogar voyeuristische Spinner vor den Monitoren ?
Ob durch öffentliche Videoüberwachung Straftaten verhindert werden oder die Anzahl der Straftaten zurückgeht, ist umstritten.
Die Rechtslage ist eindeutig. Im Polizeigesetz von Baden-Württemberg, $21, steht z.B.:
Aber vielleicht reichen ja schon die Kamera-Atrappen aus, um die Drogendealer in nicht überwachte Nebenstraßen umzuleiten...