Glücksspiel hängt nicht von der Geschicklichkeit ab, sondern nur vom Zufall und vom Glück des Spielers.
Das gilt auch für die Lotterie, Bingo und Wetten.

Je geringer die Wahrscheinlichkeit, desto höher der Gewinn.

Die Spielautomaten sind ein gutes Beispiel dafür.

Diese Automaten sind aber programmiert mit einem löschbaren programmierten Speicherbaustein, dem sogenannten EPROM.
Auf ihnen wird der Spielverlauf gespeichert.

Laut gesetzlicher Vorgabe ITC/3748/2006 vom 22. November müssen diese Chips alle 4 Jahre überprüft werden oder wenn der Spielautomat eine Störung hatte.
Das dient zum Schutz vor Manipulationen durch Umprogrammierung, so dass dann nicht mehr auf 40000 Spiele a 20 Cent eine Quote von 75% Gewinnausschüttung gewährleistet werden kann .

Diese Chips befinden sich im Inneren jedes Spielautomaten, wovon es gut 12000 auf den Kanaren gibt.

Die Prüfung sieht einen exakten 1:1 Abgleich des Inhalts des Chips im Vergleich zu einem Referenz-Chip des Herstellers vor und die anschließende Versiegelung.
Außerdem haben die kontrollierten Automaten dann einen außen sichtbaren Aufkleber, dass gemäß der Vorgaben des Ministeriums der Automat den Vorschriften entspricht.
Auch bei jeder Störung müssen die Automat unverzüglich außer Betrieb genommen werden.


Die Überprüfung muss von einer autorisierten Firma vorgenommen werden.
Auf den Kanaren ist es das Technologische Institut der Kanaren ITC

Aber keiner der Spielautomaten auf den Kanaren wurde jemals überprüft.

Die Abteilung für Industrie der Regierung der Kanarischen Inseln betont, dass alles bereit wäre, um die Überprüfungen zu beginnen.
Aber das Amt für die Spiel-Inspektionen verweigert bisher den Zugriff auf die Referenz-Chips der Hersteller.


So ist es nicht verwunderlich, dass etliche Spieler sich schon über offensichtlich manipulierte Automaten beschwert haben.

Daher sollten die Spieler immer darauf achten, dass der Spielautomat den erwähnten Aufkleber hat.

Auch die Betreiber der Automaten sind bisher noch nicht bestraft worden, vergleichbar mit der Bestrafung von Autobesitzern, wenn das Auto keinen gültigen TÜV hat.


Unverständlich ist deshalb auch der Verzicht auf gut 300000 Euro jährliche Einnahmen der ITC und dass, obwohl die finanzielle Situation des Instituts nicht gerade rosig ist.



http://www.diariodeavisos.com/2014/02/azar/