Der europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil von September 2011 Spanien zu einer Strafe von 20 Millionen Euro verurteilt, weil Spanien in gut 50 Punkten eine nicht ausreichende Umsetzung in Umweltschutzangelegenheiten vorgeworfen wurde.
Diese Umweltschutzzonen befinden sich alle auf den Kanarischen Inseln und so ist es üblich, dass die Zentralregierung die Strafe weitergibt an die Autonome Region, in der die Beanstandungen registriert wurden.
Die Frist zur Behebung wurde mit 18-24 Monaten festgelegt, ein Zeitraum, der nun schon verstrichen ist.
Bei Nichterfüllung wurden außerdem noch Strafen wegen Verzugs in Höhe von bis zu 1,1 Millionen Euro/Monat festgelegt.
Bezugnehmend auf eine Anfrage von Miguel Jorge Blanco von der PP, hat sich nun der neu eingesetzte Direktort für Umweltschutzangelegenheiten, Pedro Cuesta, optimistisch geäußert, die drohende Strafe noch abwenden zu können, da man 21 der 45 Beanstandungen schon behoben hätte und an den restlichen 25 Punkten der ZEC, (Zona Especial de Conservacion) schon fleißig arbeiten würde.
Seiner Meinung nach gäbe es noch eine Galgenfrist bis April oder Mai, um alles zu erledigen.
Der europäische Gerichtshof verurteilte Spanien wegen Nichtumsetzung der Prioritäten für die Festlegung von besonderen Schutzgebieten und wegen Nichtumsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Arten-und Biotopmaßnahmen.
http://eldia.es/canarias/2014-02-03/...ones-Islas.htm

