Der Justizminister von Spanien Alberto Ruiz-Gallardón hat bekanntgeben, dass zukünftig Eheschließungen und Scheidungen in Spanien beim Notar "erledigt" werden können.
Damit ändert sich der Codigo Civil, der das bisher regelte, so dass man zukünftig nicht mehr zum Standesamt beim Gericht muss, um den Schritt in die eine oder andere Richtung zu "wagen"

Die Kosten wurden auf 95 Euro festgelegt, im Falle einer Scheidung gilt das aber nur bei einvernehmlicher Scheidung und wenn keine Kinder einen Strich durch die Rechnung machen.
Die bisherige Regelung gab den Gemeinden freie Hand bei der Festlegung der Gebühren.


Mit der Änderung des Gesetzes sollen Wartezeiten vermieden werden, die heute noch beim Standesamt alltäglich sind.

Bis heute gab es in Spanien 3 Möglichkeiten zu heiraten, erstens mittels religiösem Bekenntnis mit Eintrag ins Register, zweitens vor dem Richter im Standesamt und drittens beim Bürgermeister oder Ratsherrn.

Ruiz-Gallardón aseguró que se trata de una medida que permitirá agilizar las listas de espera del Registro Civil con "un coste asumible". "Con esta medida los registros se verán descongestionados". Además se eleva a 16 años la edad legal para contraer matrimonio