Englische Insolvenz

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Englische Insolvenz

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Englische Insolvenz

    Hallo Leute,

    vielleicht könnt ihr etwas dazu schreiben.

    Die Vorteile der englische Insolvenz sind ja bei vielen bekannt und nun möchte ein guter Bekannter von uns das auch in Angriff nehmen.

    Ich hab aber ehrlich gesagt keinen Schimmer welche Anwälte das hier anbieten.

    Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere dazu ein paar Infos hätte.

    Danke im Voraus & liebe Grüße
    EnsembleUn
    Unser Skype is nie nich offline


    http://www.web-kiste.com

  • Schriftgröße
    #2
    Zitat von EnsembleUn Beitrag anzeigen
    Die Vorteile der englische Insolvenz sind ja bei vielen bekannt und nun möchte ein guter Bekannter von uns das auch in Angriff nehmen.
    Wenn der Gute nicht Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat, kann er sich das sparen.

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      ... ich kenn ansonsten nur russisches Inkasso... ;-)

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Über die "englisch Insolvenz" gibt es hier was nachzulesen.

        http://www.euro-insolvenz.de/englische-insolvenz.php

        Der Unterschied zur dt. Insolvenz ist, dass eine Restschuldbefreiung
        in England schon nach einem Jahr, in Deutschland nach sieben Jahren
        erreicht wird.

        Der Haken ist dabei, dass der Antragsteller seinen Lebensmittelpunkt
        in England haben muss.

        Also bleibt nur der "schwere" Weg mit deutschem Recht.
        Servus
        Baumgartner

        "Bayern grüsst Teneriffa!"

        sigpic

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Erst einmal danke für die Antworten.

          Mit dem Wohnsitz in England ist bedingt richtig.
          Der Anwalt "meldet einen" quasi dort an, dafür kassiert er natürlich einiges an Geld.

          Aber darum gehts nicht, ich fragte nach einem Anwalt auf der Insel der Insolvenz anbietet, ich kenne nur die üblichen Wald ,- und Wiesenanwälte.

          Grüße
          EnsembleUn
          Unser Skype is nie nich offline


          http://www.web-kiste.com

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Zitat von EnsembleUn Beitrag anzeigen
            Mit dem Wohnsitz in England ist bedingt richtig.
            Der Anwalt "meldet einen" quasi dort an, dafür kassiert er natürlich einiges an Geld.
            Ach darum geht es, da möchte also jemand seine Gläubiger mit Tricksereien noch schneller in die Röhre schauen lassen. Bei solchen Fragen kann man nur froh sein, keiner der betroffenen Gläubiger zu sein

            Ich weiß, das war auch wieder nur eine Meinungsäußerung zu einer vordergründigen Informationsfrage, aber diesmal konnte ich meine Finger nicht still halten ...

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Zitat von Joshi Beitrag anzeigen
              Ach darum geht es, da möchte also jemand seine Gläubiger mit Tricksereien noch schneller in die Röhre schauen lassen. Bei solchen Fragen kann man nur froh sein, keiner der betroffenen Gläubiger zu sein

              Ich weiß, das war auch wieder nur eine Meinungsäußerung zu einer vordergründigen Informationsfrage, aber diesmal konnte ich meine Finger nicht still halten ...
              Da magst du Recht haben Joshi, aber jedem das seine und man muß seine Geschichte kennen...verstehen tue ich es, ob ich es so machen würde, eine andere Sache...
              Unser Skype is nie nich offline


              http://www.web-kiste.com

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                ja echt cool,
                und es wäre es ja auch mal ganz interessant zu wissen, ob man sich mit dieser "feinen Methode" auch vor Unterhalts(nach)zahlungen drücken könnte ?
                Nur rein theoretisch natürlich !

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  Wenn ich eins in unserer Gesellschaft hasse, dann ist es die "Ellenbogenmentalität". Zuerst Schulden machen und dann aus dem Staub machen, vor welchen Verbindlichkeiten auch immer. Pfui sag ich nur dazu.
                  Schade, daß manche Menschen, nicht zu Ihren "Taten" stehen.
                  Servus
                  Baumgartner

                  "Bayern grüsst Teneriffa!"

                  sigpic

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    @Robby Würde mal sagen : ,,Den Nagel aufen Kopf getroffen´´ !!!!! ;-)

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      Ich kann zu den ganzen Postings nur sagen: "Typisch deutsche Mentalität"

                      Ihr wisst überhaupt nicht worums geht und bildet euch aber mal wieder fleißig ne Meinung über den armen Mann.

                      Nur weil ich ein Messer kaufen gehe, werde ich deswegen nicht zum Messerstecher!

                      Und tut doch mal alle nicht so lieb, ich denke die Hälfte der Flenner haben genau das oder noch ganz andere Sachen hier im Ausland getan, als wären alle hier so lieb und nur wegen dem tollen Wetter ausgewandert.
                      Unser Skype is nie nich offline


                      http://www.web-kiste.com

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #12
                        Also ich glaube das Thema ist jetzt durch, bevor es jetzt zu einem unschönen Wortwechsel kommt - reicht es jetzt.
                        Servus
                        Baumgartner

                        "Bayern grüsst Teneriffa!"

                        sigpic

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #13
                          Zitat von baumgartner Beitrag anzeigen
                          Also ich glaube das Thema ist jetzt durch, bevor es jetzt zu einem unschönen Wortwechsel kommt - reicht es jetzt.
                          Dann fang du doch als erster mit dem ruhig sein an, schließlich immer mit gutem Beispiel voran ;-)

                          Und es steht nach wie vor eine Frage von mir im Raum und ich lasse mir weder den Mund noch meinen Thread verbieten.

                          P.S. Ein Denkanstoss:

                          Es gab bisher zig Antworten die den Thread vollmüllen und es war leider nichts brauchbares dabei.
                          Wenn ich mich durch den Beitrag wühlen will, oder von allen einen Kommentar hören wollte, dann hätte ich ne Umfrage gestartet.
                          Unser Skype is nie nich offline


                          http://www.web-kiste.com

                          Kommentar


                          • Schriftgröße
                            #14
                            Die Seite heisst eben nicht Wikepedia,Google etc. Das ist ein Forum mit einer kleinen Forumsgemeinde. Antworten erhält man nicht immer. Bzw nicht immer die passenden. Nach der letzten Aktion die hier war mit deiner Ex und Dir hätte ich einfach den Namen gelöscht und nen neuen erstellt. Dann wären alle anders an die Sache rangegangen. So bist du Vorverurteilt. Ob es recht und richtig ist sei dahingestellt. Das Handeln ist nicht immer Logisch und fair.

                            Und sicher gehen die meisten ins Ausland aus meist nicht so guten Gründen wie das tolle Wetter zu geniessen. Das bei sehr vielen mehr dahintersteckt ist ebenfalls klar. Allerdings nicht bei allen. Und seiner Vergangenheit rennt man auch auf Teneriffa nicht davon das haste ja bemerkt.

                            So, gut, nur mal dazu. Ich kenne kein Anwalt hier......

                            Kommentar


                            • Schriftgröße
                              #15
                              Zitat von EnsembleUn Beitrag anzeigen
                              Dann fang du doch als erster mit dem ruhig sein an, schließlich immer mit gutem Beispiel voran ;-)

                              Und es steht nach wie vor eine Frage von mir im Raum und ich lasse mir weder den Mund noch meinen Thread verbieten.

                              P.S. Ein Denkanstoss:

                              Es gab bisher zig Antworten die den Thread vollmüllen und es war leider nichts brauchbares dabei.
                              Wenn ich mich durch den Beitrag wühlen will, oder von allen einen Kommentar hören wollte, dann hätte ich ne Umfrage gestartet.
                              Was benötgist Du denn ?!?!?!
                              Also, wenn ich Deinen Antworten so bewerten soll, denke ich fast, dass Du nach England auswandern willst; und nur noch ein paar Ratschläge benötigst.

                              Kommentar


                              • Schriftgröße
                                #16
                                Soviel zum Eingangsthread, und nun immer schön mit Hirn, Sachkenntnis
                                und durchdachter Information weiterthreaden, oder auch nicht.


                                Englische Insolvenz. In 6 -12 Monaten schuldenfrei!
                                Bankruptcy High Court in London.
                                ---- Erfahrungsbericht ---

                                Da das Interesse an dem englischen Insolvenzverfahren offensichtlich nicht gering ist, möchten wir hier einen kurzen Bericht darüber abgeben, wie ein solches Verfahren in England tatsächlich und praktisch abläuft. Eventuell bringt das den einen oder anderen Betroffenen hier im Forum ja auf die Idee, sich mit solch einer Alternative etwas näher zu beschäftigen.

                                Zuerst noch einmal ganz kurz die Kernpunkte der Vorteile einer UK-Insolvenz gegenüber einer in Deutschland durchzuführenden Verbraucher- oder Regelinsolvenz:

                                Maximale Gesamtdauer 12 Monate (z. Zt. erfolgt sogar oftmals nach 6 - 8 Monaten die Erteilung der Restschuldbefreiung ? Nicht lediglich die Ankündigung) - Danach ist der / die betroffene Person schuldenfrei.

                                Was ist anders als in Deutschland:

                                - KEINE vorgeschaltete Beratung durch "geeignete Stelle"
                                - KEINE Unterscheidung zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz
                                - KEIN Zwang zum AEV
                                - KEINE festen Pfändungsfreibeträge
                                - KEINE lange Vorlaufphase
                                - KEINE 6 jährige Wohlverhaltensphase
                                - Persönliche und i.d.R. sofortige Entscheidung über Antragsannahme


                                Warum und unter welchen Voraussetzungen kann ein Deutscher Staatsbürger in England / Wales seine Privatinsolvenz betreiben?

                                Gemäß BGH-Beschluß vom 18.9.2001 - IX ZB 51 / 00 ist eine im Ausland erteilte Restschuldbefreiung auch in Deutschland anzuerkennen.

                                Derzeitiger Ablauf vor dem High Court in London

                                Jedes Gericht hat seinen fest geregelten Ablaufplan zur Abgabe des Insolvenzantrages.

                                Der Zeitplan bei Gericht und dem OR = "Official Receiver":

                                10:00 Uhr - Ankunft bei Gericht.
                                Registrierung: Aufnahme der persönlichen Daten.
                                Einzahlung der Gerichtskosten in bar an der Gerichtskasse.
                                Quittung der Einzahlung und Stempel auf die "Bankruptcy Petition" (Insoantrag).
                                Zurück zur Zuständigen Bankruptcystelle.
                                Abgabe der gestempelten "Bankruptcy Petition".
                                Beschwören der Richtigkeit der Angaben in der "Bankruptcy Petition" (Insoantrag)
                                Antrag geht direkt zum zuständigen Richter.
                                Prüfung und Beurteilung der "Bankruptcy Petition" durch den Richter.
                                Gute Vorarbeit (wichtig!) = der Richter entscheidet positiv nach Aktenlage. Das Interview mit dem Richter entfällt somit in diesem Fall!

                                14:30 Uhr ? Der Antrag ist angenommen und das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Restschuldbefreiung erfolgt automatisch nach Ablauf von maximal 12 Monaten wenn keine dem entgegensprechenden Tatsachen bei den anschliessenden Befragungen bzw. Untersuchungen durch den OR = "Official Receiver" auftreten oder von den Gläubigern erbracht werden.

                                16:30 Uhr ? 17:15 Uhr 1. Termin beim "Official Receiver" (Insolvenzverwalter / Treuhänder)


                                Zum besseren Verständnis: Von der Antragsstellung bis zur Eröffnung des Verfahrens mit Ankündigung der RSB, sowie dem erstem Gespräch mit dem Official Receiver sind in diesem Beispiel (real existierender Fall) 6,5 Stunden vergangen. In Deutschland kann das alleine u.U. bis zu 3 Jahre oder länger dauern!

                                Die entsprechenden Beschlüsse bekommt der Schuldner noch am selben Tag in die Hand und kann sie mit nach Hause nehmen.

                                In der Folgezeit können (bzw. werden) noch weitere Gespräche mit Mitarbeitern des OR folgen, in denen die Gründe für die Bankruptcy persönlich erörtert werden, die ?Pfändungsfreigrenze? ausgehandelt wird, Fragen zu Bankkonten, Mietvertrag, Beruf, LMP, usw. usw. gestellt werden. In dieser Zeit läuft die RSB. Arbeitet man vernünftig mit, dann kann die RSB sogar vorzeitig erfolgen (?early Discharge?). Zur Zeit liegt der Zeitraum bis zur tatsächlichen RSB (und damit kompletter Abschluss der Bankruptcy) in England bei 6 ? 8 Monaten!

                                Diese schnelle ?Entschuldung? läuft aber nur so ab, wenn sie peinlichst genau und akribisch vorbereitet und durchgeführt wird. Dreh- und Angelpunkt ist immer der Lebensmittelpunkt vor der Einreichung des Insolvenzantrages und auch danach, sowie eine sehr gut begründete Bankruptcy Petition.

                                Besuchen Sie unsere Website für mehr Informationen zur Insolvenz in England / Wales.

                                Kommentar


                                • Schriftgröße
                                  #17
                                  Zitat von bonsai Beitrag anzeigen
                                  Soviel zum Eingangsthread, und nun immer schön mit Hirn, Sachkenntnis und durchdachter Information weiterthreaden, oder auch nicht.

                                  Englische Insolvenz. In 6 -12 Monaten schuldenfrei !
                                  Dreh- und Angelpunkt ist immer der Lebensmittelpunkt vor der Einreichung des Insolvenzantrages und auch danach, sowie eine sehr gut begründete Bankruptcy Petition.
                                  bonsai
                                  Deine Ausführungen habe ich nicht alle verstanden, ist auch nicht nötig vielleicht liegt's ja am "Hirn" !

                                  Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob Du verstanden hast, dass es hier eigentlich darum geht, an dem "Dreh- und Angelpunkt" zu "drehen", also einen Wohnsitz in England mit Hilfe eines Anwalts vorzutäuschen, und das wiederum darf man doch als Betrug ansehen - oder nicht ? Das klang ja so :
                                  Zitat von EnsembleUn Beitrag anzeigen
                                  Der Anwalt "meldet einen" quasi dort an, dafür kassiert er natürlich einiges an Geld.
                                  Und da der Anwalt samt Nebenkosten nicht ganz billig ist, muss es sich schon um einen ganz schönen Batzen Kohle handeln, auf dem man diese gierigen Gläubiger sitzen läßt ! Aber in diesem Falle handelt es sich ja auch um einen "armen Mann", dem übel mitgespielt wurde ! Seine "Geschichte" kennen wir zwar nicht, aber wir glauben sie trotzdem ! Ehre, wem Ehre gebührt !!

                                  Kommentar


                                  • Schriftgröße
                                    #18
                                    Hallo Robby,
                                    Unterhalt ist persöhnlicher Anspruch, zb. des Kindes und verjährt nicht.

                                    Kommentar


                                    • Schriftgröße
                                      #19
                                      Gelöscht, doppelt.
                                      Zuletzt geändert von ; 22.08.2009, 08:15.

                                      Kommentar


                                      • Schriftgröße
                                        #20
                                        Hallo, Robby.

                                        Ich für meinen Teil habe keine Ahnung von"""englischer Insolvenz""", und beim lesen
                                        einiger Texte dieses Threads hatte ich den Eindruck, daß ich nicht der einzige bin.
                                        Daraufhin habe ich "englische Insolvenz" bei Google eingegeben und das Ergebnis
                                        hier veröffentlich, um zu veranschaulichen was sich dahinter verbirgt.

                                        Ob bei einer Insolvenz Tricks und Schliche angewendet werden sollen, wer weiß.

                                        Vielleicht ist der Eingangssatz, mit dem vorherigen einschalten des Verstandes bevor man
                                        Ungenauigkeiten schreibt, nicht gut ausgedrückt, aber möglicherweise Überlegenswert.

                                        Sollt sich jemand diesbezüglich auf den Schlips getreten fühlen, diesen bitte nochmal
                                        abnehmen und ein wenig höher binden.

                                        PS: Ich hatte übersehen, das im P-link 4 schon ein Hinweis auf engl Insolvenz gegeben wurde.
                                        Demzufolge vergiß meine Texterei, und ich sehe ein: das war Trottelig von mir.
                                        -

                                        Kommentar

                                        Lädt...
                                        X