Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer europarechtswidrig ?

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    #1

    Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer europarechtswidrig ?

    Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof u. a.
    die Frage vorgelegt, ob ?Erbschaftsteuer, die ein anderer Mitgliedstaat
    der Europäischen Union beim Erwerb von Kapitalforderungen
    eines zuletzt in Deutschland wohnenden Erblassers
    gegen Kreditinstitute in jenem Mitgliedstaat durch einen ebenfalls
    in Deutschland wohnenden Erben erhebt, auf die deutsche
    Erbschaftsteuer angerechnet werden muss ??
    Im Streitfall hatte ein inländischer Erbe von einem inländischen
    Erblasser u. a. auch Bankguthaben in Spanien geerbt. Ein Doppelbesteuerungsabkommen
    auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer
    besteht mit Spanien derzeit nicht. Sowohl der spanische als
    auch der deutsche Staat haben auf das in Spanien angelegte
    Geld Erbschaftsteuer erhoben.
    Eine Anrechnung der in Spanien erhobenen Steuer hat der
    deutsche Fiskus unter Hinweis auf die bestehenden gesetzlichen
    Regelungen abgelehnt, da die Guthaben bei den spanischen
    Banken kein Auslandsvermögen i. S. von § 121 Bewertungsgesetz
    darstellen.
    Die Antwort des europäischen Gerichtshofes bleibt abzuwarten.
    BFH-Beschluss vom 16.1.2008 ? II R 45/05 (ZEV 2008 S. 448)
    Gruß Rudi


    An der Hälfte des von Menschen verursachten Unheils, sind Leute schuld, die sich zu wichtig nehmen. Das restliche Unheil kommt durch Gier, Stolz, Neid und Geiz zustande.

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    #2
    Das Urteil vom EuGH vom 03.09.2014 liegt ja jetzt vor. Danach muss der spanische Gesetzgeber die "steuerliche Diskriminierung" von Nicht-Residenten EU-Bürgern korrigieren. Es gibt ja auch schon Anwälte, die für bereits "zuviel" gezahlte Steuern in der Vergangenheit (bis zu 4,5 Jahre zurück) beim spanischen Fiskus Rückzahlungen für ihre Klienten einfordern.

    Gruss

    El Tanque

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